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Millionen Betriebsrentnern geht Geld durch die Lappen


Rente & Altersvorsorge
Millionen Betriebsrentnern geht Geld durch die Lappen

Von dapd
Aktualisiert am 09.04.2012Lesedauer: 3 Min.
Firmen drücken sich gerne um die Anpassung der BetriebsrentenVergrößern des BildesFirmen drücken sich gerne um die Anpassung der Betriebsrenten (Quelle: archiv-bilder)
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Gut acht Millionen Ruheständler in Deutschland können sich über eine schöne Betriebsrente freuen. Der Großteil von ihnen bekommt jedoch zu wenig Geld. Und das oft schon seit vielen Jahren, wie Karlheinz Große, geschäftsführender Vorstand des Bundesverbands der Betriebsrentner (BVB) in Wiesbaden betont. Wie Betroffene einfordern, was ihnen zusteht.

Arbeitgeber sparen sich Erhöhungen

Der Grund für den Missstand: Die Ruheständler haben Anspruch auf einen regelmäßigen Inflationsausgleich - so sieht es das Betriebsrentengesetz vor. Ist die Überweisung von der früheren Firma seit dem Jahr 2009 unverändert geblieben, müsste sie laut dem Statistischen Bundesamt in diesem Jahr um etwa fünf Prozent steigen. Doch freiwillig und unaufgefordert zahlen nur die wenigsten Ex-Arbeitgeber mehr.

Laut Gesetz müssen Unternehmen zwar alle drei Jahren prüfen, ob die Betriebsrenten der ehemaligen Kollegen erhöht werden müssen, damit ihr Wert nicht von steigenden Lebenshaltungskosten aufgezehrt wird. Das war es dann aber auch.

Nullrunden zulasten der ehemaligen Kollegen

Gut zwei Drittel der privaten Betriebe gingen dann auf Tauchstation, um Zusatzausgaben zu vermeiden, erklärt Große. Selbst renommierte Weltfirmen nutzten die Ahnungslosigkeit der Ruheständler und übten sich stillschweigend in Nullrunden.

Nur die Senioren, die aktiv einen Aufschlag einfordern und auf ihr Recht pochen, kriegen in der Regel auch mehr Geld. Denn die Rentenanpassung ist eine sogenannte Holschuld, wie Fachmann Große erläutert. "Jeder Betroffene muss sich selbst kümmern und den früheren Arbeitgeber nachrechnen lassen", ermuntert er Betroffene zum Handeln. "Automatisch gibt es kein Plus, trotz eindeutiger Rechtslage."

Gute Chancen für hartnäckige Ruheständler

Wer hartnäckig mehr Geld verlange, habe gute Aussichten auf Erfolg, hat auch Michael Henn, Präsident des Verbands deutscher Arbeitsrechtsanwälte in Stuttgart, beobachtet. Doch nur etwa fünf bis zehn Prozent der Betriebsrentner packe die Chance tatsächlich auch beim Schopf, schätzt Große. Es gebe sogar die Möglichkeit, Rentenerhöhungen noch zehn bis 15 Jahre rückwirkend durchzukämpfen. Doch die Materie sei kompliziert, Beratung tue not, so der Rentenfachmann.

So können Firmen die Renten anpassen

Wer seit dem Jahr 2009 oder noch länger immer die gleiche Summe überwiesen bekommt, sollte den früheren Betrieb schriftlich zur Rentenerhöhung auffordern, raten auch die Experten von "Finanztest". Angepasst werden kann in vier Varianten. Entweder erhöht die einstige Firma alle drei Jahre die zugesagte Summe um den Teuerungsausgleich. Die Werte kommen vom Statistischen Bundesamt. Oder sie stockt alternativ die Rente um den Betrag auf, der der Steigerung der Nettolöhne noch aktiver Mitarbeiter im Unternehmen entspricht.

Wird die Betriebsrente über eine Direktversicherung oder Pensionskasse abgewickelt, können auch erwirtschaftete Überschüsse jährlich rentenerhöhend gutgeschrieben werden. Seit 1999 hat eine Firma zudem die Wahl, neuen Werksrentnern automatisch jährlich ein Prozent mehr zu zahlen.

Wann Unternehmen nicht mehr zahlen müssen

Selten sei eine Steigerung von Betriebsrenten von vornherein vom Arbeitgeber ausgeschlossen worden, berichtet Große. Nur wenn es keine sogenannte Dynamisierung gibt, muss sich der Ruheständler immer mit der gleichen Überweisung bescheiden. Auch Rentner von Pleitefirmen können nicht auf mehr Geld hoffen.

Verweigern kann ein Betrieb den eingeforderten Inflationsausgleich nur bei wirtschaftlicher Schieflage, etwa bei hohen Verlusten und Personalabbau. In einer solchen Ausnahmesituation ist es der Firma gestattet, eine Erhöhung für die Betriebsrentner ausfallen zu lassen. "Dass es dem Unternehmen schlecht geht, wie ganz oft argumentiert wird, kann stimmen, muss aber nicht", so die Erfahrung von Experte Große.

Beweispflicht liegt beim Unternehmen

Erhalten Ruheständler einen ablehnenden Bescheid oder ein äußerst mageres Aufstockungsangebot, wie es sehr häufig der Fall ist, sollten sie dagegen Widerspruch einlegen, empfiehlt der BVB. "Nicht ins Bockshorn jagen lassen", sagt Große. Im Streitfall ist der Ex-Arbeitgeber in der Beweispflicht.

Er muss offen legen, dass es ihm tatsächlich wirtschaftlich nicht gut geht. Verpasst der Betriebsrentner allerdings die Dreimonatsfrist zum Widerspruch, gilt das als stillschweigende Zustimmung zur Nullrunde. Reagiert die Firma nicht auf den Widerspruch, bleibt dem Betroffenen nur der Gang zum Arbeitsgericht.

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