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Schüler: Lehrer haben Ermessensspielraum bei Notengebung


Schule
Gericht gibt Lehrern bei Benotung Ermessenspielraum

dapd, cs

07.09.2010Lesedauer: 2 Min.
Lehrerin schreibt an Tafel.Vergrößern des BildesLehrer dürfen bei der Benotung von der errechneten Leistung abweichen. (Bild: imago)
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Wie benoten Lehrer? Sie bilden einen Durchschnitt aller Zensuren und runden danach das Ergebnis auf oder ab - so ist die gängige Praxis. In Helmstedt in Niedersachsen stand ein Schüler am Ende der siebten Klasse in Französisch rechnerisch auf 4,41 und bekam trotzdem eine Fünf. Ist das rechtens? Ja, entschied jetzt das Verwaltungsgericht Braunschweig.

Urteil gibt Lehrer recht

Lehrer müssen nicht zwingend die Note vergeben, die sich rechnerisch aus den Bewertungen der Einzelleistungen des Schülers ergibt. Das entschied das Verwaltungsgericht Braunschweig in einem am Montag veröffentlichten Urteil und lehnte damit den Eilantrag eines Schülers aus dem Landkreis Helmstedt ab. Die Eltern des Schülers hatten dagegen geklagt, dass er im Fach Französisch die Note 5 erhalten hatte, obwohl sein Notendurchschnitt bei 4,41 lag. Der Gymnasiast wurde wegen einer 5 in Mathe und Französisch nicht in die achte Klasse versetzt.

Lehrer haben Ermessensspielraum

Die Französisch-Lehrerin des Schülers hatte die Note 5 damit begründet, dass der Schüler gravierende Mängel in den Bereichen Grammatik und Wortschatz habe und zuletzt immer schlechter geworden sei. Das Gericht entschied, dass Lehrer nicht strikt an rechnerische Durchschnittsnoten gebunden seien und deshalb auch nicht verpflichtet seien, bei einem solchen Durchschnittswert die Note 4 zu vergeben. Sie müssten nach den rechtlichen Vorschriften vielmehr bei der Notenvergabe in pädagogischer Verantwortung eine Gesamtbewertung vornehmen.

Tragfähiger Grund nötig

Allerdings müssten die Lehrkräfte einen tragfähigen Grund nennen, warum sie vom rechnerischen Durchschnittswert abweichen. Da dies in dem vorliegenden Fall geschehen sei, sei die Französisch-Note des Jungen rechtlich nicht zu beanstanden. Nach Angaben eines Gerichtssprechers hat das Urteil grundsätzliche Bedeutung.

Die Lehrerin hatte die Fünf des Jungen mit einer "negativen Tendenz" begründet. Ihm fehlten grundlegende Kenntnisse, er begreife die grammatikalischen Zusammenhänge nicht und könne sich sowohl mündlich als auch schriftlich nur selten in kompletten Sätzen äußern, heißt es im Beschluss des Verwaltungsgerichts Braunschweig. Für das Gericht lag damit ein tragfähiger Grund vor.

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