t-online - Nachrichten für Deutschland
Such Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



Menü Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such Icon
HomeWirtschaft & FinanzenAktuellesWirtschaft

"Rolling Stones" verklagen deutsche Modekette wegen Zungenplakats


Markenrecht bizarr
"Rolling Stones" verklagen deutsche Modekette wegen Zungenplakats

Von dpa, t-online
13.08.2013Lesedauer: 2 Min.
Eine rausgestreckte Zunge ist Erkennungszeichen der Rolling Stones um Frontmann Mick JaggerVergrößern des BildesEine rausgestreckte Zunge ist Erkennungszeichen der Rolling Stones um Frontmann Mick Jagger (Quelle: dpa/New Yorker)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Eine plakativ herausgestreckte Zunge, gezeichnet in Pop-Art-Manier - das erinnert viele an das Markenzeichen der "Rolling Stones". Aber darf das Motiv deshalb niemals ohne Zustimmung der Rock-Opas genutzt werden? Darüber ist ein Rechtsstreit entbrannt. Die Braunschweiger Modekette New Yorker verletze mit ihrem Plakat ein Markenrecht der Band, so der Vorwurf der Stones-Anwälte.

Die berühmte Rockband hat das in 38 Ländern vertretene Modeunternehmen verklagt - wegen der Zunge. Die Modekette habe die 150.000 Euro teure Kampagne bereits einstellen und alle 3000 Plakate in ihren Filialen abhängen müssen, berichtete die "Bild"-Zeitung. Das Braunschweiger Unternehmen bestätigte den Vorwurf wegen Markenrechtsverletzung, kündigte aber Widerstand an.

Berühmt seit dem Album "Sticky Fingers"

Nach wie vor sehe New Yorker den Vorwurf nicht ein, teilte das Unternehmen mit. Vertreten werden die Stones laut New Yorker von den Rechtsanwälten der Amsterdamer Firma Musidor, die eine Verletzung des sogenannten "Tongue & Lips Logo" der Rolling Stones sehen. Es war erstmals auf dem Album "Sticky Fingers" (1971) als Coverbild zu sehen und gilt seither als Erkennungszeichen der Band.

"Die Zunge gehört nicht den Stones allein. Die Plakate hat unsere Kreativabteilung selber gemacht. Ich lasse mir von den Stones doch nicht meine Zunge verbieten", empörte sich Friedrich Knapp, Inhaber von New Yorker. Konkret gehe es um ein Sommerschluss-Werbeplakat.

"New Yorker"-Chef schimpft über Anwälte der "Rolling Stones"

Für verwerflich hält Knapp nicht sein Handeln, sondern das der Rechtsvertreter. "Die Anwälte wollen sich hier mit den Gebühren ordentlich bereichern. Und dann lassen die Stones ihre Markenrechte auch noch im Steuerparadies Amsterdam verwalten. Eine Frechheit die ganze Angelegenheit! Meine Anwälte sind bereits eingeschaltet", sagte er.

Nach einem Bericht der "Bild" ist die geforderte Summe nicht gerade klein: 20.000 Euro Vertragsstrafe, dazu Anwaltskosten von 250.000 Euro. Eine Sprecherin wollte diese Zahlen gegenüber t-online.de wegen des laufenden Verfahrens nicht bestätigen.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

t-online - Nachrichten für Deutschland


TelekomCo2 Neutrale Website