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Zuschuss zu künstlicher Befruchtung auch für Unverheiratete


Geänderte Richtlinie
Auch Unverheiratete sollen Zuschüsse zu künstlicher Befruchtung erhalten

Von dpa, afp
Aktualisiert am 07.01.2016Lesedauer: 2 Min.
Künstliche BefruchtungVergrößern des BildesKünstliche Befruchtung (Quelle: dpa-bilder)
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Auch Paare ohne Trauschein können künftig bei einer künstlichen Befruchtung mit einer finanziellen Unterstützung rechnen. Eine entsprechend geänderte Richtlinie ist jetzt in Kraft getreten. Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) sagte dazu: "Der Kinderwunsch von Eltern darf nicht am Geld scheitern." Deshalb müssten diese Paare unterstützt werden - "egal, ob sie verheiratet sind oder nicht".

Schwesig nannte es ungerecht, dass unverheiratete Paare für die Kosten einer künstlichen Befruchtung größtenteils selbst verantwortlich sind. Stattdessen müssten die Krankenkassen generell die Behandlung finanzieren. Solange dies nicht der Fall sei, sollten Bund und Länder diesen Paaren helfen.

Von einer Gleichstellung verheirateter und unverheirateter Paare kann allerdings noch nicht die Rede sein. In den Bundesländern gelten aber unterschiedliche Bedingungen, auch die Höhe der Zuschüsse variiert.

Geringere Zuschüsse für Unverheiratete

Eine künstliche Befruchtung ist teuer. Die Kosten liegen je nach Behandlungsform bei bis zu 4500 Euro. Paaren, die in nichtehelicher Lebensgemeinschaft leben, werden künftig Zuwendungen für die erste bis dritte Behandlung in Höhe von bis zu 12,5 Prozent und für die vierte Behandlung bis zu 25 Prozent des Selbstkostenanteils gewährt.

Bei Verheirateten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen dagegen mindestens 50 Prozent der Kosten für die ersten drei Behandlungen.

Bedingungen für die Kinderwunschbehandlung

Für eine künstliche Befruchtung gilt generell eine Altersgrenze. Frauen müssen mindestens 25 Jahre und nicht älter als 40 Jahre sein, die Grenzen für Männer liegen bei 25 und 50 Jahren.

Um das Geld vom Bund zu bekommen, müssen die Paare zudem in einem der sechs Bundesländer gemeldet sein, die sich bislang an der Förderung der Kinderwunschbehandlungen beteiligen.

Das sind Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin. In diesen Ländern erhalten die Paare nicht nur wie bundesweit üblich von den Krankenkassen die Hälfte der Kosten für maximal drei Versuche, sondern haben auch Anspruch auf Geld vom Staat.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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