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Vater gesucht: Kinder von Samenspendern kämpfen um Auskunft


Samenspenderkinder müssen Auskunft erkämpfen

dpa, Claudia Kornmeier

23.10.2015Lesedauer: 2 Min.
Künstliche Befruchtung: Eine Eizelle wird im Labor befruchtet.Vergrößern des BildesEine Eizelle wird im Labor befruchtet. Medizinisch ist das längst Routine, doch ethisch und rechtlich gibt es Komplikationen. (Quelle: Waltraud Grubitzsch/dpa-bilder)
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Für Kinder von Samenspendern ist die Suche nach dem biologischen Vater immer noch schwierig, obwohl mehrere Urteile ihnen ein Auskunftsrecht zugestehen. Experten fordern rechtliche Klarheit.

In Deutschland ist die Samenspende legal. Viele Details sind aber gesetzlich nicht festgelegt. Dies gilt zum Beispiel für den Anspruch eines per Samenspende gezeugten Kindes, den Namen seines biologischen Vaters zu erfahren. Allerdings hat jeder Mensch das Grundrecht zu wissen, von wem er abstammt. Das haben Gerichte in mehreren Urteilen bestätigt.

Die Samenspender sind meist anonym. Die rechtliche Vaterschaft hat der Mann des Paares, das die künstliche Befruchtung gewünscht und in sie eingewilligt hat. Trotzdem können auf den Samenspender theoretisch Unterhaltsansprüche zukommen. Es wäre rechtlich nur sehr kompliziert, sie durchzusetzen.

Die Behandlungsunterlagen, aus denen die Identitäten des Samenspenders sowie der behandelten Frau hervorgehen, müssen nach deutschem Recht von Ärzten oder Samenbanken 30 Jahre lang aufbewahrt werden.

Samenspender contra Kind – wessen Ansprüche sind teurer?

Wenn sie den Namen ihres Erzeugers erfahren wollen, werden Samenspenderkinder oft abgewiesen. "Samenbanken und Behandler sperren sich", sagt Claudia Brügge, die Vorsitzende des Vereins "DI Netz", der Spenderkinder und ihre Eltern vertritt.

Die Deutsche Klinik Bad Münder in Niedersachsen zum Beispiel gibt Informationen erst nach einer Verurteilung heraus. "Um uns gegenüber den Spendern abzusichern", begründet dies der Klinik-Leiter Arvind Chandra. Ihnen habe man seinerzeit nämlich Anonymität zugesichert. "Die Ansprüche eines Spenders gegen uns könnten höher ausfallen, als uns ein Gerichtsverfahren kostet", sagt Chandra.

Auch das Thema Unterhalt muss geklärt werden

Brügge fordert deshalb eine gesetzliche Regelung. Die lässt aber auf sich warten. Beim Bundesjustizministerium gibt es zwar bereits einen Arbeitskreis zum Thema Abstammung. Mit einem Ergebnis rechnet das Ministerium aber erst 2017.

"Das dauert mir zu lange", sagt Brügge. Neben dem Auskunftsrecht müssten etwa Fragen nach den Unterhaltspflichten schnell geregelt werden. Außerdem sei ein unabhängiges Spenderregister nötig, in dem Kinder Auskunft über ihre Herkunft bekommen können. Brügge will zudem, dass Ärzte dazu verpflichtet werden, Eltern eine Beratung anzubieten.

Klinik-Chef: Bisher nur wenige Anfragen

Nach Angaben von Samenbanken und Kliniken gibt es bisher allerdings nur wenige Anfragen. Beim Zentrum für Reproduktionsmedizin in Essen lägen derzeit etwa 50 bis 60 Anfragen vor, berichtet Thomas Katzorke, einer der Klinikleiter. Im Schnitt kämen im Monat ein bis zwei hinzu.

Nach Einschätzung des Mediziners gibt es in Deutschland derzeit etwa 110.000 Spenderkinder, pro Jahr würden etwa 1000 Kinder geboren. Gegen Katzorke erwirkte ein Spenderkind 2013 das erste Urteil zum Auskunftsrecht vor dem Oberlandesgericht Hamm.

In Bad Münder haben sich bisher nur zwei Kinder gemeldet. "Das hat uns überrascht, wir haben mehr erwartet", sagt Chandra. Über einen der Fälle hatte im Januar der Bundesgerichtshof entschieden.

Spermabank Hamburg ermöglicht Kontakt zwischen Kind und Spender

Die Spermabank Hamburg hat nach eigenen Angaben solche juristischen Probleme nicht. Es sei noch nie vorgekommen, dass ein Spender nicht mit seinem Kind in Kontakt treten wollte, teilt die Laborleitung mit. Anonymität sei den Männern allerdings auch nie zugesichert worden. Die Samenbank gibt es seit 1990. Nur etwa ein Prozent der Kinder habe bisher nach dem biologischen Vater gefragt. Die Namen der Samenspender würden erst nach einem vorbereitenden Gespräch mit Kind und Spender herausgegeben. Auf Wunsch moderiere man die Kontaktaufnahme und ziehe einen Psychologen hinzu.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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