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Diese Geburtsaufwendungen können Eltern von der Steuer absetzen


Kosten für Kinder
Eltern können Geburtsaufwendungen von der Steuer absetzen

Von dpa-tmn
18.09.2014Lesedauer: 2 Min.
Kosten rund um die Geburt: So unterstützt das Finanzamt junge Eltern.Vergrößern des BildesKosten rund um die Geburt: So unterstützt das Finanzamt junge Eltern. (Quelle: imago/McPHOTO)
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Mit der Geburt eines Kindes stehen für Eltern viele Ausgaben an. Doch das Finanzamt unterstützt junge Eltern, indem es sich an manchen Kosten beteiligt.

"Entbindungskosten sind als außergewöhnliche Aufwendungen abzugsfähig, wenn sie nicht von der Krankenkasse übernommen werden", erklärt Constanze Grüning vom Bund der Steuerzahler. So können beispielsweise Eltern die selbst getragenen Kosten für den Arzt, die Hebamme oder den Krankenhausaufenthalt absetzen.

Diese Kosten sind absetzbar

Auch notwendige Arzneimittel werden steuerlich berücksichtigt, doch muss dies durch eine ärztliche Verordnung nachgewiesen werden. Zudem werden Fahrtkosten zum Arzt oder die Taxikosten zum Krankenhaus bei Schwangeren anerkannt. Aufwendungen für eine Säuglingsschwester oder Amme werden nur dann als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt, wenn dies ärztlich angeordnet wird. Wichtig zu beachten: Steuermindernd sind außergewöhnliche Belastungen erst nach Abzug einer zumutbaren Belastung, die sich am Einkommen bemisst.

Kosten für die Ausstattung und Kleidung des Kindes können Eltern nicht in der Steuererklärung geltend machen. Auch die Umstandskleidung oder Möbel für das Kinderzimmer muss der Steuerzahler selbst tragen. Diese Kosten werden mit dem Kindergeld oder Kinderfreibetrag abgegolten. Deshalb sollten Eltern rechtzeitig daran denken, das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag zu beantragen.

Steuern sparen mit der Haushaltshilfe

"Allerdings besteht die Möglichkeit, über eine Haushaltshilfe Steuern zu sparen", erläutert Grüning. Dafür müssen diese Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung angeben werden. Wer beispielsweise nach der Geburt einen Minijobber einstellt, kann seine Steuerschuld um 20 Prozent der geleisteten Aufwendungen - maximal 510 Euro - im Jahr senken. Eine sozialversicherungspflichtig angestellte Hilfe im Haushalt senkt die Steuerlast um 20 Prozent der Aufwendungen - maximal 4000 Euro im Jahr.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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