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Künstliche Befruchtung: Unverheiratete bekommen keinen Zuschuss für die Kinderwunschbehandlung


Bundessozialgericht entscheidet
Unverheiratete Paare bekommen keinen Zuschuss für künstliche Befruchtung

Von dpa
Aktualisiert am 24.11.2014Lesedauer: 3 Min.
Künstliche Befruchtung: Unter einem Mikroskop werden Spermien des Vaters in eine Eizelle der Mutter injiziert.Vergrößern des BildesKünstliche Befruchtung: Unter einem Mikroskop werden Spermien des Vaters in eine Eizelle der Mutter injiziert. (Quelle: Jochen Tack/imago)
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Für Paare, die keine Kinder bekommen können, ist eine Kinderwunschbehandlung oft die letzte Hoffnung. Aber die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine künstliche Befruchtung nur bei Verheirateten. Für nicht verheiratete Paare wird die Behandlung teuer. Das Bundessozialgericht argumentiert mit der rechtlichen Sicherheit für Kinder. Unterstützung kommt dagegen von der Familienministerin.

Das Bundessozialgericht in Kassel hat die Revision der Betriebskrankenkasse Verkehrsbau Union (BKK VBU) zurückgewiesen, die auch unverheirateten Paaren Zuschüsse gewähren wollte. Die entsprechende Satzungsänderung der Kasse stehe nicht im Einklang mit höherrangigem Recht, befanden die Richter. Demnach gibt es nur für Eheleute Zuschüsse für maximal drei Versuche (Az.: B 1 A 1/14 R).

Die BKK VBU mit Sitz in Berlin hatte 2012 ihre Satzung geändert. Sie beruft sich dabei auf eine Regelung, die den Kassen zusätzliche Leistungen bei künstlicher Befruchtung erlaubt. Das Bundesversicherungsamt lehnte die Änderung ab. Die Kasse klagte dagegen erfolglos vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg und rief dann die Kasseler Richter an.

Gericht: Ehe bietet mehr Sicherheit für Kinder

Die Kasse habe nicht eine zusätzliche, sondern eine andere Leistung anbieten wollen, die mit dem Gesetz nicht vereinbar sei, befand nun das höchste Sozialgericht. Dass ledige Paare kein Geld für die Behandlung bekommen, sei zudem verfassungskonform. Die Ehe biete Kindern grundsätzlich mehr rechtliche Sicherheit.

"Das geht an der Lebenswirklichkeit vorbei"

Der stellvertretende Vorstand der BKK VBU, Helge Neuwerk, reagierte enttäuscht auf die Entscheidung. "Wir finden, dass das an den Lebenswirklichkeiten vorbei geht", sagte er. Derzeit gingen bei ihnen bis zu 1000 Anträge unverheirateter Paare auf künstliche Befruchtung ein. "Wir hoffen jetzt auf den Gesetzgeber, dass er die Initiative ergreift und das Thema noch einmal neu aufrollt." Zumal eine Landesaufsicht in Süddeutschland einer Kasse erlaubt habe, auch Ledigen Zuschüsse zu zahlen.

Wann die Krankenkasse die künstliche Befruchtung zahlt

In den meisten Fällen entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss im Gesundheitswesen (G-BA), welche Leistungen von den Krankenkassen finanziert werden dürfen oder müssen. Die künstliche Befruchtung ist eine der wenigen Ausnahmen. Hier gibt es eine eindeutige gesetzliche Regelung: Grundlage ist der Paragraf 27a des Sozialgesetzbuches, fünftes Buch (SGB V).

Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich demnach an den Kosten für künstliche Befruchtungen. Sie zahlen die Hälfte der Behandlungskosten der ersten drei Versuche. Anspruch auf Kassenleistungen können Versicherte ab 25 Jahren haben. Frauen dürfen nicht das 40., Männer nicht das 50. Lebensjahr vollendet haben. Gezahlt wird nur an Ehepaare.

Darüber hinaus haben die Kassen seit 2012 die Möglichkeit, im Bereich der künstlichen Befruchtung zusätzliche Leistungen anzubieten. So gibt es auch Krankenkassen, die mehr als 50 Prozent der Kosten übernehmen.

Kommt die Gesetzesänderung?

In die Diskussion um die Kostenübernahme mischt sich nun auch Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) ein. "Es ist nicht mehr zeitgemäß, diese Paare anders zu behandeln als Verheiratete", sagte sie dem Magazin "Spiegel". Man könne nicht einerseits beklagen, dass so wenige Kinder geboren würden, und andererseits Versuche mit künstlicher Befruchtung an Geld scheitern lassen, argumentierte Schwesig. Sie will außerdem erreichen, dass die Kassen künstliche Befruchtungen wieder voll finanzieren.

Um zu erreichen, dass die Krankenkassen auch für Ledige Kosten erstatten, müsste das Sozialgesetzbuch reformiert werden. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), der für den Bereich zuständig ist, will sich laut "Spiegel" nicht äußern, solange die schriftliche Urteilsbegründung nicht vorliegt. Gesundheitsexperten der Union stehen einer Neuregelung bislang skeptisch gegenüber.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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