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Puppe "Cayla": Bundesnetzagentur verbietet Verkauf in Deutschland


Bundesnetzagentur verbietet Puppe "Cayla" in Deutschland

Von t-online, afp
Aktualisiert am 18.02.2017Lesedauer: 2 Min.
High-Tech-Puppe "Cayla" – sieht so die Zukunft des Spielzeugs aus?Vergrößern des BildesHigh-Tech-Puppe "Cayla" – sieht so die Zukunft des Spielzeugs aus? (Quelle: Vivid)
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"Cayla" soll aus Kinderzimmern verbannt, am besten sogar zerstört werden. Das ist eine drastische Warnung vor einem Kinderspielzeug. Die Bundesnetzagentur hat den Verkauf der Puppe verboten. Was macht sie so gefährlich?

Nach Auffassung der Bundesnetzagentur ist "My Friend Cayla" keine harmlose Puppe, sondern eine unerlaubte funkfähige Sendeanlage. Das interaktive Spielzeug könne aus dem Kinderzimmer heimlich Ton- und Bildaufnahmen senden. Dies sei in Deutschland verboten. Eltern müssten die Puppe eigenverantwortlich "unschädlich" machen. Sie sei de facto ein "verstecktes Spionagegerät".

"Gegenstände, die sendefähige Kameras oder Mikrofone verstecken und so Daten unbemerkt weiterleiten können, gefährden die Privatsphäre der Menschen", erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann. "Das gilt auch und gerade für Kinderspielzeug."

Über die sprechende Puppe können Fremde Kinder kontaktieren

Die Hightech-Puppe hat eine Verbindung ins Internet und Spracherkennungssoftware. Kinder können ihr Fragen stellen. Eine App wandelt die Sprache in Text um, sucht eine Antwort im Internet und lässt die Puppe antworten. Nach Angaben des Herstellers soll sie in der Lage sein, Fragen kindgerecht zu beantworten. Kinder sollen den Eindruck einer echten Unterhaltung bekommen.

Kritiker hatten nach der Markteinführung nicht nur die Qualität von "Caylas" Antworten beanstandet. Vielmehr warnten Datenschützer schon früh vor der Gefahr, dass Fremde über eine Bluetooth-Funkverbindung Kontakt zu Kindern aufnehmen können. Außerdem würden die Sprachaufzeichnungen aus dem Kinderzimmer auf Servern eines US-Unternehmens gespeichert.

So begründet nun auch die Bundesnetzagentur das Verbot: "Ohne Kenntnis der Eltern können die Gespräche des Kindes und anderer Personen aufgenommen und weitergeleitet werden." Über das Spielzeug könnten das Kind oder die Eltern auch individuell mit Werbung angesprochen werden. Ebenso sei es möglich, dass bei einer nicht ausreichend geschützten Funkverbindung Dritte unbemerkt mithören könnten.

Strenge Kontrollen für interaktives Spielzeug angekündigt

Die Bundesnetzagentur kündigte an, künftig "noch mehr interaktives Spielzeug" auf den Prüfstand zu stellen und notfalls dagegen vorzugehen. Die Behörde informiere über die Gefahren, hole aber bei den Händlern keine Informationen darüber ein, wer entsprechendes Spielzeug gekauft habe. Streng genommen ist auch der "Besitz einer unerlaubten Sendeanlage" nach § 90 Telekommunikationsgesetz (TKG) strafbar.

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