Familienleistungen
Diese Unterstützung vom Staat steht Familien zu02.08.2013, 15:36 Uhr | Simone Blaß, t-online.de
Elterngeld, Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag - viele Eltern schöpfen die staatlichen Familienleistungen nicht aus. (Quelle: INSADCO/imago)
Irgendjemand hat mal ausgerechnet, dass ein Kind bis es volljährig ist in etwa so viel kostet wie ein Einfamilienhaus. Das Dumme ist nur, das Einfamilienhaus schaffen sich die Leute in der Regel erst dann an, wenn sie bereits ein oder mehrere Kinder haben, und schnell langt das Geld vorne und hinten nicht mehr. Ganz zu schweigen von allen, die von einen Häuschen nur träumen können. Wenn man es allerdings geschickt anstellt, können ganz normale Familien einiges an Förderung und Unterstützung vom Staat bekommen. Hier die wichtigsten Beispiele, was Eltern zusteht.
Die neueste Leistung für Familien ist das Betreuungsgeld, das gleichzeitig mit dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kleinkinder, also zum 1. August 2013, in Kraft tritt. Damit soll Eltern mehr Wahlfreiheit gelassen werden. Wer für sein nach dem 31. Juli 2012 geborenes Kind keine frühkindliche Betreuung bei einer öffentlich finanzierten Tagesmutter oder einer ebensolchen Krippe in Anspruch nimmt, bekommt im Anschluss an das Elterngeld - längstens bis zum dritten Geburtstag des Kindes - monatlich 100 Euro.
Das Betreuungsgeld muss nicht zusätzlich versteuert werden. Ab August 2014 sind es sogar 150 Euro, wobei sich Erwerbstätigkeit und Betreuungsgeld übrigens nicht ausschließen. Wer Zwillinge oder mehrere Kinder mit wenig Altersabstand hat, kann für jedes dieser Kinder das Betreuungsgeld beantragen. Genauso wie Eltern, die ihr Kind privat betreuen lassen. In Zweifelsfällen gibt das zuständige Jugendamt Auskunft. Vorsicht: Auf Arbeitslosengeld II, auf Sozialhilfe und Kinderzuschlag wird das Betreuungsgeld angerechnet. Langfristig soll es möglich sein, die staatliche Unterstützung in Bildungssparen beziehungsweise Altersvorsorge zu investieren und dafür Begünstigungen zu erhalten. Für Alleinerziehende gelten übrigens die gleichen Voraussetzungen wie für Elternpaare.
Das Kindergeld steht jedem zu - einkommensunabhängig. Die Beträge müssen nicht mehr versteuert werden und sind nach Anzahl der Kinder gestaffelt. Für das erste und zweite Kind werden 184 Euro gezahlt, für das dritte 190 und für das vierte und jedes weitere Kind zahlt der Staat 215 Euro pro Monat dazu, um die Grundversorgung sicherstellen.
Das Kindergeld, das man direkt nach der Geburt eines Kindes bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt, steht jeder Familie zu. Die Zahlung erfolgt bis zum 18. Lebensjahr. Ist der junge Erwachsene zu diesem Zeitpunkt arbeitslos, zahlt der Staat bis zum 21. Lebensjahr. Befindet er sich noch in der Ausbildung oder verdient zu wenig, dann verlängert sich der Zeitraum bis zum 25. Lebensjahr. Auch Eltern von Volljährigen, die am Bundesfreiwilligendienst oder dem Internationalen Jugendfreiwilligendienst teilnehmen, erhalten die Leistung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ihres Kindes.
Um Familien, die sehr wenig verdienen, vor dem Abrutschen in die Armut zu schützen, gibt es den Kinderzuschlag, der bis zu 140 Euro pro Monat und Kind ausmacht. Mit dieser Leistung soll honoriert werden, dass die Eltern aktiv für den Lebensunterhalt sorgen. Der Kinderzuschlag muss bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden und wird gemeinsam mit dem Kindergeld ausgezahlt.
Er steht Eltern, Pflege- und Stiefeltern dann zu, wenn sie zwar den eigenen Lebensunterhalt decken könnten, dann aber nicht mehr genug für die im Haushalt lebenden Kinder bleibt - die übrigens unverheiratet und unter 25 Jahren sein müssen. Die Mindesteinkommensgrenzen liegen bei 900 Euro für Paare und bei 600 Euro im Monat für Alleinerziehende. Wer darunter liegt, kann seinen Lebensunterhalt nicht mehr selbst bestreiten, bekommt Sozialleistungen und hat keinen Anspruch auf diesen Zuschlag.
Wer Anspruch auf den Kinderzuschlag hat, kann auch Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. Das heißt für Schulausstattung, öffentliche Verkehrsmittel, Ausflüge mit dem Kindergarten oder der Schule, Klassenfahrten oder Lernförderung sowie Zuschüsse zu Mittagsverpflegung und Sportverein. Auch hiermit soll Kinderarmut und Benachteiligung verhindert werden. Genaue Auskünfte über die Leistungen, die sowohl als Geld- als auch als Sachleistungen vergeben werden, sowie entsprechende Antragsvordrucke erhält man bei den Gemeinden, den Landkreisen oder den Stadtverwaltungen.
Wie das Kindergeld auch ist der Kinderfreibetrag eine steuerliche Begünstigung für Eltern. Allerdings gilt entweder-oder: Das Finanzamt entscheidet, welche der beiden Alternativen für die Familie günstiger ist, wobei der Kinderfreibetrag eine Variante für die Besserverdienenden ist. Er soll den Grundfreibetrag erhöhen, den jeder einkommenssteuerpflichtige Erwachsene angerechnet bekommt und der das Existenzminimum sichern soll. Während dieser Grundfreibetrag schon 2013 angepasst wurde und auch 2014 eine weitere Erhöhung erfährt, wird der Kinderfreibetrag erst wieder zum 1. Januar 2014 erhöht und zwar von derzeit 7008 Euro pro Kind auf 7080 Euro pro Kind.
Alleinstehende Steuerpflichtige, zu deren Haushalt mindestens ein Kind gehört, können steuerlich einen sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 1308 Euro pro Jahr beziehungsweise 109 Euro pro Monat geltend machen. Alleinerziehende mit Steuerklasse II erhalten diese steuerliche Entlastung bereits während des laufenden Jahres dadurch, dass ihnen weniger vom Lohn abgezogen wird. Aber auch hier gibt es Besonderheiten: Zum Beispiel ist jemand schon dann vor dem Gesetz nicht mehr alleinstehend und damit auch nicht alleinerziehend, wenn ein weiteres volljähriges Kind, für das kein Kindergeld mehr bezogen wird, noch mit in der Haushaltsgemeinschaft lebt.
Apropos alleinerziehend: Wenn es Probleme mit dem Unterhalt gibt, der Vater nicht zahlen will oder kann, dann hat man für maximal 72 Monate, also sechs Jahre, die Möglichkeit, sein Recht auf Unterhaltsvorschuss geltend zu machen. Für Kinder unter sechs Jahren sind das 133 Euro im Monat, für Kinder unter zwölf Jahren 180 Euro. Für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren gibt es auf diesem Weg übrigens keine Unterstützung mehr.
Der Gesetzgeber hat sich bemüht, vor allem Familien steuerlich und bürokratisch zu entlasten und dafür das Steuervereinfachungsgesetz beschlossen. Das beinhaltet unter anderem, dass seit dem Jahr 2012 für volljährige Kinder das Kindergeld unabhängig von der Höhe der eigenen Einkünfte gewährt wird. Auch dann also, wenn der junge Erwachsene in der Ausbildung mehr verdient als die ursprünglich angesetzten 8004 Euro an jährlichen Einkünften und Bezügen.
Die größte Steuervereinfachung ist, dass Kosten für Kinderbetreuung - und zwar unabhängig von der Erwerbstätigkeit der Eltern - leichter abgesetzt werden können. So kommen alle Eltern in den Genuss dieser steuerlichen Vorteile. Zwei Drittel der Betreuungskosten, höchstens 4000 Euro je Kind, sind als Sonderausgaben abzugsfähig beziehungsweise als Freibetrag beim Lohnsteuerabzug zu berücksichtigen. Wobei Betreuungskosten Aufwendungen für Tagesmutter, Krippe, Kindergarten, Kita oder Hort sind und nicht etwa die Kosten, die durch nachmittäglichen Musik- oder Sportunterricht entstehen.
damit sich Familie und Beruf besser vereinbaren lassen, honoriert der Staat Maßnahmen, mit denen Arbeitgeber die Unterbringung noch nicht schulpflichtiger Kinder unterstützen. Meistens entscheidet man sich für einen Zuschuss zu oder gar für die Erstattung der Kindergartenkosten beziehungsweise der Kosten für eine Tagesmutter. Dieser Betreuungszuschuss ist steuer- und sozialversicherungsfrei und kann auch vom Unternehmen gewinnmindernd genutzt werden.
Indem es zumindest einen Teil des entfallenden Gehaltes auffängt, soll das Elterngeld es Müttern und Vätern einfacher machen, im ersten Lebensjahr ganz für ihr Baby da zu sein. Elterngeld erhalten - abgesehen von Superreichen - alle, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und zusätzlich nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten. Also auch Hausfrauen oder Studenten. Mehrkindfamilien erhalten einen Geschwisterbonus beziehungsweise einen Zuschlag bei Mehrlingsgeburten. Das Elterngeld wird für maximal 14 Monate gezahlt, der Zeitraum kann relativ frei aufgeteilt werden.
Berechnet wird die Höhe des Elterngeldes anhand des Erwerbseinkommens, das der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte. Da diese Berechnungen teilweise sehr kompliziert sind, gibt es seit dem 1. Januar 2013 Vereinfachungen in Form von Pauschalen. Hiervon profitieren vor allem Selbstständige. Ausgezahlt werden wenigstens 300 Euro und höchstens 1800 Euro im Monat. Was viele Eltern nicht bedenken: Das Elterngeld wird zwar steuerfrei ausgezahlt, es unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt, erhöht also die Steuerlast auf das übrige Einkommen im Jahr – bei zusammen veranlagten Eltern gilt das also auch für das Einkommen des Partners.
Auch beim Arbeitslosengeld II, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag wird das Elterngeld vollständig als Einkommen angerechnet. Einzige Ausnahme: Nur Elterngeldberechtigte, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen und vor der Geburt erwerbstätig waren, erhalten einen Elterngeldfreibetrag. Bis zu einer Höhe von 300 Euro bleibt das Elterngeld dann anrechnungsfrei.
Das Elterngeld ist eine Entgeltersatzleistung und muss nach der Geburt beantragt werden. Nicht direkt, aber relativ bald, denn rückwirkende Zahlungen werden nur für die letzten drei Lebensmonate vor Beginn des Lebensmonats geleistet, in dem der Antrag bei der Elterngeldstelle eingegangen ist.
Der Sinn des Wohngelds ist es, angemessenes und familiengerechtes Wohnen zu ermöglichen. Es wird entweder als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss gewährt. Um Anspruch auf die Leistung zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Ob und in welcher Höhe das Wohngeld ausgezahlt wird, hängt von der Höhe der finanziellen Belastung, der Höhe des Einkommens und von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder ab.
Und noch ein Finanz-Tipp für Eltern zum Schluss: Wer eine Riester-Rente abschließt, hat zwar zunächst etwas weniger im Geldbeutel, kann sich aber über satte Zuschläge für die Altersversorgung freuen. Auch dabei gilt: Je mehr Kinder, desto besser. Schon ab wenigen Euro pro Monat fördert der Staat diese familienfreundliche Zusatzrente, pro Person mit 154 Euro jährlich. Für jedes vor 2008 geborene Kind kommen noch einmal 185 Euro hinzu. Jüngere Kinder werden sogar mit 300 Euro gefördert.
Familienpolitik neu ausrichten und Leistungen anbieten, die genau da greifen, wo sie notwendig sind - das ist das von der Bundesregierung kommunizierte Ziel. "Familienpolitik sollte bewusst auf die Anmaßung verzichten, Familien ein bestimmtes Lebensmodell, eine bestimmte Rollenverteilung vorgeben zu wollen", so die Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. "Familien müssen über ihren Lebensentwurf selbst entscheiden können und sie verdienen bei diesen unterschiedlichen Entscheidungen die Unterstützung des Staates."
Dass diese Unterstützung nur mit Überwindung einiger bürokratischer Hürden überhaupt zu bekommen ist, dass Otto Normalverbraucher nicht mehr durchblickt, was ihm eigentlich zusteht, wird häufig kritisiert. Auch Schröder räumt ein, dass viele Familienleistungen nicht hinreichend bekannt und rechtliche Regelungen kompliziert sind, und dass die Antragstellung aufwändig ist.
Wer seine Meinung zu diesem Thema in die politische Diskussion einbringen möchte, der findet unter www.dialog-familienleistungen.de dazu die Möglichkeit.
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02.08.2013, 15:36 Uhr | Simone Blaß, t-online.de
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