Jugendschutzgesetz 2013
Jugendschutzgesetz 2013: So lange dürfen Minderjährige arbeiten02.01.2013, 17:05 Uhr | t-online.de
Bis 22 Uhr dürfen Jugendliche ab 15 Jahren jobben. (Quelle: imago)
Sie wollen ins Kino gehen, Klamotten kaufen, ein iPod oder das aktuellste Handymodell haben - mit zunehmendem Alter wachsen bei Jugendlichen die Ansprüche. Da reicht das Taschengeld meist nicht mehr aus und wenn die Eltern Sonderwünsche meist nur begrenzt finanzieren, entscheiden sich viele Teenager, zu jobben, um ihr Taschengeld aufzubessern. Doch dabei muss das Jugendschutzgesetz beachtet werden. Es regelt, wie viel und wie lange Jugendliche arbeiten dürfen.
Voraussetzung für einen Job ist, dass die Einschränkungen des Jugendschutzgesetzes beachtet werden. "Eltern sollten sich auf jeden Fall an diese sinnvollen Regelungen halten", sagt Erziehungsberaterin Dorothee Lappehsen-Lengler.
Demnach dürfen Kinder bis zu einem Alter von 13 Jahren überhaupt nicht arbeiten, und auch ältere Jugendliche nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Schüler ab 13 dürfen ihr Taschengeld durch leichte Arbeiten aufbessern - Zeitungen austragen, Babysitten, Hilfe beim Einkaufen, Handreichungen beim Sport oder Nachhilfe geben, sind erlaubt. Während der Schulzeit dürfen Kinder und Jugendliche maximal zwei Stunden pro Tag und nur zwischen acht Uhr morgens und sechs Uhr abends Geld verdienen.
Schüler ab 15 Jahren können dagegen bis zu vier Wochen im Jahr, also 20 Arbeitstage zu jeweils acht Stunden Ferienarbeit machen. Die Arbeitszeit muss zwischen sechs Uhr morgens und acht Uhr abends liegen. Es gibt auch einige Ausnahmen: Im Bäckerhandwerk - nicht in Konditoreien - dürfen 16-Jährige um 5 Uhr anfangen, 17-Jährige um 4 Uhr. Ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr dürfen Jugendliche über 16 Jahre in der Landwirtschaft tätig sein. Im Gaststättengewerbe dürfen über 16-Jährige bis 22 Uhr arbeiten. Arbeiten 14- oder 15-Jährige in künstlerischen Bereichen, dürfen sie mit Erlaubnis des Jugendamtes auch bis 22 Uhr arbeiten. An Wochenenden und Feiertagen gilt, von einigen Ausnahmen abgesehen, ein Arbeitsverbot für Jugendliche.
Wenn Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahren nicht mehr Vollzeit schulpflichtig sind, können sie bis zu acht Stunden täglich arbeiten, dürfen aber die Arbeitszeit von 40 Wochenstunden nicht überschreiten.
02.01.2013, 17:05 Uhr | t-online.de
Kommentare
/ 3Top Partner
Diesen Artikel...
Diese Männer zeigen Zivilcourage und greifen ein. zum Video
Hier zeigt der Postbote Dave Jackson in Colorado echten Körpereinsatz. mehr
Für mehr Sicherheit, Schnelligkeit und Komfort. Zum Download
Der Vierbeiner macht es vor, das Kind macht es nach. Video
Der umfassende Ratgeber für Eltern und solche, die es werden wollen. mehr
Nutzen Sie jetzt Ihre Chance und nehmen Sie teil an unserem Facebook-Gewinnspiel. mehr
Einfach Fotos hochladen, schon kommt das Wunschkind. mehr
Tablet-PCs in verschiedenen Größen von allen Topmarken - jetzt zu Knallerpreisen bei eBay.de.
7 Flaschen Aurora + 2 Weingläser nur 49,- € statt 91,20 €. Jetzt zugreifen auf Hawesko.de.
Mit Tiefpreisgarantie: Patronen für Canon-, Epson- und HP-Drucker. bei druckerzubehoer.de
A-E
F-J
S-Z