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Erbe: Testament hinterlegen – Amtliche Verwahrung per Notar & Nachlassgericht


Letzten Willen sichern
Darum sollten Sie Ihr Testament hinterlegen

Von t-online, sm, mak, cho

Aktualisiert am 31.12.2023Lesedauer: 3 Min.
Testament hinterlegen: Der letzte Wille will im Erbfall auch gefunden werden. Daher kann er beim Zentralen Testamentsregister registriert werden.Vergrößern des BildesTestament hinterlegen: Der letzte Wille will im Erbfall auch gefunden werden. Daher kann er beim Zentralen Testamentsregister registriert werden. (Quelle: Silvia Marks/dpa-tmn)
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Wer sein Erbe regeln will, kann ein Testament aufsetzen. Doch wo wird das Dokument hinterlegt? Und was gibt es alles zu beachten?

Wenn Sie vorsorgen und ein Testament aufsetzen möchten, ist das zunächst eine sinnvolle Entscheidung, um Ihren Nachlass zu regeln. Im zweiten Schritt sollten Sie sich jedoch darüber Gedanken machen, ob Sie das Testament zu Hause aufbewahren, von einer Vertrauensperson hüten – oder es professionell verwahren lassen möchten.

In letzterem Fall können Sie es bei einem Amtsgericht hinterlegen. Wie das geht, was das kostet und welche Vorteile das bietet, erfahren Sie hier.

Warum sollte ich mein Testament hinterlegen?

Grundsätzlich dürfen Sie ein Testament überall aufbewahren – sogar unter dem Kopfkissen. Allerdings ist es dort nicht allzu sicher. Besser ist es, das Testament amtlich verwahren zu lassen – bei einem Nachlassgericht.

In diesem Fall ist Ihr letzter Wille vor Verlust und Unterdrückung geschützt. Unterdrückung meint, dass ein Nachkomme ein Testament zurückhält, um sich einen Vorteil zu verschaffen.

Wie verfasse ich ein Testament – und wie hinterlege ich es?

Um ein Testament zu verfassen, stehen Ihnen grundsätzlich zwei Wege offen: Sie können sich Hilfe von einem Notar holen – oder Sie setzen es selbstständig auf. Davon hängt auch ab, wie Sie es hinterlegen können.

Testament mit einem Notar verfassen

Ein Notar berät Sie zur genauen Ausgestaltung des Testaments, erstellt den Entwurf und beurkundet dann den letzten Willen. Vom Notar wird das Testament automatisch zur Verwahrung an das zuständige Amtsgericht übergeben und außerdem im Zentralen Testamentsregister eingetragen.

Für das eingereichte Testament stellt das Nachlassgericht ein Hinterlegungsschein aus. Wer den Vorgang geheim halten will, kann aber auch darauf verzichten.

So finden Sie einen passenden Notar
Bei der Suche nach einem Notar hilft das Portal "notar.de" der Bundesnotarkammer weiter. Dort können Sie unter anderem nach dem Umkreis oder Sprachkenntnissen filtern.

Die Notarkosten sind abhängig vom Nettovermögen des Testierenden. Darunter fallen Geldwerte oder auch Immobilien. Verbindlichkeiten werden bis zu einem bestimmten Grad abgezogen. Was für Kosten genau anfallen, lesen Sie hier.

Testament selbstständig aufsetzen

Wenn Sie das Testament ohne die Hilfe eines Notars verfassen, können Sie es ebenfalls bei einem Amtsgericht hinterlegen lassen. Das geschieht allerdings nicht automatisch. So gehen Sie vor:

1. Schreiben Sie das Testament. Wichtig dabei: Sie müssen es zwingend handschriftlich verfassen (mehr dazu hier). Außerdem müssen Sie den Verfassungsort sowie das -datum festhalten und unterschreiben. Der Grund: Das Amtsgericht prüft Ihr Testament nicht auf formelle oder inhaltliche Fehler – es hinterlegt es lediglich. Ist das Dokument rechtlich unwirksam, gilt nach dem Tod im Zweifel die gesetzliche Erbfolge. Lesen Sie hier, aus welchen Gründen ein Testament ungültig wird.

2. Stellen Sie einen Antrag auf Hinterlegung bei Ihrem zuständigen Amtsgericht. Wenn Sie nicht wissen, welches das genau ist, können Sie auf dieser Seite nachschauen. Ein entsprechendes Formular finden Sie auf der Seite Ihres Amtsgerichts oder erhalten es direkt vor Ort.

3. Geben Sie das Testament beim Amtsgericht ab. Nehmen Sie dazu den Antrag auf Hinterlegung, Ihren Personalausweis und Ihre Geburtsurkunde mit. Fragen Sie am besten vorher beim Gericht nach, ob Sie einen Termin benötigen. Es sollte auch möglich sein, dass Sie einen Bevollmächtigten schicken, der Ihr Testament abliefert. In jedem Fall gilt: Sie erhalten einen sogenannten Hinterlegungsschein, wenn Sie mögen.

Darauf sollten Sie beim Testament achten

Wer sein Testament selbst verfasst und dem Nachlassgericht gibt, sollte bedenken: Ein Testament soll Streitigkeiten zwischen Angehörigen vermeiden. Wichtig ist in diesem Fall, dass Sie als Erblasser den oder die Erben namentlich benennt. Zwar besteht keine Pflicht dazu, allerdings können allgemeine Formulierungen zu Verwechslungen führen. Lesen Sie hier, wie Sie einen Alleinerben richtig benennen.

Zumal das Gesetz verlangt, dass der Erblasser eine Person bestimmt, die zuverlässig festgestellt werden kann. Unklare Formulierungen wie "Derjenige, der den zuletzt verstorbenen Ehegatten begleitet und gepflegt hat, soll der Alleinerbe sein" können unwirksam sein.

Was kostet es, sein Testament zu hinterlegen?

Wenn Sie das Testament bei Ihrem Amtsgericht hinterlegen möchten, kostet Sie das einmalig 75 Euro. Hinzu kommt eine einmalige Gebühr für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer, im Regelfall in Höhe von 12,50 Euro bei einem beurkundeten Testament und 15,50 Euro bei einem privatschriftlichen Testament. Insgesamt kommen also Kosten von rund 90 Euro auf Sie zu.

Gut zu wissen: Wenn das Nachlassgericht ein Testamentsverfahren eröffnet, kann es über das Zentrale Testamentsregister erfahren, ob und wenn ja, wo ein Testament hinterlegt ist. Wenn Sie das Testament ändern möchten, müssen Sie es zurückverlangen. Hinterlegen Sie es erneut, werden die Kosten nochmals fällig.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Finanztest
  • anwalt-erbrecht.de
  • anwalt.org
  • testament-erben.de
  • advocado.de
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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