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Sportverein: Wer haftet bei einem Unfall?


Kindersport
Kindersport: Wer haftet?

Von dpa-tmn
13.10.2010Lesedauer: 3 Min.
Sport: Junge trainiert mit einem Rhönrad.Vergrößern des BildesKindersport: Wer haftet bei einem Unfall? (Bild: archiv) (Quelle: imago-images-bilder)
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Viele Familien nutzen die Angebote der Sportvereine. Schon die ganz Kleinen gehen zum Eltern-Kind-Turnen, während sich die größeren Kinder in den verschiedensten Sportarten ausprobieren können. Doch wer haftet, wenn es zu einem Unfall kommt? Die Rechtslage orientiert sich am Einzelfall. Auf jeden Fall lohnt ein Blick ins Kleingedruckte der Mitgliedsanträge der jeweiligen Vereine.

Jeder Fall ist anders

Es herrscht lautes Treiben beim Eltern-Kind-Turnen. Kleinkinder mit dickem Windelhintern und ihre größeren Geschwister klettern auf Geräten. Ihre Eltern und die Übungsleiter helfen ihnen dabei. Ein gesunder Spaß für Klein und Groß im Eimsbütteler Turnverband (ETV) in Hamburg. Doch wer haftet, wenn etwas kaputt geht, sich ein Kind oder eine Begleitperson verletzt?

"Das kommt natürlich sehr auf den Einzelfall an, also was passiert ist", sagt Holger Niese, Justiziar beim Deutschen Olympischen Sportbund in Frankfurt am Main. "Und dann hängt es noch davon ab, in welchem Bundesland das passiert ist und wie der jeweilige Verein versichert ist." Die meisten Vereine in Deutschland seien Mitglied in einem Landessportverband. Davon habe jeder für seine Mitglieder eine eigene Versicherung abgeschlossen, die dann benachrichtigt würde.

Die schweren Unfälle sind abgedeckt

Der Hamburger Sportbund, zu dem auch der ETV gehört, ist beispielsweise bei der ARAG-Sportversicherung in Düsseldorf versichert. Laut Wolfgang Gindorf, Teamleiter bei diesem Versicherer, sind 14 weitere Verbände auch dort unter Vertrag. "Die Verträge sind sehr individuell gestaltet." Grundsätzlich beinhalteten sie Haftpflicht- und Unfallversicherungen für die Vereinsmitglieder und die Übungsleiter des Vereins. "Die Idee der Sportversicherung ist es, die schweren Unfälle abzudecken", sagt Gindorf. "Dazu gehören im schlimmsten Fall der Tod oder die Invalidität durch einen Sportunfall. Wir gehen davon aus, dass die allermeisten Menschen in Deutschland krankenversichert sind, so dass die Krankenkasse etwa bei einem Beinbruch oder einer anderen Verletzung für die Kosten aufkommt."

Manche Landesverbände hätten darüber hinaus noch weitere Leistungen vereinbart, beispielsweise Hausaufgabenhilfe für Kinder, die nach dem Sportunfall länger in der Schule fehlen, oder Zuschüsse für Brillen, Hörgeräte, oder Zahnersatz.

Verträge meist nur für Mitglieder

In den allermeisten Fällen gelten die Verträge nur für Mitglieder. Im Regelfall sind jedoch die Kinder, die bei einem Sportverein trainieren, dort auch Mitglied und somit versichert. Ein Sonderfall ist das Eltern-Kind-Turnen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sowohl das Kind im Verein anmelden als auch die Mutter oder den Vater. Kompliziert wird es dann, wenn beispielsweise einmal die Oma oder das Au-pair-Mädchen als Nicht-Mitglieder mit den Kleinen zum Turnen gehen. Eine Reihe von Vereinen haben laut Gindorf eine Nicht-Mitgliederversicherung abgeschlossen. Wichtig sei auch zu wissen, dass die Haftpflichtversicherungen nicht im Falle von Mutwilligkeit für Sach- oder Personenschäden aufkommen. Nur fahrlässiges Verhalten sei versichert.

Keine Haftung bei vorsätzlichen Handlungen

Wird also nachgewiesen, dass ein Kind ein Gerät mutwillig zerstört oder einen anderen Menschen verletzt hat, greift die Vereinsversicherung nicht. Das gilt aber auch für die Privat-Haftpflichtversicherung, sagt Hajo Köster vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. "Es stellt sich dann die Frage, ob die Eltern fahrlässig die Aufsichtspflicht verletzt haben. Und Kinder unter sieben Jahren haften ohnehin nicht, so dass nur bei einem eigenen Verschulden der Eltern mit Ersatz gerechnet werden kann", so Köster.

"Wenn etwas in einem Verein passiert, dann wendet dieser sich an uns, und wir leiten dann das Versicherungsverfahren ein", sagt Thomas Michael, Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beim Hamburger Sportbund. Über konkrete Fälle aus den laufenden Verträgen ist leider nichts zu erfahren, auch nicht bei der ARAG-Sportversicherung.

Das Kleingedruckte lesen

Die rechtliche Gemengelage wirkt somit ein wenig unübersichtlich, wenn Eltern mit ihren Kindern turnen wollen. Charlotte Henkel von der Verbraucherzentrale Hamburg rät Eltern daher, Mitglied in dem Verein zu werden, wenn sie das Eltern-Kind-Turnen regelmäßig besuchen wollen. Darüber hinaus könne man beim Verein gezielt nachfragen, wie es um den Versicherungsschutz für den Opa oder den Babysitter steht. Es lohne sich auch, die Aushänge und Mitgliedsanträge genau durchzulesen und nach dem Kleingedruckten zu schauen.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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