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Vornamen: Ämter lehnen Namen seltener ab


Neue Namensvielfalt auf deutschen Standesämtern

Von dpa, dpa-afx
16.01.2014Lesedauer: 4 Min.
Wie könnte sie heißen? Der Fantasie von Eltern sind fast keine Grenzen mehr gesetzt.Vergrößern des BildesWie könnte sie heißen? Der Fantasie von Eltern sind fast keine Grenzen mehr gesetzt. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Wenn ein ausgefallener Name eine Belastung werden könnte, dann greift das Standesamt ein. Doch Eltern in Deutschland scheinen recht bodenständig zu sein - meistens.

Ein Vorname wie "Pumuckl" oder "Pepsi-Carola" kann für ein Kind zur Qual werden - doch Deutschland ist offener geworden und bei Standesämtern werden ungewöhnliche Namenswünsche von Eltern immer seltener abgelehnt. In Essen etwa sagte das Standesamt zuletzt im Jahr 2007 nein, als ein Junge "Anakin Skywalker" heißen sollte. In Wiesbaden liegt die letzte Ablehnung 23 Jahre zurück.

Die Standesämter haben die Hoheit über das Namensrecht

Auch in Münster lehnt das Standesamt nur selten ab: "Städtenamen zum Beispiel gehen nicht", sagt Amtsmitarbeiterin Sarah Pröbsting. Bei der Kombination "Marie-Johanna", die schnell gesprochen nach "Marihuana" klinge, weise man Eltern nur darauf hin, dass der Name Probleme machen könne.

In Kiel dagegen gab es 2013 eine Ablehnung: Mit dem Antrag, ihr Mädchen "Gucci" - nach der italienischen Luxus-Modemarke - zu nennen, kamen die Eltern nicht durch. Anders erging es dagegen einem Jungen, dessen Eltern sich den Vornamen "Maier" für ihren Sohn wünschten - Mutter und Vater wiesen nach, dass "Maier" durchaus ein üblicher männlicher Vorname sei, wenn auch in den Niederlanden.

Die Stadt Essen erlaubte 2013 unter anderem für eine Tochter den Namen "Milka" sowie auch "Imperial-Purity" sowie "Sunshine". Zwei Jungs bekamen die Namen "Courage" und "Sheriff". In Hamburg sagt Bezirksamts-Sprecherin Lena Voß in Wandsbek, die multikulturelle Gesellschaft habe die Namensgebung geändert.

Wenn es zu abstrus wird

Einige Städte verweisen bei allzu Abstrusem auf die Namenberatungsstelle in Leipzig, das Namenkundliche Zentrum der dortigen Universität. Deren Internet-Seite listet Gerichtsurteile vergangener Jahre auf: So ging 1992 der Name "Lafayette" durch - für einen Jungen, der noch einen weiteren männlichen Vornamen benötigte.

"Maha" wurde als Name für ein Mädchen erlaubt; die kleine "Prestige" und die kleine "Bo" brauchen noch einen zweiten, eindeutig weiblichen Namen. "Fanta" hingegen steht für sich alleine - für Mädchen natürlich.

Das geht gar nicht

Trotzdem gibt es einige Wörter, die als Namen nicht akzeptiert werden: "November", "Pfefferminze" oder "La Toya". "Dior" dagegen ist - anders als "Gucci" in Kiel - erlaubt, sofern es enge Bindungen zum senegalesischen Kulturkreis gibt, denn da kommt der Name her. Ein Berliner Standesamt erlaubte auch "Chanel" als Mädchenname.

In Wiesbaden wird ein Mädchen "Cinderella-Melodie" gerufen. Das Standesamt hat den Namen durchgehen lassen, schließlich seien es zwei gültige Vornamen. "Und einen Bindestrich kann man immer machen", sagt Mitarbeiterin Daniela Funk. "Auch wenn ich denke: oh je."

"Satan" immer noch abgelehnt, Osama und Adolf erlaubt

Gerhard Bangert vom Bundesverband der deutschen Standesbeamten und Standesbeamtinnen im osthessischen Bad Salzschlirf erklärt, dass die Rechtsprechung der Amtsgerichte großzügiger geworden sei - nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2008. Danach seien die Verwaltungsvorschriften angepasst worden. "Aber 'Satan' würde man immer noch ablehnen", sagt Bangert.

Nur noch zwei Einschränkungen gebe es: Der Name dürfe dem Kindeswohl nicht schaden und er müsse dem Wesen nach ein Vorname sein. Streitigkeiten seien inzwischen selten. Und zwar weil die Standesämter beraten, sagt Andrea Hart, die Leiterin des Frankfurter Standesamts. Zum Beispiel habe man den Eltern, die ihre Tochter "Seniorina" nennen wollten, davon abgeraten. Das heißt "Fräulein" - zu wenig Name im Wort, fand das Standesamt. Aber "Osama" oder "Adolf" abzulehnen, sei nicht möglich, sagt Hart. Das Standesamt in Hannover gab auch bei "Despot" seine Erlaubnis.

In Mainz sagt der Sprecher der Stadt, Ralf Peterhanwahr: "Es gibt sicherlich eine Zunahme von Anlehnungen an Kunstfiguren aus Film oder Literatur, wie etwa Momo oder Michel. Das sind immer Phänomene der Zeitgeschichte. Dadurch ist das Spektrum natürlich breiter als noch vor 50 Jahren, als die Menschen noch konservativer waren."

Traditionelle Namen sind in München gefragt

Eine Rückbesinnung auf traditionellere Namen macht das Münchner Standesamt aus: "Der Trend geht zu traditionellen Namen zurück", sagt Leiter Gerhardt Wirsing. Anton oder Charlotte seien populärer als so manche Namens-Neuschöpfung. Ungewöhnlich seien zum Beispiel "Crazy Horse", "Peppels" oder "Regen" gewesen. Meistens hätten sich die Eltern jedoch einsichtig gezeigt.

Die Franken haben "Schaklyn"

Auch in Nürnberg gibt es fast nichts, was es nicht gibt. "Wir haben keine schwarzen Listen", sagt Dagmar Heckel vom dortigen Standesamt. Für Verwunderung bei den Beamten hatte die fränkische Version von Jacqueline gesorgt. Doch "Schaklyn" war offiziell genehmigt worden.

Im Südwesten schöpfen Eltern ebenfalls aus dem Vollen: "Bluebell", "Nussi" und "Cosmo" sind nur drei Beispiele für Namen, die Standesbeamte in Baden-Württemburg erlaubten.

In Sachsens Landeshauptstadt Dresden häufen sich indes Bindestrich-Namen wie "Rosa-Charlott" oder "Melodie-Mia" für Mädchen und "Noah-Jakob" oder "Dee-Jay" für Jungen. Der Leiter des Standesamtes, Frank Neubert, sagt: "Was in manchen Ohren fremd und exotisch klingt, kann in anderen Gegenden ein gebräuchlicher Vorname sein." Dazu zählt er "Moka" und "Jazz" für Mädchen sowie "Orlando" und "Filou" für Jungs.

Das passiert bei Streitfragen

Nicht immer tragen Standesämter einen Vornamen sofort in das offizielle Geburtsregister ein. Probleme gibt es bisweilen bei seltenen oder ausländischen Namen, die in Deutschland unbekannt sind. Unsichere Eltern können sich in einem solchen Fall an Beratungsstellen wenden.

Die Gesellschaft für deutsche Sprache in Wiesbaden bietet Eltern an, Vornamen zu überprüfen und stellt eine Bestätigung aus. "In der Regel" orientieren sich die Standesämter an den Empfehlungen der Gesellschaft, heißt es. Grundlage für Informationen ist eine Datenbank mit 200.000 Einträgen und eine Bibliothek mit Namenslexika und anderen Fachbüchern. Die Kosten reichen dabei von zehn Euro für eine Liste beliebter Vornamen über 25 Euro für eine kurze Namensbestätigung bis zu 45 Euro für eine Vornamensurkunde "in eleganter Aufmachung".

Beratungen für Eltern

Auch das Namenkundliche Zentrum an der Universität Leipzig bietet Beratung an. Vor allem wird über Geschlecht, Schreibweise, Aussprache, Herkunft und ursprüngliche Bedeutung der Vornamen informiert. Ein Kurzgutachten zur "Eintragungsfähigkeit eines Vornamens" für das Standesamt oder eine Kurzauskunft zu einem Vornamen kosten 40 Euro. Namens- und Häufigkeitslisten gibt es in Leipzig dagegen je nach Aufwand schon für zehn bis 20 Euro.

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