t-online - Nachrichten für Deutschland
Such Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



Menü Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such Icon
HomeGesundheitKindergesundheit

Kindergesundheit | Vollnarkose bei Zahnoperationen für Kinder besonders riskant


Kindergesundheit
Vollnarkose bei Zahnoperationen für Kinder besonders riskant

spiegel-online, Tanja Wolf, Spiegel Online

31.08.2012Lesedauer: 3 Min.
Bohren ist Routine, doch eine Zahn-OP unter Vollnarkose birgt bei Kindern Risiken.Vergrößern des BildesBohren ist Routine, doch eine Zahn-OP unter Vollnarkose birgt bei Kindern Risiken. (Quelle: imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Immer mehr Zahnärzte bieten Behandlungen unter Vollnarkose an. Doch nach dem Tod eines Jungen werden besondere Risiken offenbar. Experten kritisieren eine Billiganästhesie - gerade bei ambulanten Zahnoperationen würden fachliche Standards nicht eingehalten.

Fünf Todesfälle nach Vollnarkose bei Kindern

Es sollte nur ein Zahnarztbesuch werden. Doch für einen zweieinhalb Jahre alten Jungen endete die Behandlung in einer Praxis im niederrheinischen Goch tödlich - er verstarb nach einer Vollnarkose. Ein tragisches Ereignis, und es ist nicht das einzige dieser Art. Vier weitere Fälle sind seit 2002 bekannt: Sina-Mareen (3), Jeanette (3), Celine (10) und Hannes (2) starben, weil es während oder nach der Anästhesie Komplikationen gab - und anscheinend auch, weil die Ärzte grundlegende Standards missachteten, wie sich in Gerichtsverhandlungen herausstellte.

Gerade weil der Tod der Kinder vermeidbar gewesen wäre, seien es "schreckliche Fälle", sagt Tim Neelmeier. Der Rechtsanwalt ist spezialisiert auf Organisationsverantwortung im Arztrecht. Entgegen aller Regeln waren die Eltern mit ihrem betäubten Kind meist allein im Aufwachraum, die Körperfunktionen wurden nicht überwacht. Nur in Abständen schauten Praxishelferinnen herein.

Qualifiziertes Pflegepersonal erforderlich

"Bei Vollnarkosen ist es wichtig, dass nicht nur Operateur und Anästhesist anwesend sind, sondern auch qualifiziertes Pflegepersonal", sagt Neelmeier - und zwar im Operationsraum und im Aufwachraum. Dass ein Anästhesist Narkosen nicht allein durchführt, verlangt der Facharztstandard, und das verlangten auch die Richter des Landgerichts Halle in ihrem Urteil nach dem Tod des kleinen Hannes, der während der OP einen Herzstillstand erlitten hatte. Alles andere sei ein "Verstoß gegen die Regeln der ärztlichen Kunst".

Komplikationen bei ambulanten OPs werden nicht dokumentiert

Heraus kämen solche Fälle immer nur, wenn die Todesumstände vor Gericht verhandelt werden, sagt Jochen Strauß, Chefarzt für Anästhesie und Sprecher des Wissenschaftlichen Arbeitskreises Kinderanästhesie der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI). Ambulante Narkosen werden im Gesundheitssystem nicht zentral erfasst - und die Komplikationen somit auch nicht. "Das ist ein ernstes Problem, das von der Politik gelöst werden muss", sagt Strauß.

Und es ist nicht das einzige. "Gerade Vollnarkosen beim Zahnarzt müssten erheblich besser kontrolliert werden", sagt Wolf-Dietrich Trenner, Sprecher der Patientenvertreter im Unterausschuss Qualitätssicherung im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA), dem Selbstverwaltungsorgan der Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen. Was fehle, sei eine vorbeugende Qualitätssicherung, um den Standard in Zahnarztpraxen zu vergleichen und zu kontrollieren. Dabei hätte es Begehungen bei ambulant operierenden Ärzten gegeben, doch die seien wieder eingestellt worden, kritisiert Elmar Mertens vom Berufsverband Deutscher Anästhesisten. "Wir haben keine Rechtsgrundlage, um eine Praxis zuzumachen."

Kinder-Anästhesie besonders komplex

Zwar kommt es auch bei anderen ambulanten Operationen immer wieder zu Todesfällen, etwa in Praxen von Hals-Nasen-Ohrenärzten, bei Gynäkologen oder bei Schönheitschirurgen. Aber in einer Zahnarztpraxis seien Narkosen besonders heikel, sagt Mertens: "Eine Zahnarztpraxis ist ganz anders als ein Operationsraum. Die Instrumente am Behandlungsstuhl verdecken den Zugang zum Patienten, Infusionen sind schwierig zu legen, Reanimationen fast unmöglich." Hinzu komme, dass eine Anästhesie bei Kindern besonders komplex ist. "Ihre Stimmritze und auch die Schleimhäute können rasch anschwellen, was zu Sauerstoffmangel führen kann."

Steigt das Risiko, weil Kosten gespart werden müssen?

Etwa 37 Prozent aller Operationen in Deutschland erfolgen mittlerweile ambulant. Das soll Kosten senken im Gesundheitssystem. Aus Sicht der Anästhesisten - von den rund 22.000 Anästhesisten in Deutschland arbeiten etwa 2800 freiberuflich - bedeutet das: Ambulante Narkosen werden schlechter bezahlt. Weniger als hundert Euro bekommen sie für zahnärztliche Narkosen, das sind rund 20 Prozent weniger als im stationären Bereich.

Dass allerdings die Ärzte, bei deren Betäubung es zu Todesfällen kam, unter niedrigen Honoraren litten, glaubt Anwalt Neelmeier nicht. Im Fall der verstorbenen Celine war beispielsweise schon der nächste Patient narkotisiert, während die Zehnjährige im Aufwachraum kaum noch atmete. Neelmeier spricht vom "Fließband-Operationsbetrieb", um Kosten zu sparen und Erlöse zu steigern. Die Mutter musste selbst um Hilfe rufen, als sie bei ihrer Tochter keinen Puls mehr fühlte.

Organisationsverschulden einbeziehen

Auf ein Gerichtsurteil, das Narkose bei Zahnarztbesuchen unter ein strengeres Reglement stellt, wartet Neelmeier bislang vergeblich. Nach Todesfällen wurden meist die Anästhesisten angeklagt, nur selten die operierenden Praxisbetreiber. Dabei stellten schon mehrere Richter fest, dass ein Praxisbetreiber genau weiß, ob Fachpersonal und Überwachungsgeräte vorhanden sind, und sich nicht auf die fehlerfreie Arbeit des Anästhesisten verlassen darf.

Nur langsam wandelt sich die Rechtsprechung und bezieht das Organisationsverschulden mit ein, egal ob beim Krankenhausträger oder beim niedergelassenen Arzt: Der Prozess um den Tod von Celine endete jedenfalls ohne das erhoffte Urteil mit Signalwirkung: Die Berufungskammer des Landgerichts bestätigte die Verurteilung des Anästhesisten und des Oralchirurgen durch das Amtsgericht nicht, sondern stellte das Verfahren wegen geringer Schuld gegen eine Zahlung von jeweils 20.000 Euro ein.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

t-online - Nachrichten für Deutschland


TelekomCo2 Neutrale Website