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Sparsam aber giftig: Umweltbundesamt fordert Rücknahme-Pflicht von Energiesparlampen


Immobilienmarkt
Zoff um giftige Energiesparlampe - Handel stellt sich quer

Von t-online, afp
23.08.2012Lesedauer: 2 Min.
Energiesparlampen: Sparsam aber giftigVergrößern des BildesEnergiesparlampen: Sparsam aber giftig (Quelle: dpa-bilder)
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Anfang Dezember 2008 hatte die EU-Kommission die schrittweise Abschaffung konventioneller Glühlampen beschlossen. Seit dem 1. September 2009 sind matte und klare Glühlampen mit einer Leistung von mehr als 75 Watt nicht mehr im Handel zu kaufen. Doch die Alternative Energiesparlampen ist giftig. Denn in den Lampen steckt Quecksilber. Das Schwermetall kann schon bei Raumtemperatur verdampfen und die Gesundheit belasten. Doch wohin mit den giftigen Leuchten?

Rücknahme-Pflicht gefordert

Das Umweltbundesamt fordert daher eine Rücknahmepflicht für Energiesparlampen. Die Verbraucher müssten die alten Lampen ohne großen Aufwand in den Geschäften wieder abgeben können, verlangte der Präsident der Behörde, Jochen Flasbarth, in der "Bild".

"Leider entsorgen viele Verbraucher hunderttausende quecksilberhaltige Energiesparlampen über den normalen Hausmüll", kritisierte Flasbarth. Defekte Sparlampen müssten aber bei den Wertstoffhöfen abgegeben oder in Geschäften in Sammelbehältern entsorgt werden.

Einzelhandel gegen ein Gesetz

Der Einzelhandel wies die Forderung zurück. Viele Händler seien gar nicht in der Lage, die quecksilberhaltigen Lampen fachgerecht zu lagern, sagte der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes, Stefan Genth, der "Bild". "Ein Gesetz zur Rücknahme-Pflicht muss das letzte Mittel sein."

Glühlampen-Ausstieg führte zu Diskussionen

Der Glühlampen-Ausstieg hatte zu heftigen Diskussionen in Deutschland geführt. Denn sowohl bei den Einsparmöglichkeiten von Energiesparlampen als auch bei der Lichtqualität haben viele Bürger Vorbehalte. Zudem dürfen die Lampen auf gar keinen Fall mit dem Hausmüll entsorgt werden. In einer Studie des Umweltamts heißt es, nach dem Bruch einer Energiesparlampe habe die Quecksilber-Belastung um das 20-fache über dem Richtwert von 0,35 Mikrogramm/Kubikmeter für Innenräume gelegen. Vor allem für Kinder und Schwangere eine bedenkliche Belastung.

Richtiger Gebrauch der Energiesparlampen schützt die Gesundheit

Zerbricht zum Beispiel eine Energiesparlampe, ist Vorsicht geboten. So rät die Deutsche Umwelthilfe dazu, zuerst das Fenster zu öffnen und dann für etwa eine halbe Stunde den Raum zu verlassen - Experten raten mindestens eine halbe Stunde Lüftungszeit.

Die Reste der Energiesparlampe sollten dann mit einem Stück Papier aufgesammelt werden. Gummihandschuhe schützen vor Splittern und dem Kontakt mit dem Quecksilber. Wichtig: Die kaputte Lampe im Sondermüll entsorgen.

Auf der folgenden Seite finden Sie die nächste Sammelstelle in Ihrer Nähe. Abschließend den Boden, auf dem die Lampe zerbrach, mit einem nassen Lappen reinigen. Ältere Untersuchungen ließen laut UBA erwarten, dass nach ordnungsgemäßer Beseitigung der zerbrochenen Energiesparlampe die Quecksilber-Konzentration im Innenraum wieder deutlich abnimmt.

Energiesparlampen mit Bruchschutz verwenden

Verbrauchern rät Jochen Flasbarth, in Kinderzimmern nur Energiesparlampen mit Bruchschutz einzusetzen. Solche Lampen sind mit einer Kunststoffummantelung oder anderen Schutzmaßnahmen gegen ein Zerbrechen gesichert. Bürger müssen jetzt aber keineswegs auf Energiesparlampen verzichten. Im normalen Gebrauch kann das Quecksilber nicht entweichen.

EU-Kommission sieht keine Probleme

Die EU-Kommission dagegen glaubt, dass der Einsatz von energieeffizienteren Lampen die Haushalte je nach ihrer Größe und dem gewählten Lampentyp im Schnitt zwischen 25 und 50 Euro Einsparungen jährlich ermöglicht. Auch bei der vielfach kritisierten Leuchtkraft sieht die Brüsseler Behörde keine Probleme.

Energiesparlampen, Halogenlampen und Leuchtdioden könnten die herkömmlichen Glühbirnen in "nahezu 98 oder 99 Prozent" der Fälle gleichwertig ersetzen, meint die EU-Kommission.

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