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Schwangerschaftskalender: 33 SSW


Schwangerschaftskalender
33: SSW: Ab jetzt alle zwei Wochen zur Kontrolluntersuchung

Von t-online
28.07.2016Lesedauer: 3 Min.
Schwangerschaftskalender: 33. SSWVergrößern des BildesBei Jungen senken sich in der 33. SSW die Hoden aus der Bauchhöhle in den Hodensack. (Quelle: Science Photo Library)
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Mit der 33. Schwangerschaftswoche beginnt der neunte Monat. Das Ungeborene ist fast ausgewachsen und der werdenden Mutter bereitet der große Babybauch Beschwerden. Bei der engmaschigen Vorsorge werden die Herztöne des Kindes überprüft.

Größe und Entwicklung des Fötus in der 33. SSW

Das Baby ist nun schon ungefähr 2000 Gramm schwer. Mit seinen etwa 44 Zentimetern Körperlänge ist es schon fast so groß wie später bei der Geburt. In der Gebärmutter bleibt kaum noch Platz für Bewegungen. Bis zu zwei Liter Fruchtwasser können nun in der Fruchtblase sein. Seine Körpertemperatur liegt konstant etwa ein Grad über der der Mutter. Bei Jungen verlagern sich in dieser Zeit die Hoden aus der Bauchhöhle in den Hodensack.

Der Babybauch wird zur Belastung

In der 33. Schwangerschaftswoche macht Ihnen Ihr Bauch wahrscheinlich besonders zu schaffen: Die Fruchtwassermenge ist hoch, und Ihr Baby hat sich noch nicht in Richtung Becken abgesenkt. Typische Beschwerden wie Atemnot, Harndrang, Sodbrennen und Rückenschmerzen nehmen in dieser Woche eventuell zu, doch Erleichterung ist in Sicht: Schon bald wird sich das Baby in die Geburtsposition begeben, und das bedeutet für Sie wieder etwas mehr Platz im oberen Bauchbereich.

Ab jetzt bittet der Arzt Sie alle zwei Wochen zur Vorsorgeuntersuchung, um Sie und Ihr Baby im Auge zu behalten. In den verbleibenden Schwangerschaftswochen wird ein Kardiotokogramm (CTG) erstellt, das die Herztöne des Babys sowie eine mögliche Wehentätigkeit misst.

Vorzeitige Plazentaablösung: Notfall für Mutter und Kind

Die Plazenta versorgt das Baby über die Nabelschnur mit allen Nährstoffen, die es für seine Entwicklung braucht. In der Regel liegt sie im oberen Bereich der Gebärmutter. Bei einigen Schwangeren hat sich der Mutterkuchen jedoch tiefer gebildet, sodass er mit dem Muttermund in Berührung kommt oder ihn verdeckt. Eine solche Placenta praevia bleibt beim Ultraschall nicht verborgen.

Sollten Sie davon betroffen sein, hat Ihr Arzt Ihnen bereits erklärt, worauf Sie spätestens ab der 33. Schwangerschaftswoche achten müssen: Übungswehen oder erste Senkwehen können in seltenen Fällen zu einer teilweise oder vollständigen Ablösung der Plazenta von der Gebärmutterwand führen. Die Versorgung des Babys mit Sauerstoff und Nährstoffen wird gestört oder sogar abgeschnitten. Der Körper reagiert darauf mit starken Schmerzen und Blutungen.

Eine vorzeitige Plazentaablösung ist ein lebensbedrohlicher Notfall für Mutter und Kind und erfordert die sofortige Einlieferung in das nächstgelegene Krankenhaus. Bei einer fortgeschrittenen Ablösung wird ein Notkaiserschnitt durchgeführt, damit das Baby durch den Sauerstoffmangel keinen Schaden nimmt. Stellen die Ärzte jedoch fest, dass das Baby trotz Plazentaablösung noch ausreichend versorgt wird und halten sich die Blutungen in Grenzen, warten sie in der Regel noch so lange wie möglich ab und stellen die Mutter unter Beobachtung: Jeder Tag im Bauch ist für die gesunde Entwicklung des Babys wertvoll.

Elternzeit und Elterngeld vorbereiten

Falls noch nicht geschehen, sollten Sie Ihren Arbeitgeber in der 33. Schwangerschaftswoche über Ihre Pläne für die Gestaltung der Elternzeitgestaltung informieren. Gesetzlich verpflichtet sind Sie dazu nicht, aber es trägt zu einem guten Arbeitsklima bei, wenn Sie frühzeitig mitteilen, dass Sie auch nach dem Mutterschutz für eine Weile ausfallen werden.

Den offiziellen Antrag auf Elternzeit können Sie allerdings erst nach der Geburt stellen. Er muss sieben Wochen vor Antrittstermin beim Arbeitgeber eingehen. Stellen Sie nun auch schon einmal die benötigten Unterlagen für den Antrag auf Elterngeld zusammen, damit Sie sie griffbereit haben. Wenn das Baby da ist, werden Sie sich freuen, dass Sie diese zeitaufwendigen Arbeiten vorher erledigt haben.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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