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Rückbildung wird nicht immer gezahlt: Auf Kursleitung achten


Rückbildung wird nicht immer gezahlt: Auf Kursleitung achten

dpa, dpa, mck

18.06.2010Lesedauer: 1 Min.
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Frauen achten bei der Wahl eines Rückbildungskurses besser genau darauf, wer ihn leitet, denn nicht in jedem Fall übernehme ihn die gesetzliche Krankenkasse. "Nur wenn eine Hebamme einen solchen Kurs leitet, werde die Gebühr automatisch von der Kasse übernommen", sagte Claudia Widmaier, Pressereferentin beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen in Berlin. Bietet aber eine Physiotherapeutin den Kurs an, zahle die Krankenkasse nicht generell. Frauen sollten vor einer Anmeldung bei ihrer Kasse nachfragen - denn die regeln die Übernahme unterschiedlich.

Richtlinien - Physiotherapie

Es gebe eine Richtlinie, die vorsehe, dass Physiotherapie im Krankheitsfall von der Krankenkasse bezahlt wird, erklärt Helga Leirich, Pressereferentin bei der AOK Bayern. Rückbildung sei aber keine Krankheit - entsprechend bekämen Frauen die Gebühr dafür nicht erstattet. Liegen dagegen gesundheitliche Probleme vor, könne der Arzt die Physiotherapie verschreiben. Eine solche Verordnung sei Voraussetzung für eine Kostenübernahme.

Hebammenkurse werden übernommen

Damit ein Rückbildungskurs bei einer Physiotherapeutin bezahlt wird, müsse eine ärztliche Verordnung vorliegen, sagt auch Christian Elspas, Sprecher der Techniker Krankenkasse Nordrhein-Westfalen. Hebammenkurse würden automatisch bezahlt - es sei denn, eine Frau wünsche mehr als einen Kurs. "Bei einer längerfristigen Therapie muss ein Arzt eingeschaltet werden."

Erstattung bei der DAK

"Wir machen keinen Unterschied", sagt dagegen Martin Plass, Pressesprecher Ost bei der Krankenkasse DAK in Berlin. Ein Rückbildungskurs werde erstattet - egal ob eine Frau ihn bei einer Hebamme oder einer Physiotherapeutin besucht.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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