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BGH-Urteil: Ärztin muss wegen tödlicher Hausgeburt ins Gefängnis


BGH bestätigt Urteil
Ärztin muss wegen tödlicher Hausgeburt ins Gefängnis

Von afp
10.06.2016Lesedauer: 2 Min.
Frauenärzte raten zur Geburt in einem Krankenhaus (Symbolbild).Vergrößern des BildesFrauenärzte raten zur Geburt in einem Krankenhaus (Symbolbild). (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil des Landgerichts Dortmund gegen eine Ärztin und Hebamme bestätigt, demzufolge sie wegen einer tödlichen Hausgeburt in einem Hotel sechs Jahre und neun Monate ins Gefängnis muss. Nach Ansicht des Gerichts hat die

Zusätzlich zur Haftstrafe erhielt die Ärztin mit dem Urteil (Az: 4 StR 428/15) in beiden Berufen ein lebenslanges Berufsverbot. Zudem muss sie erhebliche Schadenersatz- und Schmerzensgeldzahlungen an die Eltern leisten. Eine Verurteilung wegen Totschlags statt nur wegen fahrlässiger Tötung ist ungewöhnlich.

Eltern des Babys aus Lettland angereist

Die Ärztin galt als sehr erfahren und begleitete "natürliche Geburten" zuhause oder in ihrer Praxis auch bei schwieriger Ausgangslage. Bei der Mutter des Kindes war eine Beckenendlage festgestellt worden. Deshalb waren sie und der Kindsvater extra aus Lettland nach Unna bei Dortmund angereist, um dennoch eine natürliche Geburt zu ermöglichen. Das Paar hatte der Ärztin jedoch deutlich gemacht, dass es kein Risiko eingehen will.

Die Wehen hatten dann am frühen Morgen eingesetzt; erst zwölf Stunden später, nachdem auch die Fruchtblase geplatzt war, kam die Ärztin. Doch die Geburt verzögerte sich und kam zum Stillstand. Zwei Mal kam "Kindspech" (Kot des Embryos) aus dem Geburtskanal. Erst nach insgesamt 18 Stunden kam das später Greta benannte Mädchen zur Welt und starb kurze Zeit später.

Mädchen hätte gerettet werden können

Medizinischen Gutachten zufolge hätte das Mädchen noch gesund per Kaiserschnitt geboren werden können, wenn die Mutter vier Stunden zuvor in ein Krankenhaus verlegt worden wäre. Selbst anderthalb Stunden vorher hätte das Kind noch überlebt, allerdings mit bleibenden Schäden.

Nach der nun vom BGH bestätigten Überzeugung des Landgerichts Dortmund wusste die erfahrene Ärztin, dass das Kind unter Sauerstoffmangel leidet. Dennoch habe sie unbeirrt an der "natürlichen" Geburt im Hotelzimmer festgehalten. Daher sei die Schwelle von der "bewussten Fahrlässigkeit" zum "Totschlag durch Unterlassen" überschritten.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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