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Jugendschutzgesetz 2013: Alkohol - ab wann und was ist erlaubt?

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Jugendschutzgesetz 2013

Jugendschutzgesetz 2013: Alkohol - ab wann und was ist erlaubt?

11.09.2013, 12:03 Uhr | t-online.de

Jugendschutzgesetz 2013: Erst Jugendliche über 18 dürfen Cocktails mit hochprozentigem Alkohol trinken. (Quelle: imago)

Erst Jugendliche über 18 dürfen Cocktails mit hochprozentigem Alkohol trinken. (Quelle: imago)

Ab welchem Alter sind Alcopops erlaubt? Welche alkoholische Getränke dürfen Jugendliche trinken und welche sind für sie verboten? Das Jugendschutzgesetz macht Vorgaben zum Thema Alkohol, an die sich auch Eltern halten sollten.

Jugendschutz-Regelungen zum Alkoholkonsum

Noch immer sind die gesetzlichen Bestimmungen zum Alkoholkonsum nicht jedem vertraut. Die Tabelle zeigt, was erlaubt ist und was nicht:

unter 14

14 bis 15

16 bis17

ab 18

Bier

verboten

nur in Begleitung
der Eltern erlaubt

erlaubt

erlaubt

Wein/Sekt

verboten

nur in Begleitung
der Eltern erlaubt

erlaubt

erlaubt

Mixgetränke
mit Wein
oder Bier

verboten

nur in Begleitung
der Eltern erlaubt

erlaubt

erlaubt

Mixgetränke
mit Spirituosen

verboten

verboten

verboten

verboten

Spirituosen

verboten

verboten

verboten

erlaubt

Der Verkauf von branntweinhaltigen Produkten (Spirituosen, auch branntweinhaltige Mischgetränke) an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Gleiches gilt für deren Verzehr. Andere alkoholische Produkte (Bier, Wein, Sekt, auch Mischgetränke) dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden. Diese Altersgrenze sinkt auf 14 Jahre, wenn Jugendliche von Personensorgeberechtigten (meist Vater, Mutter, Vormund) in eine Gaststätte begleitet werden.

Bei Privatpartys ist der Jugendschutz Elternsache

Bei privat ausgerichteten Partys seien die Eltern in der Pflicht, so die Jugendpfleger Jörg Cordruwisch und Rainer Schott. Eltern könnten sich strafbar machen, wenn auf der privat ausgerichteten Fete ihres minderjährigen Sprösslings die Regelungen zum Alkoholausschank an Jugendliche missachtet würden.

Alkohol zur Stressbewältigung

Jugendliche unterscheiden sich in ihren Motivationen zum Trinken nicht so sehr von Erwachsenen: Eine Studie des Bundesministeriums für Gesundheit zeigt, dass Jugendliche überwiegend aus "Spaßgründen" trinken, aber Alkohol soll auch bei der Bewältigung von Stress und anderen Problemen helfen.

Alkohol: Wirkung auf Kinder

  • Das Nervensystem von Kindern reagiert wesentlich empfindlicher als das von Erwachsenen auf Alkohol. Bereits mit 0,5 Promille Alkohol im Blut kann ein Kind bewusstlos werden.
  • Je geringer das Körpergewicht des Kindes ist, umso mehr bewirkt die aufgenommene Alkoholmenge einen höheren Blutalkoholgehalt im Körper. Bereits kleine Mengen Alkohol können für Kinder gefährlich sein. Bei einem Schulkind liegt die riskante Menge bei drei Gramm je Kilogramm Körpergewicht, bei einem Erwachsenen braucht es die doppelte Menge.
  • Beispiel: Gefährlicher Konsum beginnt für Männer bei 60 Gramm und bei Frauen bei 40 Gramm. Zum Vergleich: Der Konsum von einem Liter Bier entspricht etwa 40 Gramm Reinalkohol.
  • Bei Kleinkindern fehlt das rauschhafte Stadium, in dem Erwachsene noch die Notbremse ziehen können, das bedeutet kleine Kinder können schlagartig in einen rauschhaften Zustand fallen.
  • Alkohol wirkt auf die seelisch-geistige und die körperliche Entwicklung von Kindern.
  • Alkohol bewirkt bei Jugendlichen die Auskühlung bei Partys im Freien.
  • Alkohol ist ein Zellgift
  • Schon Schnapspralinen können für Kinder gefährlich sein.

11.09.2013, 12:03 Uhr | t-online.de

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