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Ferndiagnose – Datenschutzhinweise

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Ferndiagnose – Datenschutzhinweise

05.08.2008, 14:16 Uhr

Die technische Hotline der Deutschen Telekom verfügt auch über die Möglichkeit, parallel zum Gespräch einen Fernzugriff auf den Kundendesktop durchzuführen, um entweder den Kunden zur Lösung eines technischen Problems direkt an seinem Bildschirm anzuleiten oder das technische Problem mittels Fernsteuerung selbst zu beheben.

In beiden Fällen setzt ein Fernzugriff durch den Kundenberater generell die aktive Einwilligung des Kunden vor jeder Sitzung voraus. Der Kunde kann dabei selbst darüber entscheiden, in welchem Umfang er dem Mitarbeiter der Deutschen Telekom Sicht und Fernsteuerungsrechte einräumt. Jede Fernzugriffssitzung muss zudem durch den Kunden selbst eingeleitet werden. Hierzu muss der Kunde von der Internetseite www.t-online.de/ferndiagnose eine direkt ausführbare Datei herunterladen.

Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, den Fernzugriff des Mitarbeiters der Deutschen Telekom zu unterbrechen.

Hierzu kann er die Funktionstaste F11, alternativ den "off"-Button, verwenden oder die Sitzung abbrechen beziehungsweise schließen. Er kann auch den Kundenberater direkt auffordern, die Sitzung zu beenden.

Der Kunde kann auch während eines Fernzugriffs die Sicht und Steuerungsmöglichkeiten des Mitarbeiters der Deutschen Telekom mittels Fernsteuerung on/off einschränken oder erweitern.

Im Falle eines Fernzugriffs, bei dem der Kunde dem Kundenberater Fernsteuerungsrechte vergeben kann, wird diese Sitzung aufgezeichnet. Diese Daten werden für einen Zeitraum von 3 Monaten durch die Deutsche Telekom gespeichert und danach gelöscht. Die Daten werden ausschließlich zu dem Zweck einer Missbrauchskontrolle erhoben und gespeichert und keinesfalls an Dritte weitergegeben. Diese Daten werden sofort nach Ihrer Erhebung für den Zugriff durch Mitarbeiter der Deutschen Telekom gesperrt. Ein Zugriff auf diese Daten erfolgt nur unter der Bedingung, dass der Kunde eine Beschwerde bezüglich der Fernsteuerungssitzung erhebt, zum Zwecke der Missbrauchskontrolle.

05.08.2008, 14:16 Uhr

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