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Kita-Streik: Was Eltern jetzt wissen müssen


Wohin mit dem Kind?
Diese Rechte haben berufstätige Eltern bei einem Kita-Streik

Von afp, t-online, dpa-tmn
Aktualisiert am 31.03.2016Lesedauer: 4 Min.
Kinder müssen draußen bleiben, denn in den städtischen Kitas gibt es unbefristete Streiks.Vergrößern des BildesKinder müssen draußen bleiben, denn in den städtischen Kitas gibt es unbefristete Streiks. (Quelle: dpa-bilder)
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Streiks in Kitas stellt berufstätige Eltern

Wo finden Eltern eine Notfallbetreuung für ihre Kinder?

Erste Wahl als Kita-Alternative sind meist Verwandte oder Bekannte. Manchmal lässt sich zusammen mit anderen Eltern auch eine eigene Not-Betreuung auf die Beine stellen. Außerdem bieten einige Städte und Gemeinden Notfallbetreuungen an. Hilfe finden Eltern etwa auch beim Notmütterdienst. Bundesweit können über den Verein Babysitter gebucht werden - in den Großstädten Frankfurt, Berlin, Köln und Hamburg auch stundenweise.

Viele Unternehmen zeigen sich im Kita-Streik ihren Beschäftigen gegenüber kulant. Einige Unternehmen richten zum Beispiel eigene Kinderbetreuungen auf ihrem Gelände ein, Eltern können vereinfacht Gleitzeit nehmen oder, falls es der Job zulässt, im Homeoffice arbeiten.

Wann müssen Eltern ihrem Chef Bescheid geben?

Am besten so schnell wie möglich. Zeichnet sich ab, dass weder Großeltern, Nachbarn oder Freunde auf das Kind aufpassen können, müssen Arbeitnehmer ihren Vorgesetzten informieren und erklären, warum sie nicht kommen können.

Kann das arbeitsrechtliche Konsequenzen haben?

Können Eltern wegen streikender Erzieher nicht am Arbeitsplatz erscheinen, müssen sie nicht mit einer Kündigung oder Abmahnung rechnen. Vor allem bei kleinen Kindern kann man nicht verlangen, dass diese für einen ganzen Tag alleine zu Hause bleiben können. Aber: Arbeitnehmer dürfen auf keinen Fall einfach zu Hause bleiben. "Das kann arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen - angefangen von Lohnkürzungen bis hin zur fristlosen Kündigung", erklärt Michaela Zientek, Rechtsexpertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Was passiert mit dem Gehalt?

Wenn der Streik sehr kurzfristig angekündigt worden ist, haben Eltern Anspruch auf Lohnfortzahlung für den Fehltag. So steht es im Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Er besagt, dass Arbeitnehmer diesen Anspruch behalten, wenn sie ohne eigenes Verschulden durch ein unvorhergesehenes Ereignis verhindert sind.

Kurzfristig wäre ein Streik beispielsweise, wenn an einem Freitag ein Streik für Dienstag angekündigt wird, oder erst 24 Stunden vor dem Beginn.

Ziehen sich die Streiks aber über einen längeren Zeitraum hin, greift die Begründung "kurzfristig" laut von Medem nicht mehr. Verdi hatte außerdem angekündigt, Eltern frühzeitig über die Schließung zu informieren. Freistellung bei Lohnfortzahlung wird üblicherweise nur für ein, zwei Tage gewährt.

Kann ich unbezahlten Urlaub nehmen?

Wenn angestellte Eltern bei einem länger angekündigten Streik keinen Betreuungsplatz für ihr Kind finden, müssen sie Urlaub nehmen. Falls der Jahresurlaub schon verbraucht ist, können sie ausloten, ob sie sich unbezahlt freistellen lassen können. Auch Home-Office oder der Abbau von Überstunden sind möglich. Anspruch auf eine Sonderbehandlung haben Arbeitnehmer aber nicht. Es liegt laut dem EUV im Ermessen des Arbeitgebers, ob er zustimmt oder nicht. Er kann Urlaub oder Freistellung auch ablehnen, wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen.

Darf ich mein Kind mit zur Arbeit nehmen?

Einfach mit dem Kind morgens am Arbeitsplatz aufzutauchen, ist keine gute Idee. Grundsätzlich dürfen Eltern ihre Kinder nicht mit zur Arbeit bringen. Der Arbeitgeber kann dies sogar ausdrücklich verbieten. Manche Arbeitsplätze sind für Kinder ungeeignet oder gefährlich, außerdem könnte das konzentrierte Arbeiten erschwert sein. In jedem Fall müssen Beschäftigte das vorher mit ihrem Chef absprechen, rät Ulrich Kanders, Geschäftsführer und Arbeitsrechtler beim Essener Unternehmensverband (EUV).

Eine Chance haben Angestellte in der Regel nur, wenn es einen Betriebskindergarten gibt, der im Notfall zusätzliche Plätze anbietet - oder wenn der Chef besonders kulant ist. Haben mehrere Kollegen Probleme bei der Kinderbetreuung, lässt sich vielleicht mit Hilfe des Arbeitgebers eine gemeinsame Lösung finden.

Bleibe ich auf den Kosten für die Kinderbetreuung sitzen?

Es besteht die Chance, dass Eltern die Kita-Gebühren teilweise erstattet bekommen. Michaela Zientek, Rechtsexpertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, erklärt: "Zwischen den Kitas und den Eltern besteht ein Betreuungsvertrag. Bleibt die Kita länger geschlossen als dort vereinbart, können Betroffene versuchen, einen Teil ihres Geldes zurückzubekommen."

Dazu gebe es jedoch keine einheitlichen Regelungen. Ob einem solchen Antrag stattgegeben wird, richte sich nach der Gebührensatzung der Gemeinde beziehungsweise den Regelungen des Kita-Trägers. "Eltern sollten die Gebühren zunächst überweisen und anschließend ihren Antrag auf Rückerstattung beim jeweiligen Träger einreichen", rät Zientek.

Wenn Eltern wegen des Kita-Streiks einen Babysitte oder eine Tagesmutter engagieren müssen, tragen sie die Kosten selbst.

Kann ich Kita-Gebühren zurückverlangen?

"Zumindest haben Eltern keinen Rechtsanspruch darauf", sagt Ronald Richter, Rechtsanwalt in Hamburg. Allenfalls könnten Eltern auf die Kulanz ihrer Kommune hoffen. Im Zweifel sollten Mutter und Vater in die Gebührensatzung ihrer Kommune schauen. Fast immer lässt sie sich im Internet einsehen. "Dort kann drinstehen, wie viele Tage die Kita im Jahr schließen darf, beispielsweise wegen Ferien."

Wird die Zahl wegen eines langen Streiks überschritten, könnten Eltern theoretisch Ansprüche geltend machen. "Wenn die Kita zwei, drei Tage zu hat, sehe ich da aber wenig Chancen", erklärt Richter, der Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist. Anders könnte es aussehen, wenn sich der Streik über Wochen hinzieht.

Wer trotzdem ausloten möchte, wie kulant seine Kommune ist, dem empfiehlt Richter, einen Brief an die Kita-Leitung mit Kopie an den Bürgermeister oder Amtsleiter des Jugendamts zu schreiben - oder noch besser: direkt anzurufen. "Wenn man dann relativ unaufgeregt schildert, welche Konsequenzen der Ausstand für einen hatte, all die Organisiererei, hat man vielleicht Chancen." Trotz allem dürfen Eltern nicht die Verhältnismäßigkeit aus den Augen verlieren: Am Ende kriegen sie für ein paar Streiktage einige Euros zurück. "Und das für ziemlich viel Aufwand."

Das fordern die Gewerkschaften für Kita-Personal

Die Gewerkschaften Verdi und GEW fordern eine bessere Eingruppierung und damit eine höhere Bezahlung der bundesweit rund 240.000 Kinderpfleger, Erzieher und Sozialarbeiter in kommunalen Einrichtungen. Indirekt sollen von einem Tarifergebnis auch die mehr als 500.000 Beschäftigten bei freien und kirchlichen Trägern profitieren, da Tarifverträge dort übernommen werden oder als Orientierung dienen. Die Vereinigung Kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) hat pauschale Erhöhungen wiederholt zurückgewiesen.

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