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Wenn Teenager ausziehen: Tipps und gesetzliche Bestimmungen


Wenn Teenager ausziehen wollen
Was das Gesetz sagt

Von dpa
22.08.2012Lesedauer: 3 Min.
Viele Eltern denken, es ist zu früh, wenn schon ihre jugendlichen Kinder von zu Hause ausziehen wollen.Vergrößern des BildesViele Eltern denken, es ist zu früh, wenn schon ihre jugendlichen Kinder von zu Hause ausziehen wollen. (Quelle: dpa-bilder)
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Morgens ewig ausschlafen, ohne dass jemand rummeckert, das Zimmer aufräumen, wann man will und sich tagelang von Tiefkühlpizza ernähren: Argumente für die eigenen vier Wände gibt es viele. Sie gelten nicht nur für Studenten, sondern auch viele minderjährige Jugendliche packen irgendwann ihre Sachen und ziehen in die erste eigene Wohnung. Das sollten die Teenager und ihre Eltern allerdings beachten.

Eltern sollten frühen Auszugswunsch akzeptieren

Bei den meisten Eltern kommen erst einmal Bedenken auf, wenn sie von den Auszugsplänen ihrer Kinder hören. "Sie denken, das ist zu früh", sagt Beate Friese vom Jugendtelefon "Nummer gegen Kummer" in Wuppertal. Dabei spreche nichts dagegen, schon als Teenager bei den Eltern auszuziehen. "Im Gegenteil, es ist gut, alleine seine Erfahrungen zu machen und zu schauen, wie man zurechtkommt." Denn wer mit dem Auszug von zu Hause wartet und später mit dem Freund oder der Freundin zusammenzieht, wohnt nie alleine. Außerdem bleibe Jugendlichen manchmal keine andere Wahl als auszuziehen, beispielsweise wenn sie eine Lehre an einem anderen Ort anfangen.

Was das Gesetz vorschreibt

Wer noch nicht volljährig ist, muss dabei allerdings einiges bedenken. "Minderjährige sind nach dem Gesetz beschränkt geschäftsfähig", erklärt Rechtsanwalt Thomas Hannemann, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein in Berlin. Das bedeutet, dass sie allein Verträge nicht rechtswirksam unterschreiben können. "Das gilt für alle Verträge, etwa mit dem Wohnungsvermieter, dem Stromversorger oder dem Telefonanbieter."

Will man also unter 18 Jahren allein wohnen, ist die Einwilligung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters notwendig. Dabei gibt es laut Anwalt Hannemann mehrere Möglichkeiten. "Man kann sich von seinen gesetzlichen Vertretern wie den Eltern eine Einwilligung einholen." In der könne zum Beispiel stehen, dass sie damit einverstanden sind, dass ihr Kind einen Mietvertrag unterschreibt und sich beim Stromanbieter anmeldet. Eltern können in dem Dokument auch einen Betrag festlegen. So sichern sie sich ab, dass sie die Kosten nur bis zu einer bestimmten Höhe übernehmen müssen. Möglich ist auch, dass Eltern die Verträge unterschreiben. Damit sind sie zum Beispiel Mieter und lassen ihren Sohn oder ihre Tochter in die Wohnung einziehen. "Für die Vermieter hat das meist den Vorteil, dass sie die Eltern nicht noch extra als Bürgen für die Mietzahlungen aufnehmen müssen", sagt Hannemann. "Der Nachteil ist jedoch, dass die Eltern den Vertrag wieder kündigen können, auch gegen den Willen des Kindes."

Einrichtung finanzieren

Ist eine Wohnung gefunden, geht es ans Einrichten. "Viele nehmen einiges aus ihrem Kinderzimmer mit", sagt Beate Friese. Alles neu kaufen sei für die meisten Jugendlichen zu teuer. "Es lohnt sich, im Familien- und Bekanntenkreis nach Geschirr, Besteck und Möbeln herumzufragen." Hierbei können die Eltern ihre Kinder natürlich unterstützen. Ansonsten könnten sich die Teenager zum Geburtstag und zu Weihnachten Geld wünschen, um zum Beispiel ein Sofa zu kaufen.

Gilt die Haftpflichtversicherung der Eltern auch noch nach dem Auszug?

Wer in eine eigene Wohnung zieht, muss sich auch um Versicherungen Gedanken machen. Relevant ist etwa eine Haftpflichtversicherung: "Kinder sind über ihre Eltern mitversichert, auch wenn sie nicht mehr zu Hause wohnen - vorausgesetzt, sie sind ledig und noch in der Schule oder in Ausbildung", sagt Anwalt Thomas Hannemann. Wer selbst Geld verdient, sollte daher eine eigene Privathaftpflichtversicherung abschließen. Wichtig kann auch eine Hausratversicherung sein. Sie kommt beispielsweise bei Feuer und Einbruch für Schäden an Haushaltsgeräten und Möbeln auf. "Sie gilt für jeden Hausrat einzeln, müsste also bei einer eigenen Wohnung neu abgeschlossen werden."

Eltern beziehen weiterhin Kindergeld

Nach dem Umzug müssen sich Jugendliche beim Einwohnermeldeamt ummelden. "Das sollten sie innerhalb einer Woche nach Einzug machen und dafür den Mietvertrag mitnehmen", erklärt Hannemann. Die Eltern brauchen bei Minderjährigen nicht mitkommen, sofern sie mit dem Mietvertragsabschluss einverstanden waren. Sei der Lebensmittelpunkt bezogen auf ein Jahr überwiegend in der neuen Wohnung, müsse dort der Hauptwohnsitz angemeldet werden. "Das Kindergeld bekommen Eltern dennoch, wenn das Kind kein eigenes Einkommen hat." Wird ein Zweitwohnsitz angemeldet, können unter Umständen Zweitwohnungssteuern anfallen.

Nicht ständig die Eltern besuchen

So aufregend der Auszug auch ist: In der neuen Wohnung angekommen, kann Teenagern schon mal die Decke auf den Kopf fallen. "Das ist ja ein großer Schritt, mit dem man eine Lebensphase - das Zuhause-Wohnen - beendet. Das ist einerseits aufregend, kann aber Angst machen", sagt Maria El-Safti-Jütte, Erziehungs- und Familienberaterin in Berlin. Es spreche nichts dagegen, immer mal wieder nach Hause zu fahren, allerdings nicht andauernd. "Es ist wichtig zu lernen, sich in seiner Wohnung wohl zu fühlen." Das sollten Eltern ihren flügge gewordenen Kindern auch klar machen.

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