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EnBW-Deal: Mappus gab 780 Millionen Euro Steuergeld unnötig aus


Umstrittener Rückkauf
Mappus zahlte 780 Millionen Euro zu viel für EnBW-Anteile

Von reuters, dpa-afx, t-online
Aktualisiert am 21.11.2013Lesedauer: 2 Min.
Der ehemalige Ministerpräsident Baden-Württembergs, Stefan Mappus (CDU), kommt wegen eines EnBW-Deals weiter in BedrängnisVergrößern des BildesDer ehemalige Ministerpräsident Baden-Württembergs, Stefan Mappus (CDU), kommt wegen eines EnBW-Deals weiter in Bedrängnis (Quelle: imago/Stockhoff)
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Baden-Württembergs ehemaliger Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) hat 780 Millionen Euro Steuergeld unnötig ausgegeben. Diese Summe nennt ein Gutachten, das den Rückkauf von Anteilen des Energieversorgers EnBW im Jahr 2010 untersucht hat.

Das Gutachten hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart für ihre Ermittlungen gegen Mappus bestellt. Ihm wird vorgeworfen, mit 4,7 Milliarden Euro für das EnBW-Aktienpaket des französischen Energiekonzerns Électricité de France (EdF) Ende 2010 einen zu hohen Preis akzeptiert zu haben.

Vorwurf der Untreue gegen Mappus steht im Raum

Die Strafverfolger untersuchen, ob Mappus dem Land geschadet hat und wegen Untreue angeklagt werden kann. Dies hänge aber noch von anderen Faktoren als dem Kaufpreis ab, erklärte die Behörde. Um den Straftatbestand Untreue zu erfüllen, muss nicht nur der Vermögensschaden nachgewiesen werden. Der Beschuldigte muss auch mit Vorsatz oder bedingtem Vorsatz gehandelt haben - eine "fahrlässige" Untreue gibt es nicht.

Mappus: "Erstaunen und Befremden" über Gutachten

Stefan Mappus (CDU) und seine Anwälte sprechen dem Verfasser des Gutachtens die Neutralität ab. Die Expertise des Finanzwissenschaftlers Wolfgang Ballwieser zum Wert der EnBW-Aktien nähmen sie mit "Erstaunen und Befremden" zur Kenntnis, teilten der Christdemokrat und seine Verteidiger mit. Die Arbeit des Münchner Experten werde "in einer Reihe von Punkten den Anforderungen an ein neutrales Gutachten nicht gerecht".

Zweifel am Vorgehen des Gutachters

So begründe Ballwieser nicht die Wahl seiner Berechnungsmethode beziehungsweise den Ausschluss anderer ebenfalls anerkannter Methoden. Außerdem beachte er den Grundsatz "Im Zweifel für den Beschuldigten" nicht. Als "erstaunlich" beurteilten Mappus und seine Verteidiger, dass Ballwieser Informationen verwendet habe, die nach dem angegebenen Bewertungs-Stichtag 6. Dezember 2010 datieren.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte Ballwieser den Auftrag, nach den anerkannten Bewertungsmaßstäben zu arbeiten, die für den Beschuldigten am günstigen seien. Mappus und seine Anwälte monierten ferner, der Gutachter berücksichtige nicht, dass das Land Baden-Württemberg ein ganzes Aktienpaket erworben hat, so dass ein Paketzuschlag anzusetzen wäre

Der Ex-Ministerpräsident hatte den Rückkauf mit Hilfe des damaligen Deutschland-Chefs der US-Bank Morgan Stanley Dirk Notheis heimlich eingefädelt, ohne das Länderparlament einzubinden. Der Staatsgerichtshof hatte das als verfassungswidrig gerügt. Die schwarz-gelbe Regierung unter Mappus wurde im Frühjahr 2011 abgewählt.

Der Investmentbanker Notheis gab im Juni 2012 seinen Posten bei der Bank auf, nachdem E-Mails bekannt geworden waren, aus denen hervorging, wie stark der Banker seinen CDU-Parteifreund Mappus gelenkt hatte.

Andere Gutachter halten Kaufpreis für angemessen

Zur Höhe des Kaufpreises gab es bereits zwei Gutachten, die zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen waren. Im Auftrag der grün-roten Landesregierung befand die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wartz & Klein Grant Thornton, der Preis sei um 840 Millionen Euro zu hoch. Zwei Universitätsprofessoren, die der Untersuchungsausschuss des Landtags zur EnBW-Affäre eingeschaltet hatte, hielten den Preis von 41,50 Euro je Aktie dagegen für angemessen.

Das neue Gutachten stärkt die Position der Landesregierung, die auf Basis ihres Gutachtens die 840 Millionen Euro von EdF vor dem Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer in Paris zurückfordert. Dazu gibt es im Januar den nächsten Anhörungstermin.

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