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Schwanger und Hartz IV: Diese Unterstützung steht Frauen zu


Schwanger und Hartz IV
Diese Unterstützung steht arbeitslosen Frauen in der Schwangerschaft zu

Von dpa
Aktualisiert am 31.07.2015Lesedauer: 3 Min.
Schwangeren Hartz-IV-Empfängerinnen steht zusätzliche Unterstützung zu.Vergrößern des BildesSchwangeren Hartz-IV-Empfängerinnen steht zusätzliche Unterstützung zu. (Quelle: dpa-bilder)
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Für Hartz-IV-Empfängerinnen ist eine Schwangerschaft eine besondere Herausforderung. Sie muss das Jobcenter informieren und Unterstützungen. Um zu wissen, was ihnen und dem Kind zusteht, sollten sich Frauen Hilfe bei Beratungsstellen suchen.

Als erstes sollte die Schwangere ihren Sachbearbeiter im Jobcenter informieren. Sofern die Schwangerschaft unproblematisch verläuft, bleibt sie wie bisher in der Jobvermittlung.

Gleiche Regeln wie für berufstätige Frauen

Jobangebote kann die werdende Mutter nur ablehnen, wenn der Arzt mit einem Attest bescheinigt, dass sie nicht arbeiten kann oder die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist. Ansonsten gilt das Gleiche wie für schwangere Frauen im Berufsleben: Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und endet acht Wochen nach der Geburt.

Jobvermittlung oder drei Jahre Kindeserziehung?

Spätestens dann müssen sich Frauen überlegen, wie es weiter gehen soll. "Wenn sie arbeiten will, wird sie wieder in die Jobvermittlung aufgenommen", erklärt Anja Huth, Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. "Sie kann sich aber auch bis zu drei Jahre der Kindeserziehung widmen. In dem Falle wird sie vom Jobcenter gänzlich in Ruhe gelassen und erst nach Ablauf der Zeit wieder kontaktiert." Welche Entscheidung die Frau auch trifft, sie kann sie jederzeit revidieren. "Man sollte sich überlegen, ob es klug ist, drei Jahre vom Arbeitsmarkt und damit von einer Jobmöglichkeit weg zu sein."

Was die Krankenkassen zahlen

Die medizinische Versorgung sieht ebenso aus wie bei jeder anderen Schwangeren: Vorsorgeuntersuchungen sowie die Betreuung durch eine Hebamme vor und nach der Geburt übernehmen die Krankenkassen.

Mehrbedarf ab der 13. Schwangerschaftswoche

Sobald die Frau von ihrer Schwangerschaft weiß, sollte sie ihrem Sachbearbeiter im Jobcenter den vom Arzt errechneten Geburtstermin mitteilen - im eigenen Interesse: Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird für schwangere Leistungsberechtigte ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zur Entbindung ein Mehrbedarf in Höhe von 17 Prozent des Regelbedarfs gewährt. Und zwar zusätzlich zum Arbeitslosengeld II. Darauf hat die werdende Mutter einen Rechtsanspruch nach dem Sozialgesetzbuch II.

Das gilt auch für eine Babyerstausstattung, für die die jeweilige Kommune zuständig ist. Sie kann Kinderwagen, Kinderbett oder Wickelauflage an die werdende Mutter übergeben oder Geld für solche Anschaffungen überweisen. "Das Gesetz legt nicht fest, was genau die Babyerstausstattung enthalten muss. Das entscheidet jede Kommune für sich", sagt Huth. Den Antrag muss die Frau bei ihrem Vermittler im Jobcenter stellen. Der Verein Pro Familia weist darauf hin, dass die Schwangeren auch auf Umstands- und Säuglingskleidung einen Anspruch haben.

Wenn weitere Unterstützung nötig ist

Reicht die Unterstützung nicht aus, ist die Bundesstiftung Mutter und Kind eine bewährte Adresse. Braucht eine Betroffene diese Hilfe, kann sie sich an eine Schwangerschaftsberatungsstelle wenden, etwa von pro familia, der Caritas, dem Deutschen Roten Kreuz oder der Arbeiterwohlfahrt. Dort muss der Antrag auf Hilfe durch die Bundesstiftung Mutter und Kind gestellt werden, und zwar vor der Geburt. Schließlich entscheiden die Beratungsstellen sowie die Landeseinrichtungen der Stiftung über die Dauer und die Höhe der Unterstützung. Einen Rechtsanspruch haben die Frauen auf diese Hilfe nicht.

Häufig kommt es zu Komplikationen

In vielen Fällen laufen die Dinge aber alles andere als reibungslos. "Häufig besteht ein guter Kontakt zu leitenden Personen in Jobcenter. Die Umsetzung durch die Sachbearbeiter ist unterschiedlich, lässt aber oft zu wünschen übrig", so Angela Plücker, Sozialarbeiterin bei Pro Familia Nordrhein-Westfalen in den Beratungsstellen Solingen und Burscheid. Ein häufiger Personalwechsel führe dazu, dass Sachbearbeiter in den Jobcentern häufig schlecht informiert seien.

Frauen sollten sich gegen Rechtsbruch wehren

Die Geschäftsführung der Bundesstiftung Mutter und Kind hört zudem von den Schwangerschaftsberatungsstellen, dass die Jobcenter die finanziellen Hilfen aus Stiftungsmitteln auf das Einkommen anrechnen. Ein Rechtsbruch, gegen den sich die Frau wehren sollte. Denn der Staat ist gesetzlich verpflichtet, die genannten Hilfen in voller Höhe zu leisten, eine Unterstützung durch eine Stiftung ist ergänzend dazu gedacht. "Das wird oft nicht beachtet. Insbesondere werden gesetzliche Leistungen wegen vermeintlich vorrangiger Bundesstiftungsmittel abgelehnt oder nur noch ein Restbedarf gewährt", sagt Hanno Schäfer, Sprecher des Bundesfamilienministeriums.

Beratungsstellen bieten Hilfe

In einem solchen Fall helfen die Mitarbeiter in den Schwangerschaftsberatungsstellen weiter. Sie wissen, was einer werdenden Mutter mit Arbeitslosengeld II zusteht und welche Anträge wann und wie zu stellen sind. "Sie sind gut vernetzt und kennen regionale Angebote wie besondere Geburtsvorbereitungskurse, Hilfen für junge Schwangere und Müttercafés", sagt Plücker. "Wenn nötig, unterstützen die Beraterinnen die Frauen auch gegenüber Ämtern oder klären Fragen mit den zuständigen Mitarbeitern in den Jobcentern."

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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