t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenAktuelles

Ihre Pflichten in der Wohlverhaltensperiode


Sparen-finanzieren
Ihre Pflichten in der Wohlverhaltensperiode

df (CF)

Aktualisiert am 15.09.2021Lesedauer: 2 Min.
Nachrichten
Wir sind t-online

Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.

Wenn Sie ein Insolvenzverfahren beginnen, haben Sie in der Wohlverhaltensperiode bestimmte Pflichten, und zwar grundsätzlich über eine Dauer von sechs Jahren. Nur wenn Sie alle Pflichten während der Wohlverhaltensperiode erfüllen, können Sie nach der Insolvenz eine Restschuldbefreiung bekommen, durch die Sie nach sechs Jahren komplett schuldenfrei sind.

Fakten zur Wohlverhaltensperiode

Das Verfahren wird in zwei Teile gegliedert: in die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und in die Wohlverhaltensperiode. In der Wohlverhaltensperiode, die direkt nach der Eröffnung des Verfahrens beginnt, werden durch den Treuhänder alle pfändbaren Gegenstände sowie ein Teil des Einkommens bis zur Grenze des Existenzminimums eingezogen. Hier entstehen Ihre Pflichten: Sie müssen stets wahrheitsgetreue Angaben machen. Zunächst werden die gepfändeten Werte zur Tilgung der Gerichtskosten eingesetzt, danach profitieren auch die Gläubiger, die vom Schuldner noch Geld bekommen müssten. Am Ende der Wohlverhaltensperiode, entweder im fünften oder sechsten Jahr, ist es möglich, dass Sie 10 bis 15 Prozent der gepfändeten Summen zurückbekommen, allerdings nur, wenn bis dahin schon die Gerichtskosten bezahlt wurden. Diese Zahlung nennt man auch Motivationsrabatt. (Privatinsolvenz beantragen: Was Sie dazu brauchen)

Ihre Pflichten in der Wohlverhaltensperiode bei Verschuldung

Sie müssen folgende Pflichten erfüllen: Sind Sie während der sechs Jahre arbeitslos, müssen Sie sich nachweislich um einen Job bemühen. In der Regel wird hier ein Vollzeitjob als angemessen angesehen. Wenn Sie erben, muss die Hälfte des Erbes an den Treuhänder zur Schuldentilgung gezahlt werden. Geben Sie stets Ihren aktuellen Arbeitgeber und Wohnsitz an, weiterhin müssen Sie jegliches Einkommen und Vermögen anzeigen, sobald eine Änderung eintritt. Zu , Wenn Sie keinerlei Pfändbares haben, gehört zu Ihren Pflichten auch eine jährliche Mindestzahlung an den Treuhänder, die 100 Euro plus Auslagen und Umsatzsteuer beträgt, ansonsten droht die Verweigerung der Restschuldbefreiung. Sie dürfen weiterhin keinen Ihrer Gläubiger bevorteilen, etwa indem Sie Sonderzahlungen leisten. Verfügbares Vermögen geht immer an den Treuhänder, der das Geld gerecht verteilt. (Dispo-Kredit: Die schleichende Schuldenfalle)

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website