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Jugendschutzgesetz 2013: Ab wann sind Tattoos und Piercings erlaubt?

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Jugendschutzgesetz 2013

Jugendschutzgesetz 2013: Ab wann sind Tattoos und Piercings erlaubt?

02.01.2013, 17:00 Uhr | t-online.de

Jugendschutzgesetz 2013: Jugendliche unter 18 Jahren brauchen für Tattoos die Einwilligung der Eltern. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)

Jugendliche unter 18 Jahren brauchen für ein Tattoo die Einwilligung der Eltern. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)

Piercen und Tätowieren gilt rechtlich gesehen als mutwillige Körperverletzung, die nur deshalb straffrei bleibt, wenn die betreffende Person in den Eingriff einwilligt. Ab wann ist es Jugendlichen erlaubt, ihre Körper mit einem Tattoo oder Piercing "verschönern" zu lassen? Das Jugendschutzgesetz in Deutschland gibt dazu klare Regeln vor.

Jugendschutzgesetz schreibt bei Tattoos und Piercings Einwilligung der Eltern vor

Unter 16 Jahren ist es laut Gesetz verboten - auch mit Einverständniserklärung der Eltern. Das heißt allerdings nicht, dass es nicht trotzdem Tätowierer gibt, die auch unter 16-Jährige tätowieren, sie können aber gegebenenfalls von den Eltern verklagt werden. Ab 18 darf der junge Erwachsene frei entscheiden, ob und wie er sich seinen Körper "verschönern" lassen möchte. Zwischen 16 und 18 darf er das nur mit Einverständniserklärung der Eltern tun. Vielen Tätowierern reicht die schriftliche Erklärung allerdings nicht aus und sie verlangen, dass die Eltern beziehungsweise mindestens ein Elternteil während der Sitzung anwesend ist.

Jugendliche über mögliche Risiken von Tattoos und Piercings aufklären

Außerdem müssen Eltern ihre Kinder vor dem Piercen über die sachgerechte Nachbehandlung und mögliche Risiken wie Allergien, Entzündungen und Narbenbildung informiert werden. Über dieses Informationsgespräch ist eine schriftliche Bestätigung notwendig.

Hat sich ein Jugendlicher unter 18 Jahren ohne die Einwilligung seiner Eltern tätowieren oder piercen lassen, können die Eltern das Geld vom Studio zurückverlangen und Schadenersatz geltend machen.

02.01.2013, 17:00 Uhr | t-online.de

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