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Mutterschutzgesetz garantiert Urlaubanspruch


Mutterschutz
Mutterschutzgesetz garantiert Urlaubanspruch auch während Beschäftigungsverboten

t-online, rev

Aktualisiert am 04.06.2014Lesedauer: 1 Min.
Laut Mutterschutz entsteht auch während mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote und Schutzfristen ein Urlaubsanspruch.Vergrößern des BildesLaut Mutterschutz entsteht auch während mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote und Schutzfristen ein Urlaubsanspruch. (Quelle: imago-images-bilder)
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Sechs Wochen allgemeine Schutzfrist vor der Geburt, acht Wochen danach, dazu womöglich weitere Ausfallzeiten durch individuelle Beschäftigungsverbote im Mutterschutz - wie wirken sich diese beruflichen Auszeiten auf den Urlaubsanspruch aus?

Urlaub trotz Beschäftigungsverbot? Mutterschutzgesetz sichert den Anspruch

Nach Mutterschutzgesetz gelten die Ausfallzeiten aufgrund mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote und Schutzfristen als reguläre Arbeitszeit. Das bedeutet, dass auch in dieser Zeit Urlaubsansprüche entstehen und dass Frauen, die ihren Urlaub vor dem Beschäftigungsverbot nicht oder noch nicht vollständig genommen haben, den Resturlaub nach Ablauf der Fristen beantragen können. Das kann dann im laufenden Jahr oder im kommenden Kalenderjahr geschehen.

Untersuchungen in der Schwangerschaft: Urlaub beantragen?

Schwangere Frauen müssen auch für medizinische Untersuchungen im Rahmen der Schwangerschaft und Mutterschaft keinen Urlaub beantragen. Der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmerin für diese Termine freizustellen, heißt es im Mutterschutzgesetz. Das gilt auch für Frauen, die nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Auch ein Entgeltausfall darf laut Mutterschutz nicht entstehen.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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