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Lehrerin wegen Geschenk bestraft - Debatte um Einflussnahme


Spendenaktion nach Debakel um Schüler-Geschenk
Lehrerin wird für Geschenk bestraft

t-online, mmh

Aktualisiert am 08.01.2015Lesedauer: 3 Min.
Gut gemeint, aber mit bösen Konsequenzen: Geschenke an Lehrer.Vergrößern des BildesGut gemeint, aber mit bösen Konsequenzen: Geschenke an Lehrer. (Quelle: imago/Westend61)
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Da gibt es mal eine dieser seltenen Lehrerinnen, die alle toll finden und dann darf man sich nicht mal richtig bedanken. Oder noch schlimmer: Ein gutgemeintes Geschenk fügt ihr richtig Schaden zu. Was wie eine bizarre Posse klingt, ist eine wahre Begebenheit aus einer Berliner Schule.

"Geben wir der Lehrerin die 4000 Euro zurück, die der Staat ihr völlig unnötiger Weise abverlangte". Starke Worte und starke Unterstützer hat Florian Mayer da für eine Kampagne gefunden, die er im Netz gestartet hat. Es geht um eine Berliner Lehrerin, der Schüler einer zehnten Klasse ein Geschenk im Wert von 200 Euro gemacht hatten, eine Skulptur nach Loriots "Die Badenden". Doch sie hatten es zu gut gemeint. Und das wird für die Lehrerin richtig teuer: 4000 Euro Auflagenzahlung muss sie berappen, da sie das Geschenk in dieser Höhe nach den Ausführungsvorschriften des öffentlichen Dienstes nicht hätte annehmen dürfen.

Zehn Euro - mehr darf ein Geschenk für eine Lehrkraft nicht kosten, alles darüber ist Vorteilsannahme für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst. Deshalb hat ein Vater eines Schülers aus der Klasse die Lehrerin angezeigt. Der Vater soll selbst im Schulbereich tätig sein, heißt es.

Klare Regeln - popelige Geschenke

Mal angenommen, es sitzen 20 Jugendliche in einer Klasse. Weil sie bei der Lehrerin auch für das Leben gelernt haben, möchten sie sich bedanken. Eine nette Geste. Doch für zehn Euro? Ein Gutschein für den Pizza-Lieferdienst? Eine Kinokarte? Ein lustiges Taschenbuch? Deko-Schnickschnack? Kugelschreiber?

Die Verwaltungsvorschrift präzisiert, was erlaubt ist: Laut der Zeitung "Tagesspiegel" dürfen Lehrer "geringwertige Werbegeschenke wie Kalender oder Kugelschreiber" im Wert von fünf Euro pro Jahr annehmen. Laut Verwaltungsvorschriften sind auch Gastgeschenke offizieller Delegationen akzeptabel, aber nicht solche von Privatpersonen, Firmen, Verbänden oder Einrichtungen. Allerdings dürften Lehrer Freifahrten, Freiflüge oder Freiplätze annehmen, beispielsweise von Busunternehmen, wenn die bei der Buchung einer Klassenfahrt angeboten werden, dasselbe gelte für Sondertarife, Gratisunterkunft oder -verpflegung, um die Kosten für Dienstreisen zu senken. Laut "Tagesspiegel" begrüßte die Vorsitzende der Bildungsgewerkschaft GEW, Sigrid Baumgartner, diese Regelung, da sie für Klarheit sorge, wie sich Lehrer zu verhalten hätten. Für einen angemessenen Dank sei die Regelung allerdings nicht brauchbar.

Vermutlich haben jetzt einige Lehrer schlaflose Nächte, denn es ist absolut üblich, sich bei Lehrern mit einem Geschenk zu bedanken. Ob von Schülern oder Eltern, der Wert übersteigt dabei fast immer die Zehn-Euro-Marke.

Debatte um Einflussnahme

Hintergrund der Vorbehalte ist, dass Schüler bis zum Abitur wieder mit der Lehrerin zu tun haben könnten oder deren jüngere Geschwister und somit die Lehrkraft voreingenommen wäre. Der Vorfall aus dem November 2013 löste jetzt eine Debatte um Einflussnahme auf Beamte und Mitarbeiter aus.

Webdesigner Mayer hat inzwischen mehr als die erforderlichen 4000 Euro gesammelt, 4677 war am Donnerstag der Stand, als die Kampagne noch 25 Tage Laufzeit hatte. Doch die Lehrerin wird sich wohl hüten, dieses Geld anzunehmen. Sie könnte die Summe an die Schulleitung zur Revisionsprüfung weitergeben, wie es im öffentlichen Dienst formal Vorschrift ist.

Nimmt die Lehrerin überhaupt an?

Doch Mayer hat vorgesorgt und schreibt auf der Spendenplattform indiegogo: "Bislang gehe ich davon aus, dass wir das Geld an die Lehrerin übergeben können. Sollte dies wider Erwarten nicht gelingen, weil die Lehrerin dies nicht wünscht beziehungsweise auch dies möglicherweise rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte, werden wir das gesammelte Geld einer oder mehreren gemeinnützigen Berliner Organisation(en) aus den Bereichen Bildung und/oder Jugendhilfe zukommen lassen. Im Optimalfall werden wir diese Organisationen gemeinsam mit der Lehrerin bestimmen. Ich schreibe dies der Vollständigkeit halber und um auf diese Möglichkeit hinzuweisen. Das vorrangige Ziel bleibt natürlich, das Geld an die Lehrerin zu übergeben."

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