t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon

Menü Icont-online - Nachrichten für Deutschland
Such Icon
HomeGesundheitSchwangerschaftKinderwunsch

Samenspende: Viele rechtliche Fragen sind noch immer ungeklärt


Viele rechtliche Fragen zur Samenspende sind ungeklärt

t-online, Nicola Wilbrand-Donzelli

Aktualisiert am 15.07.2014Lesedauer: 5 Min.
Noch immer wird das Thema Samenspenden in der deutschen Gesellschaft tabuisiert.Vergrößern des BildesNoch immer wird das Thema Samenspenden in der deutschen Gesellschaft tabuisiert. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Obwohl seit den 70er Jahren mehr als 100.000 Menschen in Deutschland durch Samenspenden gezeugt wurden, ist das Thema gesellschaftlich immer noch stigmatisiert. Die Folge: Rechtliche Fragen sind unzureichend geklärt und belasten nicht nur die betroffenen Familien und die Spender, sondern erschweren auch die Arbeit von Reproduktionsmedizinern. Eine Expertin erklärt, welche rechtlichen Aspekte angepackt werden müssten.

Anfang 2013 machte ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm Schlagzeilen, als der Tochter eines anonymen Samenspenders, das Recht zugesprochen wurde, die Identität ihres leiblichen Vaters zu erfahren. Damit war die junge Frau das erste "Samenspenderkind", das in Deutschland seinen Auskunftsanspruch eingeklagt hatte. Dabei gibt es diesen Rechtsanspruch eigentlich schon seit 1989. Damals bestätigte das Bundesverfassungsgericht, dass das im Artikel 2 des Grundgesetzes formulierte Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit auch das Recht auf die Kenntnis der eigenen Abstammung umfasst.

Ein sensibles Thema in der Tabuzone

Seit dem Urteil ist das Thema allerdings wieder aus dem öffentlichen Fokus verschwunden. "Seit jeher wird das Thema tabuisiert", kommentiert Sozial- und Familientherapeutin Petra Thorn, die seit 20 Jahren Eltern von "Spenderkindern" berät und die Vorsitzende des "Beratungsnetzwerkes Kinderwunsch" ist, gegenüber der Elternredaktion von t-online.de. "Schon Ende des 19. Jahrhunderts - so lange ist die sogenannte 'Donogene Insemination' medizinisch schon möglich - galt diese Art der Familiengründung, bei der Spermien eines unbekannten Spenders direkt in die Gebärmutter übertragen werden, als Verstoß gegen Normen und Moral, wurde sogar als medizinisch unterstützter Seitensprung wahrgenommen."

Spendersamen-Kinder wissen oft nichts über ihre Herkunft

Auch heute sei Samenspende mit vielen Vorurteilen behaftet, sagt die Expertin. Unfruchtbarkeit und Zeugungsunfähigkeit würden fälschlicherweise mit mangelnder Männlichkeit und Sexualität assoziiert und würden damit automatisch mit den Attributen ungesund und impotent gleichgesetzt. "Dieses Image stigmatisiert die Thematik und verhindert, dass Samensende in der Öffentlichkeit eine größere Akzeptanz erfährt und mit mehr Offenheit behandelt wird."

Dies hat auch zur Folge, dass in Familien mit Kindern, die durch eine Samenspende gezeugt wurden, sehr oft nicht über die biologische Herkunft des Nachwuchses gesprochen wird. Nach Schätzungen des "Vereins Spenderkinder" werden nur fünf bis zehn Prozent der betroffenen Kinder von ihren Eltern darüber aufgeklärt. Die große Mehrheit schweigt - für Petra Thorn der falsche Weg: "Kinder gehen immer davon aus, dass sie von den Eltern abstammen, mit denen sie zusammen leben. Darauf basiert ihr Selbstbild. Wenn sie erst spät erfahren, sei es etwa per Zufall oder über Umwege, dass ihre Abstammung eine andere ist, kann das zu einem tiefen Identitätsbruch führen und das Grundvertrauen zu den Eltern fundamental stören."

Kinder müssen früh von ihrer Herkunft erfahren

Um dies zu verhindern, rät die Therapeutin Eltern, ihre Kinder bereits im Kindergartenalter über ihre Herkunft aufzuklären, so dass sie dieses Wissen schön früh in ihre Identität integrieren können. Fachleute können Väter und Mütter dabei unterstützen und begleiten. Solche Angebote werden mittlerweile immer häufiger wahrgenommen, so die Erfahrungen von Thorn.

Kindgerecht aufbereitete Bücher wie etwa die Titel "Offen gesprochen - über die Familienbildung mit Spendersamen reden - mit Kindern bis 7 Jahre" oder "Die Geschichte unserer Familie - ein Buch für Familien, die sich mit Hilfe der Spendersamenbehandlung gebildet haben" machten es Eltern leichter, ihrem Nachwuchs die besonderen Umstände ihrer Abstammung anschaulich zu vermitteln und offener damit umgehen zu lernen.

Die anonymen Spender sind gesetzlich nicht ausreichend geschützt

Rund 100 Euro bekommen Samenspender für ihre kostbare Gabe. Nicht viel, bedenkt man, dass die Männer in Anbetracht möglicher späterer Unterhaltsforderungen ein unkalkulierbares Risiko eingehen. Klare gesetzliche Regelungen gibt es dazu noch nicht. Das gelte auch für andere Aspekte künstlicher Befruchtung, so Petra Thorn. Es bestehe deshalb dringender Handlungsbedarf, um die rechtliche Grauzone zu verlassen.

Dieses Ziel hatte sich auch das Symposium "Familienbildung durch Spendersamen" auf seine Fahnen geschrieben, das gerade in Erlangen zu Ende ging. Zum ersten Mal trafen sich bei einer Veranstaltung dieser Art Samenspender, unfruchtbare Paare, Wunschkinder, Ärzte und Juristen, um über rechtliche, soziale und psychologische Aspekte der Zeugung eines Kindes mit Hilfe von Spendersamen zu diskutieren. "Wir hoffen nun", berichtet Expertin Thorn, die dieses Symposium mit organisiert hat, "dass dieser Dialog zwischen den verschiedenen Gruppen dazu führt, dass wir mehr Einfluss nehmen können und die Politik endlich solide rechtliche Grundlagen schafft."

Mit klaren Regelungen rechtliche Grauzone verlassen

Dazu gehöre laut Thorn, dass Spendersamenkinder ihr Auskunftsrecht nicht mehr einklagen müssten, dass Spenderdaten nicht mehr nur 30 Jahre, sondern - angepasst an das Adoptionsrecht - mindestens 60 Jahre aufbewahrt werden müssten und dass ein zentrales Register erstellt werden müsse, wo alle relevanten Daten für alle Beteiligten zugänglich zusammenfließen. So könnten zum Beispiel Kinder, gleichgültig ob aus der Familie des biologischen oder sozialen Vaters, herausfinden, ob es Halbgeschwister gibt: "Wir wissen, dass das Interesse an solchen verwandtschaftlichen Verbindungen groß ist", erklärt die Familientherapeutin.

Besonders dringend ist ein ausreichender gesetzlicher Schutz der Spender vor finanziellen Forderungen ihrer Kinder. So könnte das Verhältnis zwischen Spenderkindern und Samenspendern ebenfalls analog zum Adoptionsrecht geregelt werden, wo das Verwandtschaftsverhältnis zur Herkunftsfamilie mit allen Rechten und Pflichten mit der Adoption erlischt, so dass Adoptivkinder von ihren leiblichen Eltern keinen Unterhalt beziehungsweise ein Erbe beanspruchen können.

Noch komplizierter sind die Regelungen, die bei lesbischen Partnerschaften nötig sind. Hier könnte der Samenspender rechtlich mit einer Stiefkindadoption abgesichert werden. Das heißt, die soziale "zweite" Mutter müsste das leibliche Kind ihrer Lebensgefährtin adoptieren. Würden sich die beiden allerdings noch während der Schwangerschaft trennen, ist das Ungeborene noch nicht adoptiert und der Samenspender damit nicht vor Ansprüchen des Kindes geschützt. "Hier ist es besonders wichtig, bald Klarheit und Transparenz zu schaffen", fordert Petra Thorn, "denn die Gruppe der lesbischen Paare und auch der Alleinstehenden, die über den Weg der Samenspende eine Familie gründen, steigt in letzter Zeit rasant an."

Bis zu 700 Euro kostet eine Samenspende

Etwa 1000 bis 1200 Kinder jährlich werden in Deutschland aufgrund einer Behandlung mit Spendersamen geboren. Für die Durchführung von reproduktionsmedizinischen Maßnahmen sind in Deutschland rund ein Dutzend Samenbanken verantwortlich, die eng mit Ärzten und Kinderwunschzentren kooperieren.

Über die Anzahl der Spender gibt es keine übergreifende Statistik. Die einzelnen Samenbanken führen nur über ihren eigenen Betrieb Buch. So erläuterte der Leiter des Kinderwunschzentrums Erlangen, Andreas Hammel, gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung", dass in seiner Praxis schon mehr als 1000 Männer ein Probespende abgegeben hätten. Etwa 80 kämen regelmäßig. Wenn die Insemination erfolgreich verlaufe, so der Mediziner weiter, erfahre jeder Spender, wie viele Jungen und Mädchen entstanden sind. Wo sie leben, erfährt er aber nicht. Insgesamt dürfe ein Spender höchstens 15 Kinder haben.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

t-online - Nachrichten für Deutschland


TelekomCo2 Neutrale Website