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Schwangerschaft: Krankenversicherung für Schwangere auf Reisen


Schock im Urlaub
Millionen-Rechnung für Geburt - wie sich Schwangere auf Reisen versichern müssen

t-online, tze

Aktualisiert am 12.06.2015Lesedauer: 3 Min.
Wer in der Schwangerschaft ins Ausland reist, braucht eine Reisekrankenversicherung.Vergrößern des BildesWer in der Schwangerschaft ins Ausland reist, braucht eine Reisekrankenversicherung. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Dieser Fall hat Schwangere aufgeschreckt: Eine Kanadierin, deren Baby während eines Urlaubs in den USA unerwartet früh zur Welt kam, sollte fast eine Million Dollar für einen mehrwöchigen Krankenhausaufenthalt und die Entbindung zahlen. Ihre Krankenkasse wollte die Kosten nicht übernehmen, weil so ein Notfall nicht abgedeckt gewesen sei. Könnte das auch Schwangeren aus Deutschland bei einer Auslandsreise passieren? Wir haben uns erkundigt.

Bei der Kanadierin hatte es zwei Monate vor dem errechneten Geburtstermin Komplikationen gegeben. Wegen der akuten Gefahr einer Frühgeburt wurde die Frau stationär in einer Klinik aufgenommen und bekam strenge Bettruhe verordnet. Sechs Wochen später wurde das Baby auf die Welt geholt und musste wegen gesundheitlicher Probleme noch zwei Monate in der Klinik bleiben. Eine Extremsituation, die aber bei jeder Schwangerschaft eintreten könnte. Für Birgit Dreyer, Reiseexpertin bei der Europäischen Reiseversicherung (ERV) ist so ein Fall keine absolute Seltenheit. Bei Heilbehandlungen in den USA könnten sehr hohe Kosten entstehen, ebenso in Kanada.

Lediglich mit der Krankenkassenkarte ins außereuropäische Ausland zu reisen, ist nicht nur bei einem Amerika-Urlaub leichtsinnig.

Die Grenzen der Europäische Krankenversicherungskarte

Die AOK weist darauf hin, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sich grundsätzlich auf Deutschland erstrecken. Allerdings gilt die elektronische Gesundheitskarte mittlerweile gleichzeitig als Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die entsprechende Kennzeichnung befindet sich auf der Rückseite der Karte. Damit können Versicherte in den Ländern der Europäischen Union, in Island, Liechtenstein, Norwegen, Mazedonien und in der Schweiz medizinische Leistungen in Anspruch nehmen.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen aber nicht die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland. Schon aus diesem Grund ist es sinnvoll, bei allen Reisen ins Ausland zusätzlich eine Reisekrankenversicherung abzuschließen.

Darüber hinaus gibt es mit einigen Ländern bilaterale Abkommen zur Leistungsaushilfe. "Für Reisen in diese Länder kann man sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung einen Berechtigungsschein für den Bezug von Sachleistungen ausstellen lassen", erklärt AOK-Pressereferent Michael Bernatek. Aber: "Für die USA gibt es diese Vereinbarungen nicht."

Am besten erkundigen sich Schwangere bei ihrer Krankenkasse nach dem Versicherungsschutz für das Reiseland. Informationen liefert auch die Nationale Kontaktstelle für grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung auf der Seite eu-patienten.de.

Achtung: Kasse zahlt nur bis zur 36. Schwangerschaftswoche

"Eine Reisekrankenversicherung kann für Mutter und Ungeborenes im Notfall sehr wertvoll sein", betont Dreyer. Die ERV beispielsweise erstatte

  • ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen
  • Kosten für Entbindung oder Fehlgeburt bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche
  • Heilbehandlungen bei Frühgeborenen bis einschließlich der regulären 36. Schwangerschaftswoche
  • medizinisch bedingte Schwangerschaftsunterbrechungen

Wichtig zu wissen: Entbindungen nach der 36. Schwangerschaftswoche seien vom Schutz der Reisekrankenversicherung ausgenommen. Sie würden nicht mehr als Frühgeburten eingestuft und seien kein unerwartetes Ereignis, erklärt die Versicherungsexpertin. Aber falls bei einer Entbindung im Ausland nach der 36. Woche Komplikationen eintreten, würden die Behandlungskosten übernommen.

Im Ausland schwanger geworden?

Eher für längere Auslandsaufenthalte als für Urlaubsreisen gilt: Wenn man nachweisen kann, dass man sich bei Beginn der Schwangerschaft im Ausland aufgehalten hat, erstattet die Reisekrankenversicherung Kosten für Vorsorgeuntersuchungen, Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen, Geburtshelfer und Hebammen, Entbindung und medizinische Versorgung der Mutter und des Neugeborenen.

Eine Höchstgrenze für Behandlungskosten im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt gibt es nicht.

Rechnung für Behandlungskosten zunächst selbst zahlen

AOK-Sprecher Bernatek gibt zu bedenken, dass Sachleistungen bei einer Behandlung im Ausland - dazu zählen die Behandlung von Schwangerschaftsbeschwerden und die medizinische Versorgung von Spontangeburten - immer so erbracht werden, wie sie in dem jeweiligen Land üblich. Dies könne dazu führen, dass Patienten vor Ort eine Rechnung ausgestellt bekommen, die sie zunächst aus eigener Tasche zahlen müssen. Nach der Rückkehr können sie sich die Kosten anteilig von der zuständigen Krankenversicherung in Deutschland erstatten lassen.

Reiseverbot bei Risikoschwangerschaft?

"Eine gesetzliche Grundlage für ein Reiseverbot für Risikoschwangere ist uns nicht bekannt", sagt Bernatek. Doch er rät Schwangeren, im eigenen Interesse mit dem Gynäkologen abzuklären, ob bestimmte Risiken gegen eine Reise sprechen. Manche Fluggesellschaften verlangen ab einem bestimmten Schwangerschaftsmonat eine ärztliche Unbedenklichkeitserklärung.

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