26.04.2012, 14:28 Uhr | dpa
Auch Schüler mit der Deutschnote 3 haben grundsätzlich Anspruch auf eine kostenlose Zusatzförderung, wenn sie besondere Schwächen in der Rechtschreibung haben. Das entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.
Im konkreten Fall muss das Jobcenter nun die Lernförderung für zwei Kinder bezahlen, die die sechste und achte Klasse einer Hauptschule besuchen, wie das Gericht in Celle mitteilte (AZ: L7 AS43/12 B ER).
Das Jobcenter hatte die Kosten nicht übernehmen wollen und argumentiert, dass die Versetzung der Schüler nicht gefährdet sei. Das Gericht jedoch betonte, dass sich die Rechtschreibung nicht nur auf das Fach Deutsch auswirke, sondern auf die Leistung in allen Fächern. Zudem sei die Rechtschreibung für den weiteren Lebensweg von großer Bedeutung.
Quelle: dpa
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