Kinderbetreuungskosten
Grundsatzurteil mit Signalwirkung: Stadt muss für privaten Krippenplatz zahlen13.09.2013, 13:31 Uhr | dpa
Wer übernimmt die Kosten für private Krippenplätze? (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Streit um Schadensersatz für private Kita-Kosten ein Grundsatzurteil zugunsten der Eltern gefällt. Diese haben demnach Anspruch auf die Erstattung der Kosten für eine privat organisierte Kinderbetreuung, wenn eine Kommune den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz nicht erfüllen konnte (Az.: BVerwG 5 C 35.12).
Wegen des seit 1. August bundesweit bestehenden Rechtsanspruchs für Unter-Dreijährige wird dem Urteil aus Leipzig eine Signalwirkung beigemessen.
Hintergrund der Entscheidung ist der Fall einer Mutter aus Mainz, die ihre damals zweijährige Tochter von April bis Oktober 2011 bei einer privaten, teureren Elterninitiative untergebracht hatte. Die Stadt hatte den schon damals in Rheinland-Pfalz bestehenden Rechtsanspruch auf einen kostenfreien Kita-Platz nicht erfüllen können. Die Mutter verlangte von der Kommune rund 2200 Euro als Schadensersatz zurück - und setzte sich jetzt vor Gericht auf ganzer Linie durch.
"Der Senat hat festgestellt, dass es eine bundesrechtliche Grundlage für den Anspruch auf Aufwendungsersatz gibt", sagte Gerichtssprecherin Renate Philipp. Dieser sei im Sozialgesetzbuch verankert.
Allerdings stellten die Richter auch klar, dass einige Bedingungen erfüllt sein müssten. So müssten Eltern ihren Bedarf für einen Kita-Platz rechtzeitig anmelden und auch nachweisen, dass sie den Platz tatsächlich zu einem bestimmten Stichtag benötigten.
Kann dann die Kommune trotz Rechtsanspruch und dringendem Bedarf keinen Betreuungsplatz zur Verfügung stellen, und organisieren die Eltern selbst eine private Kinderbetreuung, haben sie einen Anspruch darauf, die Kosten der Privat-Kita von der Kommune zurück zu bekommen.
Das kann für die Kommunen teuer werden. Denn zukünftig ist dadurch mit dem Rechtsanspruch auch ein finanzieller Anspruch auf finanzieller Rückerstattung verbunden. "Wir sind wirklich froh, dass das Bundesverwaltungsgericht klar und deutlich gesagt hat, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen", sagte Ursula Krickel, Sprecherin des Deutschen Städte- und Gemeindebundes.
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Der Mainzer Fall sei zudem besonders, weil hier das Land das Recht auf einen kostenfreien Kita-Platz eingeräumt hatte. Dies sei beim bundesweiten Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz nicht der Fall.
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13.09.2013, 13:31 Uhr | dpa
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