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Befreiungsregel vor dem Aus: Minijobber sollen in die Rente zahlen


Minijobber sollen generell Rentenbeiträge zahlen

Von reuters, t-online
02.11.2013Lesedauer: 1 Min.
Auch wenn der Verdienst klein ist: Minijobber sollen künftig Beiträge für die Alterssicherung abführenVergrößern des BildesAuch wenn der Verdienst klein ist: Minijobber sollen künftig Beiträge für die Alterssicherung abführen (Quelle: imago/Sven Simon)
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Minijobber

Einen entsprechenden Vorabbericht des Magazins "Focus" bestätigten Verhandlungskreise. Für Schüler und Rentner könnte es Ausnahmen geben. Wie bisher würden die Arbeitgeber 15 Prozent Pauschalbetrag an die Rentenversicherung zahlen. Die Minijobber selbst übernehmen die Differenz zum normalen Rentenbeitrag - aktuell also 3,9 Prozent.

Seit Anfang 2013 sind Minijobber automatisch angemeldet

Seit Anfang 2013 werden Minijobber automatisch in der Rentenversicherung angemeldet und müssen Beiträge abführen. Sie können sich bislang aber einfach per Antragsformular davon befreien lassen. Vor 2013 galt die Regel, dass sie auf eigenen Wunsch in die Rentenversicherung aufgenommen werden konnten.

Laut Bundesregierung zahlen trotz Rentenversicherungspflicht aber nur 621.000 von rund 2,6 Millionen geringfügig Beschäftigten, die seit Anfang des Jahres einen Minijob annahmen, Beiträge in die Rentenkasse. Der Rest ließ sich befreien.

Auch Teile der Union wollen Änderung seit Längerem

Die SPD will seit langem eine Rentenversicherungspflicht für Minijobber. Dies würde höhere Rentenansprüche im Alter nach sich ziehen. Auch der Arbeitnehmerflügel der Union hatte dafür bei der letzten Reform plädiert.

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