Jugendschutzgesetz 2013
Jugendschutzgesetz 2013: Was Eltern wissen müssen02.01.2013, 16:26 Uhr | amr, t-online.de
Das Jugendschutzgesetz dient dem Wohl von Kindern und Jugendlichen. (Quelle: imago)
Bis wann dürfen Jugendliche in die Disko gehen? Was sagt das Jugendschutzgesetz zum Konsum von Zigaretten und Alkohol? In welchem Alter dürfen Jugendliche Sex haben? Solche Fragen beschäftigen viele Eltern. Generell sind Erwachsene dafür verantwortlich, Kinder und Jugendliche vor schädlichen Einflüssen und Gefahren zu schützen. Hier erfahren Sie die wichtigsten Aspekte des Jugendschutz.
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist dazu da, Kinder und Jugendliche vor Gefahren und negativen Einflüssen in der Öffentlichkeit zu schützen. Es soll sie stärken und schützen, indem es bestimmte Aktivitäten und Handlungen an bestimmte Altersstufen bindet. Dabei liefert das Jugendschutzgesetz Eltern eine Orientierungshilfe für die verantwortungsbewusste Erziehung ihrer Kinder.
Das Gesetz regelt den Konsum von Alkohol und Zigaretten und gibt vor, ab welchem Alter und wie lange sich Jugendliche in Discos, Spielhallen und Gaststätten aufhalten dürfen. Bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz, beispielsweise wenn Jugendlichen unter 16 Alkohol ausgeschenkt wird, drohen Gewerbetreibenden und Veranstaltern Bußgelder.
Wenn der Sohn die erste Freundin hat, oder die Tochter mit Freund losziehen will, dann schrillen bei Eltern die Alarmglocken. Kein Wunder, denn eine unerwünschte Schwangerschaft im Teenie-Alter ist für viele Familien eine Horrorvorstellung. Um Jugendliche auch vor Missbrauch zu schützen, definiert das Jugendschutzgesetz, ab welchem Alter Sex zwischen Jugendlichen, beziehungsweise mit Jugendlichen frühestens erlaubt ist. Wenn zum Beispiel ein 13-jähriges Mädchen mit ihrem 14-jährigen Freund intim wird, können die Eltern des Mädchens Strafanzeige erstatten.
Darüber hinaus regelt das Jugendschutzgesetz, wie lange Minderjährige arbeiten dürfen, welchen Führerschein sie in welchem Alter erwerben können und unter welchen Umständen sich Jugendliche Körperschmuck wie Piercings und Tattoos zulegen dürfen.
Das Jugendschutzgesetz richtet sich insbesondere an Gewerbetreibende und Veranstalter, aber auch an Eltern und Erziehende. Für sie hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Internetportal "Jugendschutz aktiv" eingerichtet, um über die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutzgesetz zu informieren.
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02.01.2013, 16:26 Uhr | amr, t-online.de
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