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Ausbildungsgeld: Berufsförderung für behinderte Menschen


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Ausbildung
Ausbildungsgeld: So erhalten Sie eine Förderung für Ihre Ausbildung

rb (TP)

25.04.2014Lesedauer: 2 Min.
Nachrichten
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Menschen mit Handicap haben es oft schwerer, einen geeigneten Ausbildungsplatz zu finden. Wenn Sie kein Übergangsgeld beanspruchen können, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ausbildungsgeld von der Agentur für Arbeit. Hier erfahren Sie, für welche Personenkreise und Ausbildungsmaßnahmen Ausbildungsgeld gezahlt wird.

Für diese Bildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen besteht Anspruch auf Ausbildungsgeld

Das Ausbildungsgeld ermöglicht es Ihnen, an Bildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Es wird unter anderem gezahlt für:

  • Die erste berufliche Ausbildung
  • Eine Bildungsmaßnahme zur Vorbereitung auf einen Beruf
  • Die Arbeit in einer Behindertenwerkstatt

Dabei deckt das Ausbildungsgeld die Aufwendungen, die Ihnen durch die Teilnahme an einer solchen Bildungsmaßnahme entstehen. Ausbildungsgeld ist nicht gedacht für individuelle Kosten wie zum Beispiel Lebensmittel, Kleidung oder Miete. Sie beantragen Ihr Ausbildungsgeld bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit.

Ausbildungsgeld: So wird der Bedarfssatz ermittelt

Zwei Faktoren bestimmen, in welcher Höhe Sie Ausbildungsgeld erhalten. Ein Einkommen, das Sie während einer beruflichen Ausbildung erhalten, wird angerechnet. Individuell bestimmt wird Ihr Bedarfssatz. Dafür werden folgende Kriterien bewertet:

  • Ihr Alter
  • Ihr Familienstand
  • Wo Sie während der Ausbildung oder Weiterbildung untergebracht sind
  • Art der Bildungsmaßnahme

Diese Voraussetzungen erfüllen Sie, um Ausbildungsgeld zu erhalten

Die berufliche Ausbildung, für die Sie Ausbildungsgeld beanspruchen, dauert mindestens 18 Monate. Sie erhalten die Leistung auch während Ihrer Ferien- oder Urlaubszeit, sofern die Agentur für Arbeit diesen Zeitraum als Teil der Bildungsmaßnahme anerkennt.

Müssen Sie Ihre Aus- oder Weiterbildung aus gesundheitlichen Gründen unterbrechen, wird das Ausbildungsgeld für drei Monate ab dem Tag der Erkrankung weitergezahlt. Darüber hinaus gibt es Fehlzeiten, die als wichtiger Grund für eine Unterbrechung der Aus- oder Weiterbildung anerkannt werden. Dazu gehören:

Dauert Ihre Aus- oder Weiterbildung länger als 18 Monate, erhalten Sie automatisch einen Fragebogen der Agentur für Arbeit. Anhand Ihrer Angaben entscheidet die Agentur für Arbeit, ob das Ausbildungsgeld weiterhin gezahlt wird.

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