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Legal oder illegal? Der Umgang mit Nacktbildern bleibt schwierig


Legal oder illegal?
Der Umgang mit Nacktbildern bleibt schwierig

dpa, Christiane Jacke

14.11.2014Lesedauer: 3 Min.
Nur ein unschuldiges Kinderfoto? Das verschärfte Sexualstrafrecht will klare Grenzen ziehen.Vergrößern des BildesNur ein unschuldiges Kinderfoto? Das verschärfte Sexualstrafrecht will klare Grenzen ziehen. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Die Abgrenzung zwischen unverfänglichen und pornografischen Bildern ist nicht leicht. Eine Gesetzesverschärfung soll nun mehr Klarheit bringen. Doch das ist nach Ansicht der Opposition reichlich misslungen. Was ist künftig erlaubt und was nicht?

Jungs toben nackt durch den Garten, bespritzen sich mit Wasser und raufen im Planschbecken herum. Mit solchen Filmaufnahmen machen dubiose Händler im Internet viel Geld. Auch der SPD-Politiker Sebastian Edathy bestellte bei einem kanadischen Anbieter Fotos und Videos dieser Art im Netz. Alles legal, betonte er und wies jeden Kinderpornografie-Vorwurf weit von sich. Der Fall Edathy löste eine hitzige Debatte über die Abscheulichkeiten der Kinderporno-Szene und die Grenzen der Legalität aus. Nun hat der Bundestag eine Gesetzesverschärfung beschlossen. Das Ziel: für mehr juristische Klarheit sorgen und Kinder besser schützen. Doch es bleiben jede Menge offene Rechtsfragen und Probleme.

Legal oder illegal? Schwierige Abgrenzung

Die Abgrenzung zwischen legalen Bildern und Kinderpornografie ist seit jeher schwierig. Die Edathy-Affäre brachte der Diskussion darüber aber neue Wucht. Ursprünglich wollte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) unerlaubte Nacktaufnahmen generell unter Strafe stellen. Es folgte ein Aufschrei von Fachleuten und Rechtspolitikern in Bund und Ländern: Jeder Vater, der sein nacktes Kind beim Buddeln am Strand fotografiert, werde so zu einem Kriminellen gemacht, warnten sie. Auch andere Teile des Entwurfs stießen auf Kritik.

Kurz vor der Abstimmung im Bundestag änderte Maas seine Pläne noch und schwächte sie an einigen Stellen ab. Demnach macht sich künftig nur strafbar, wer Kinder und Jugendliche nackt fotografiert oder filmt, um die Bilder dann zu verkaufen oder bei Tauschbörsen anzubieten. Strandbilder für das Familien-Fotoalbum sind also erlaubt. Nicht aber vermeintlich harmlose Aufnahmen tobender Jungs im Garten, sofern sie denn am Ende zum Verkauf stehen. Zoomt die Kamera noch dazu auffallend nah an die Genitalien der Kinder heran, gelten solche Videos als Kinderpornografie und sind verboten. Auch das wird nun im Gesetz noch etwas klarer gemacht.

Rechtsauffassungen gehen weit auseinander

Aber wie ist es mit den weniger eindeutigen Fällen? Was ist, wenn sich ein 16-Jähriger nackt für ein Jugendmagazin fotografieren lässt? Was ist mit einer 17-Jährigen, die für einen Unterwäsche-Katalog modelt? Nun ja, sagt der CSU-Rechtspolitiker Alexander Hoffmann, eine 17-Jährige habe in einem Dessous-Katalog seiner Meinung nach ohnehin nichts zu suchen. Aber wenn es denn sein müsse, könnten ihre Eltern das Okay für die Fotos geben, und die Sache wäre rechtlich einwandfrei. Die Grünen-Rechtsexpertin Katja Keul sieht das anders und meint, der Fotograf mache sich in solchen Fällen künftig strafbar. Die Rechtsauffassungen gehen weit auseinander.

Auch an anderer Stelle schieße die Gesetzesänderung weit übers Ziel hinaus, meinen Grüne, aber auch Linke. So wird verboten, Bilder weiterzugeben oder anderen zu zeigen, die "geeignet" sind, dem Ansehen des Betroffenen erheblich zu schaden. Oppositionspolitiker schütteln darüber den Kopf. Schon wer ein peinliches Foto von einem betrunkenen Partygast macht und es am nächsten Tag Freunden zeigt, könne so in Schwierigkeiten geraten, beklagen sie. In solchen Fällen könne nun jeder gleich Anzeige erstatten, sagt der Linke-Politiker Jörn Wunderlich. "Alles kann zur Strafbarkeit führen."

"Gesetz ist miserabel gemacht"

Das Gesetz sei in Teilen einfach miserabel gemacht, kritisiert Keul. "Das ist alles in letzter Minute gestrickt worden." Hätte es ein ordentliches parlamentarisches Verfahren gegeben, wären solche Fehler nicht passiert, meint sie. Auch andere Fachleute sind unzufrieden mit dem Ergebnis. Nun wird sich in der Rechtsprechung der Gerichte zeigen, wie praktikabel die neuen Regelungen sind.

Und bei der Kinderpornografie bleibt ein anderes Problem: Die Polizeien in Bund und Ländern klagen seit langem, dass sie nicht genug Leute haben, um mit der Masse an solchen Verfahren überhaupt fertig zu werden. Bestes Beispiel ist der Fall Edathy: Da brauchte das Bundeskriminalamt (BKA) zwei Jahre, bis es in den Kundendateien des kanadischen Anbieters auf Edathys Namen stieß. Laut BKA waren die Mitarbeiter mit anderen Verfahren schlicht überlastet. Ermittler meinen, wer wirklich etwas gegen Missbrauch und Kinderpornografie tun wolle, müsse vor allem das Personal bei der Polizei aufstocken.




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