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SCHUFA-Eintrag löschen: So gehen Sie richtig vor


Bessere Kreditwürdigkeit
Schufa-Eintrag löschen: So funktioniert's

Von t-online, cho, ron

Aktualisiert am 11.04.2023Lesedauer: 5 Min.
Schufa-Verbraucherservice: Forderungen unter 2.000 Euro können unter bestimmten Bedingungen vorzeitig gelöscht werden.Vergrößern des BildesSchufa-Verbraucherservice: Forderungen unter 2.000 Euro können unter bestimmten Bedingungen vorzeitig gelöscht werden. (Quelle: Ralph Peters/imago-images-bilder)
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Sie möchten, dass ein negativer Eintrag bei der Schufa vorzeitig gelöscht wird? Dafür müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Welche das sind.

Fast jeder kennt ihren Namen, verbindet damit aber meist nichts Positives: Die Rede ist von der Schufa. Kein Wunder – mit der Schufa kommen Sie schließlich oft erst dann in Berührung, wenn Sie einen Kredit von Ihrer Bank haben möchten oder um die begehrte Mietwohnung konkurrieren müssen. Dann ist Ihre Schufa-Auskunft gefragt – und so manchem graut es womöglich vor den darin gesammelten Daten.

Doch wann kommt es überhaupt zu negativen Schufa-Einträgen? Bleiben die ewig in der Datenbank der Auskunftei? Und kann man auch selbst aktiv werden, um gegen Einträge vorzugehen?

Wir zeigen Ihnen, wie Sie einen Eintrag löschen lassen können, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und bei welchen Einträgen Sie nichts machen können.

Gut zu wissen: Einträge bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, wie die Schufa ganz offiziell heißt, werden generell nur befristet gespeichert. Einfache Anfragen werden nach einem Jahr gelöscht. Dazu zählt zum Beispiel, wenn Sie bei einem Geldinstitut eine Kreditanfrage stellen oder Sie ein Girokonto eröffnen möchten. Die Schufa erhält diese Informationen dann und erstellt einen Eintrag, sie gibt die Daten aber schon nach zehn Tagen nicht mehr weiter. Nach zwölf Monaten werden positive Einträge gelöscht – im Gegensatz zu negativen Schufa-Einträgen.

Was ist ein negativer Schufa-Eintrag?

Sie erhalten bei der Schufa einen negativen Vermerk, wenn Ihr Zahlungsverhalten unzuverlässig ist – zum Beispiel wenn Sie Beträge bei Ratenzahlungen zu spät überweisen (Zahlungsverzug/Zahlungsrückstände) oder gar nicht (Zahlungsausfall).

Anders sieht es bei Verbrauchern aus, gegen die ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wurde: Folgt diesem ein Vollstreckungsbescheid oder gar die Aufforderung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, sind Negativeinträge bei der Schufa programmiert. Auch ein seitens Ihrer Hausbank gekündigter Kredit sowie Privatinsolvenzen zählen zu negativen Schufa-Einträgen.

Schufa-Negativeinträge wirken sich schlecht auf Ihre Bonität (Kreditwürdigkeit) aus. Es kann dann zum Bespiel sein, dass eine Kreditanfrage abgelehnt wird.

Wann werden negative Schufa-Einträge automatisch gelöscht?

Abbezahlte Kredite löscht die Schufa drei Jahre nach ihrer Tilgung. Daten aus Schuldnerverzeichnissen bei Amtsgerichten wie eidesstattliche Versicherungen werden ebenso nach drei Jahren automatisch gelöscht – und das taggenau.

Beispiel
Vermerkt die Schufa einen Eintrag am 10. Januar 2023 als erledigt, wird der negative Schufa-Eintrag zum 10. Januar 2026 endgültig gelöscht. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Eintrag mit einem sogenannten Erledigungsvermerk markiert.

In Ausnahmefällen kann der negative Eintrag auch vorzeitig gelöscht werden, zum Beispiel wenn Sie der Schufa nachweisen können, dass das Amtsgericht beziehungsweise das zentrale Vollstreckungsgericht Ihren Eintrag aus dem Schuldnerverzeichnis gelöscht hat.

Welche negativen Schufa-Einträge kann ich vorzeitig löschen lassen?

Es gibt mehrere Arten von negativen Einträgen, die Sie vorzeitig löschen lassen können:

  • fehlerhafte Einträge
  • Einträge über geringfügige Schulden
  • Einträge über sogenannte titulierte Forderungen
  • Gerichtsdaten

Bei falschen Negativeinträgen haben Sie ein Recht darauf, dass die Schufa sie sofort löscht. Es passiert nicht selten, dass Negativmerkmale falsch zugeordnet werden – beispielsweise wenn Menschen mit demselben Namen unter derselben Anschrift gelistet sind (Personenverwechslung). Mitunter sind Daten auch veraltet oder die Schufa hat Einträge nicht gelöscht, obwohl die Frist abgelaufen ist.

Tipp:
Sie haben mindestens einmal jährlich die Möglichkeit, kostenlos eine Selbstauskunft anzufordern. Wie das geht, lesen Sie hier. Die Schufa selbst nennt die Auskunft "Datenkopie".

Aber auch titulierte Forderungen können Sie bei der Schufa vorzeitig löschen lassen – unter diesen Voraussetzungen:

  • Sie haben die offene Forderung beglichen.
  • Sie haben sie beim Amtsgericht entfernt.
  • Der Gläubiger ist damit einverstanden.

Dann sendet das Amtsgericht einen Erledigungsvermerk und eine Löschurkunde an die Schufa.

Genauso läuft es bei Gerichtsdaten, die Sie vorzeitig löschen lassen möchten. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Sie haben die Forderung bezahlt.
  • Der Gläubiger hat der Löschung zugestimmt.
  • Das Amtsgericht bestätigt, dass Sie bezahlt haben.

Nun erstellt es die Löschurkunde und schickt sie der Schufa.

Gut zu wissen: Einträge über geringfügige Schulden unter 2.000 Euro konnten Sie bis 2018 sofort löschen lassen, wenn es sich nicht um eine titulierte Forderung handelte, sie die Summe innerhalb von sechs Wochen bezahlten und der Gläubiger das bestätigte. Diese Geringfügigkeitsgrenze akzeptiert die Schufa inzwischen nicht mehr.

Welche Einträge können nicht vorzeitig gelöscht werden?

Manche Einträge können Sie nicht vorzeitig löschen lassen, auch wenn Sie dies gerne möchten. Keine Handhabe haben Sie bei:

  • Einträgen zu laufenden Krediten
  • Einträgen zu Privatinsolvenzen

Bei Daten über Privatinsolvenzen können Sie die offiziellen Löschfristen nicht umgehen. Der negative Schufa-Eintrag verschwindet erst drei Jahre nach dem Ende des Insolvenzverfahrens.

Dies galt lange Zeit auch, wenn die Privatinsolvenz mit der sogenannten Restschuldbefreiung endet. Restschuldbefreiung meint, dass das Insolvenzgericht Ihnen die Schulden erlässt, die Sie noch nicht tilgen konnten. Diese Befreiung ist an bestimmte Fristen gebunden.

Am 2. Juli 2021 hat das Oberlandesgericht Schleswig allerdings entschieden, dass die Schufa den Eintrag "Restschuldbefreiung" nach sechs Monaten löschen muss (Az. 17 U 15/21). Im März 2023 hat die Auskunftei dann bekannt gegeben, dies künftig zu tun.

Wie lösche ich einen Schufa-Eintrag?

Je nachdem, um welche Art von negativem Eintrag es sich handelt, wenden Sie sich direkt an die Schufa (falsche Einträge oder Einträge trotz beendeter Löschfrist) oder zunächst an den Gläubiger oder das Inkassobüro, das Sie kontaktiert hat (bei beglichenen Forderungen, die noch bestätigt werden müssen).

Generell empfiehlt sich folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung:

  • Bonitätsscore per Schufa-Selbstauskunft anfordern (lesen Sie hier, wie das kostenlos geht)
  • Auskunft auf Falscheinträge und offene Forderungen prüfen
  • Löschfristen prüfen
  • Löschung falscher Einträge direkt bei der Schufa beantragen
  • Bei vermeintlich offenen Forderungen, die schon beglichen wurden, Gläubiger oder Inkassobüro kontaktieren, und den Gläubiger bitten, der Löschung zuzustimmen. Gleichzeitig: Löschantrag bei der Schufa einreichen

Gibt es Musterbriefe für die Löschung eines Schufa-Eintrags?

Ja, Musterschreiben erhalten Sie bei den Verbraucherzentralen. Beispielsweise hat die Verbraucherzentrale Bremen auf ihrem Internetauftritt einen Musterbrief aufgesetzt, an dem Sie sich orientieren können. Wichtig ist auch, dass Sie zusätzlich Nachweise mitsenden, die den Irrtum belegen.

Die Verbraucherschützer raten Betroffenen, sich schriftlich sowohl an die Schufa als auch ihren Vertragspartner zu wenden. Wenn Sie nachvollziehbar und beweisbar darlegen, warum bestimmte Einträge falsch sind, reagiert die Gegenseite zumeist schnell und berichtigt die Daten, so die Verbraucherzentrale.

Können Forderungen aus eidesstattlichen Versicherungen gelöscht werden?

Im Falle von eidesstattlichen Versicherungen können Sie ebenfalls eine vorzeitige Löschung fordern. Sie benötigen hierfür eine Bestätigung des Gläubigers, dass Sie die Forderungen beglichen haben. Diese legen Sie dem zuständigen Amtsgericht vor, das die Änderung an die Schufa weitergibt. So können Sie die dreijährige Frist umgehen.

Um die Löschung zu beschleunigen, lassen Sie sich einen sogenannten Löschungsbescheid vom Amtsgericht oder vom zentralen Vollstreckungsgericht ausstellen. Diesen senden Sie als Kopie per Post an die Schufa.

Was passiert nach dem Antrag auf Löschung?

Stellt sich heraus, dass ein Eintrag falsch ist, muss die Schufa dies prüfen und darf die bislang gespeicherten Daten in der Zwischenzeit nicht weitergeben. Ist jedoch ein Unternehmen oder eine Bank für einen Falscheintrag verantwortlich, ist zunächst dieses Unternehmen am Zug und muss den Sachverhalt klären.

Was kann ich tun, wenn die Löschung verweigert wird?

Wenn ein Geldinstitut sich weigert, falsche Daten zu widerrufen oder die Schufa es ablehnt, unrichtige Daten zu löschen, rät die Verbraucherzentrale Bremen, keine Zugeständnisse zu machen.

Dies gilt vor allem dann, wenn Ihnen durch die unrichtigen Schufa-Daten ein Schaden entstanden ist. Die Verbraucherschützer empfehlen, Ihre Ansprüche gegebenenfalls durch einen Anwalt gerichtlich durchzusetzen.

So erreichen Sie die Schufa

Postanschrift:
Schufa Holding AG
Privatkunden ServiceCenter
Postfach 10 34 41
50474 Köln

E-Mail: Online-Formular der Schufa

Telefon: (0611) 92780

Hintergrund zum Beitrag

In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, negative Schufa-Einträge würden zum Ende eines Kalenderjahres gelöscht. Richtig ist jedoch, dass sie taggenau gelöscht werden. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherchen
  • Verbraucherzentrale Bremen
  • Schufa Holding AG
  • financescout24.de
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