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Die Tricks unseriöser Modelagenturen: Verbraucherzentrale warnt Teenager


Schulkind & Jugendliche
Die fiesen Tricks unseriöser Modelagenturen

Von t-online, dapd
20.08.2012Lesedauer: 1 Min.
Der Traum vom Modeljob: Eltern und Teenager sollten sich vor unseriösen Agenturen in Acht nehmen.Vergrößern des BildesDer Traum vom Modeljob: Eltern und Teenager sollten sich vor unseriösen Agenturen in Acht nehmen. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Unseriöse Modelagenturen locken Teenager mit fiesen Tricks. Davor warnt die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. "Sie locken mit falschen Versprechungen, um das Vertrauen der Models zu gewinnen und ihnen ganz nebenbei das Geld aus der Tasche zu ziehen", so Joachim Geburtig von der Verbraucherzentrale.

Plötzlich fallen Gebühren an

Anfangs, meistens durch eine Annonce, tritt das Model mit der Agentur in Verbindung. Darauf folgt meist eine Einladung zu einem Casting, das oftmals eine Massenveranstaltung darstellt und keine Besonderheit ist, wie es auf der Einladung angepriesen wird. In diesen ersten Schritten fällt nicht ein Hinweis zu eventuell anfallenden Gebühren. Bei den Massenveranstaltungen werden die Models durch psychologisch geschickte Taktiken verleitet, Geld für die Setcard, die Aufnahme in die "Kartei", später auch für Make-Up und Styling zu entrichten. Dies wird von den Agenturen als Normalität dargestellt. Weitere Vorsicht ist vor teuren Modelkursen geboten.

Das zeichnet seriöse Modelagenturen aus

Seriöse Modelagenturen seien laut der Verbraucherzentrale daran zu erkennen, dass erst nach Vermittlung Entgelte erhoben werden. Weiterhin werden von ihnen keine "Gebühren" oder "Honorare" gefordert, zum Beispiel für Setcards oder Shootings. Seriöse Agenturen wecken außerdem keine falschen Erfolgsaussichten, sondern bleiben realitätsnah, da die Möglichkeit eines Durchbruches für die Models sehr selten ist. Empfehlenswerte Modelagenturen verrechnen Kosten mit den Honoraren aus den ersten Aufträgen.

Geburtig weist darauf hin, "dass die Verträge jungen Models durch den Erziehungsberechtigten nicht gebilligt werden müssen und bei Zustimmungsversagung unwirksam sind. Sollte es doch zu einem Vertragsabschluss kommen, achten Sie auf das Kleingedruckte und versteckte Kosten."

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