t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon

Menü Icont-online - Nachrichten für Deutschland
Such Icon
HomeLebenAktuelles

Tätowierte Mutter in Australien darf ihr Kind doch stillen


Tätowierte Mutter darf ihr Kind doch stillen

Aktualisiert am 22.06.2015Lesedauer: 2 Min.
Stillen: In Australien bekam eine Mutter Still-Verbot, weil sie sich tätowieren ließ.Vergrößern des BildesVerantwortungslos? In Australien bekam eine Mutter Still-Verbot, weil sie sich tätowieren ließ. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilenAuf WhatsApp teilen

Das Urteil gegen eine tätowierte Mutter aus Australien sorgte weltweit für Aufsehen – nun wurde es aufgehoben: Ein Familiengericht hat ein Still-Verbot gegen eine junge Mutter gekippt. Das Gericht hob am Freitag einstimmig ein Urteil auf, wonach es der 20-Jährigen untersagt war, ihrem elf Monate alten Sohn wegen möglicher Infektionsgefahr die Brust zu geben.

Ein Richter hatte Anfang des Monats entschieden, dass die Mutter, die sich jüngst hatte tätowieren lassen, eine Gefahr für das Kind darstellen könne, weil sie mit HIV oder anderen Krankheiten angesteckt worden sein könnte. Die 20-Jährige hatte sich laut Medienberichten im vergangenen Monat Finger und Fuß tätowieren lassen.

Richter nahmen Tätowierungen als Grund für Still-Verbot

Der Fall kam durch einen Sorgerechtsstreit ins Rollen. Die vom Kindsvater getrennt lebende Mutter war vor Gericht gezogen, weil ihr Ex-Partner ihr den gemeinsamen Sohn nicht wieder zurückgebracht hatte. Während einer Anhörung hob der Richter hervor, dass die Frau Medikamente gegen eine postnatale Depression eingenommen und in der Vergangenheit länger Cannabis konsumiert habe.

In seinem Urteil vom 5. Juni ging der Richter außerdem auf die frisch gestochenen Tattoos der Frau ein, die trotz eines negativen HIV-Tests eine Gefahr für den Jungen darstellen könnten, da eine Infektion sich erst nach drei Monaten sicher ausschließen lasse. In Abwägung der Vorteile des Stillens gegenüber einer lebenslangen Schädigung durch eine HI-Infektion sei es im Interesse des Kindes, nicht gestillt zu werden.

Nutzen des Stillens nicht ausreichend gewürdigt

Das Familiengericht urteilte nun jedoch, die Hinweise auf ein mögliches Risiko seien nicht ausreichend. Außerdem habe der Richter den emotionalen und körperlichen Nutzen des Stillens einerseits und mögliche negative Auswirkungen eines abrupten Still-Stopps andererseits nicht ausreichend gewürdigt.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

t-online - Nachrichten für Deutschland


TelekomCo2 Neutrale Website