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Welchen Familiennamen bekommt das Kind?


Qual der Wahl beim Namensrecht
Wessen Familiennamen bekommt das Kind?

dpa, Benno Schwinghammer

Aktualisiert am 02.11.2016Lesedauer: 2 Min.
Namensrecht: Wessen Familiennamen soll das Kind tragen? Das Namensrecht erlaubt verschiedene Varianten.Vergrößern des BildesWessen Familiennamen soll das Kind tragen? Das Namensrecht erlaubt verschiedene Varianten. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Das Namensrecht bringt Familien ins Grübeln. Soll der Sohn der Familie Müller-Schmidt als Stammhalter den Familiennamen Müller weiterführen oder Schmidt heißen wie Mama? Wird es Frau Schmidt Probleme bereiten, wenn ihr Kind einen anderen Nachnamen trägt als sie selbst?

Es gibt Doppelnamen, die im Gedächtnis bleiben. Zum Beispiel jener der Justizministerin "Leutheusser-Schnarrenberger". Solche Kopplungen werden immer seltener, denn vor 20 Jahren machte eine Änderung im Namensrecht möglich, dass beide Ehepartner ihren Familiennamen behalten können. Dies nehmen immer mehr Paare in Anspruch, die vorher zu einem gemeinsamen Doppelnamen verpflichtet gewesen wären.

Zugeständnis an die Emanzipation

"Es gab einen Trend zu Doppelnamen gerade bei Akademikerfrauen. Der ist aber rückläufig", erklärt Gabriele Rodríguez vom namenskundlichen Zentrum der Universität Leipzig. Diese könnten heute einfach ihren Namen behalten, anstatt einen Kompromiss mit dem Partner einzugehen. So sei die Regelung aus den 90er-Jahren auch ein Zugeständnis an die Emanzipation der Frau.

Kleine Stolpersteine lauern vor allem im praktischen Alltag, sagt Rechtsanwalt Torsten Bornemann. Ob nun in der Bank oder bei der Poststelle: Ohne extra ausgestellte Vollmacht könne für den Partner häufig nichts erledigt werden. Bei gleichem Nachnamen und Angestellten, die ein Auge zudrücken, geht es auch häufig ohne.

Doppelname kann nicht an Kinder weitergegeben werden

Neben gegenseitigen Vollmachten und den eigenen Namen müssen Paare aber ebenso die Namensgebung für ihre Kinder organisieren. Der Nachwuchs muss seit 1993 einen der beiden Nachnamen tragen. Ein Doppelname ist nicht zulässig. Beim Abholen in der Kita oder Schule kann das theoretisch zu Problemen führen, wenn die Betreuer den Elternteil mit dem fremden Namen noch nicht kennen.

Verschiedene Nachnamen von Eltern und Kind sind schon normal

Nach Erfahrung von Sabine Kosler, Fachberaterin der gemeinnützigen Fröbel-Gruppe, die Kinder- und Jugendeinrichtungen in ganz Deutschland betreibt, ist das aber überwiegend Schnee von gestern: "Dass die Kinder einen anderen Nachnamen tragen als ein Elternteil, ist schon lange zur Normalität geworden."

Für die Kitas und Schulen sei es kein Problem, sondern vor allem eine organisatorische Aufgabe, die Eltern ihren Kindern zuzuordnen. So haben viele Erziehungseinrichtungen Unterlagen mit Anweisungen, welche Erwachsenen die Kinder abholen dürfen.

Wie Eltern bei den Vornamen tricksen

Ein immer wieder auftauchendes Phänomen sei es dagegen, dass Eltern mit den Namen ihrer Kinder tricksen wollten, erklärt Namensforscherin Gabriele Rodríguez. Immer mehr versuchten, einen der Nachnamen als zweiten Vornamen des Kindes gewissermaßen einzuschmuggeln. Mit dem Familiennamen "Martin" oder "Otto" sei dies kein Problem. Bei exotischeren Varianten werde es aber schwieriger.

Manchmal seien den Paaren auch die Geschlechtergrenzen egal. So hätten Eltern ihr Kind kürzlich nach dem Familiennamen "Frank" nennen wollen - für das Mädchen wäre es ein eher unpassender Name gewesen.

"Bock" als dritter Vorname eingetragen

Noch extremer ist ein Fall aus dem Jahr 2011, als Eltern durchsetzten, dass ihre Tochter mit drittem Vornamen Bock heißen darf. Damit sollte die Verbundenheit mit dem Vater ausgedrückt werden. Das Standesamt hatte dies abgelehnt, musste den Namen aber nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt (Az.: 20 W 284/10) eintragen. Die Begründung: Es sei nur ein dritter Vorname, aber nicht der Rufname.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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