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Indische Leihmutter-Zwillinge dürfen nach Deutschland


Leihmutterschaft
Indische Leihmutter-Zwillinge dürfen nach Deutschland

Von dpa
26.05.2010Lesedauer: 2 Min.
Leihmütter bei einem Pressetermin in Anand, im Februar 2006. "Kommen Sie als Paar, gehen Sie als Familie", lautet der Werbeslogan einer indischen Klinik.Vergrößern des BildesLeihmütter bei einem Pressetermin in Anand, im Februar 2006. "Kommen Sie als Paar, gehen Sie als Familie", lautet der Werbeslogan einer indischen Klinik. (Bild: AP) (Quelle: ap-bilder)
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Die kleinen Zwillinge einer indischen Leihmutter dürfen endlich nach Deutschland. Damit findet der juristische Kampf eines bayerischen Ehepaares nach mehr als zwei Jahren das erhoffte Ende. "Die Visa sind heute ausgestellt worden", bestätigte die Deutsche Botschaft in Neu Delhi. Das ARD-Hörfunkstudio Südasien hatte unter Berufung auf die Anwältin des bayerischen Ehepaares berichtet, die deutschen Behörden würden eine Einreise ermöglichen.

Deutsche Staatsbürgerschaft nach Adoption

Die Zwillinge waren Anfang 2008 in Indien von einer Leihmutter geboren worden. Die deutschen Behörden verweigerten den Kindern Reisepässe, da Leihmutterschaften nach deutschem Recht verboten sind. Die Behörden in Indien, wo Leihmutterschaft legal ist, stellten den Kindern nach monatelangen Debatten Reisedokumente aus, die nun von der Botschaft mit deutschen Visa versehen wurden. Anwältin Kamini Jaiswal sagte, sobald die Zwillinge in Deutschland seien, könnten die Eltern das Adoptionsverfahren beginnen. Nach einer Adoption würden die Kinder automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten.

"Einmalige Aktion aus humanitären Gründen"

"Ich fühle Erleichterung für die beiden Kinder, deren Schicksal lange in der Luft hing", sagte Jaiswal der ARD. "Ich bin sehr glücklich, dass die Bundesregierung positiv reagiert hat, indem sie die Visa ausgestellt hat. Das wird eine Menge Probleme lösen." Sie hoffe, dass die Kinder schnell sesshaft würden. Mitte März hatte das Oberste Gericht in der Hauptstadt Neu Delhi das zuständige Ministerium für Frauen und Kinder dazu aufgefordert, alle "Möglichkeiten zu prüfen", um der Familie aus Bayern zu helfen. Die Richter machten jedoch deutlich, es sich dabei um eine "einmalige Aktion aus humanitären Gründen" handele.

Eltern hatten Gesetzeslage falsch interpretiert

Der Vater, der anonym bleiben wollte, hatte der ARD im März gesagt, er habe die Gesetzeslage vor der Geburt der Kinder so interpretiert, dass Leihmutterschaft in Deutschland verboten sei. Seine Kinder seien aber im Ausland zur Welt gekommen. Das Auswärtige Amt weist auf seiner Homepage allerdings ausdrücklich darauf hin, dass Kinder von Leihmüttern im Ausland mit deutschen "Wunscheltern" keine deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt erwerben.

Die Schuldgefühle bleiben

Der Vater hatte seit der Geburt der Kinder in Indien um deren Ausreise nach Deutschland gekämpft. Mitte März hatte er in einem ARD-Interview mit Blick auf die Leihmutterschaft vor Nachahmung gewarnt. Wenn er damals gewusst hätte, was er heute wisse, wäre er nie nach Indien gereist. "Die Schuldgefühle sind natürlich immer da. Diese zwei Jahre, das möchte ich keinem wünschen, was wir da durchgemacht haben und immer noch durchmachen." Allein die Kinder gäben ihm und seiner Ehefrau Kraft.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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