Jugendschutzgesetz 2013
Jugendschutzgesetz 2013: Welcher Führerschein ab welchem Alter?02.01.2013, 17:08 Uhr | t-online.de
Mit 17 Jahren können Jugendliche schon Auto fahren. (Quelle: imago)
Im Prozess des Heranwachsens wird es für viele Jugendliche immer wichtiger, mehr Unabhängigkeit zu erlangen. Dazu gehört auch, mobil zu sein und sich nicht immer von den Eltern fahren lassen zu müssen. Ab wann können Jugendliche welchen Führerschein machen?So ist es im Jugendschutzgesetz geregelt.
Mit 16 Jahren können Jugendliche den Führerschein Klasse A1 machen. Damit können sie ein Leichtkraftrad (Hubraum bis 125 ccm, Höchstgeschwindigkeit 80 km/h) fahren. Außerdem müssen Kleinkrafträder, die aufgrund ihrer Bauart die bestimmte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h überschreiten, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres auf maximal 80 km/h begrenzt werden. Mit dem Führerschein Klasse M, der im Führerschein A1 integriert ist, sind Jugendliche auch berechtigt ein Kleinkraftrad bis 50 ccm mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h zu fahren. Im Gegensatz zur Klasse M beginnt mit Erwerb der
Klasse A1 bereits die zweijährige Probezeit. Der Führerschein Klasse L berechtigt zur Führung von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen.
Die Motorradklasse A gibt es für die 18- bis 24-Jährigen zuerst nur "beschränkt". Damit meint man die Leistungsbeschränkung der Maschine, welche nicht zu viel Motorkraft oder zu wenig Gewicht haben darf. Nach zwei Jahren entfällt die Beschränkung. Die Führerscheinklasse A beinhaltet die Klassen A1 und M.
Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg, bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung.
Dies gilt nicht, wenn der Bewerber bei der Erteilung der Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat - dann erhält dieser die Klasse A sofort ohne die Beschränkung.
Ab 17 Jahren können Jugendliche den PKW-Führerschein machen. Bei jeder Fahrt muss aber eine mindestens 30-jährige Begleitperson, die seit mindestens fünf Jahren selbst einen Führerschein hat, mitfahren. Das heißt: Ein halbes Jahr vor dem 17. Geburtstag können sich Teenager bei einer Fahrschule zur Fahrausbildung der Klasse B anmelden und stellen einen Antrag beim zuständigen Amt. Die Eltern müssen ebenfalls zustimmen. Nach bestandener Prüfung und mit Erreichen des 17. Lebensjahrs, erhalten Jugendliche keinen normalen Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung, auf der auch die Begleitperson namentlich eingetragen wird. Das Dokument wird nur in Deutschland anerkannt. Mit 18 Jahren wird die Bescheinigung gegen einen echten Führerschein eingetauscht.
Volljährige mit dem PKW-Führerschein Klasse B dürfen Kraftfahrzeuge (keine Motorräder) mit maximal 3,5 t und maximal neun Sitzplätzen fahren. Außerdem können Volljährige den Motorrad-Führerschein (Klasse A, "beschränkt") machen. Ab 25 Jahren gibt es dann den Motorrad-Führerschein der Klasse A ("unbeschränkt").
02.01.2013, 17:08 Uhr | t-online.de
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