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Auto-Diebstahl: Gestohlen? Was Sie dann tun müssen


Schritt für Schritt erklärt
Auto gestohlen? Was Sie dann tun müssen

Von t-online, mab

Aktualisiert am 18.10.2023Lesedauer: 2 Min.
Rund 40 Autos werden pro Tag gestohlen: Betroffene setzen sich zuerst mit der Polizei und erst dann mit der Versicherung in Verbindung.Vergrößern des BildesRund 34 Autos werden pro Tag gestohlen: Betroffene setzen sich zuerst mit der Polizei und erst dann mit der Versicherung in Verbindung. (Quelle: Steffen Schellhorn/imago-images-bilder)
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Es passiert 34-mal am Tag: Ein Auto wird gestohlen. Dem Besitzer geht dann vieles durch den Kopf – aber was nun konkret zu tun ist, wissen viele Autofahrer nicht. Hier finden Sie die Anleitung.

Rund 12.000 Autos verschwinden pro Jahr auf Deutschlands Straßen und Parkplätzen. Viele davon tauchen nie wieder auf. Auf betroffene Autofahrer kommt dann einiges an Arbeit zu. Was genau zu tun ist, erfahren Sie hier.

Ist das Auto wirklich gestohlen?

Wenn Ihr Auto nicht mehr am Ort steht, an dem Sie es abgestellt haben, könnte es gestohlen worden sein. Denken Sie jedoch daran, sicherzustellen, dass es nicht abgeschleppt oder umgesetzt wurde, bevor Sie die Polizei verständigen. Rufen Sie zuerst die Polizei an und geben Sie Ihr amtliches Kennzeichen an.

Diebstahl anzeigen

Bestätigt sich der Diebstahlverdacht, müssen Sie den Vorfall auf der nächsten Polizeidienststelle melden, was teilweise auch online möglich ist. Je schneller Sie dies tun, desto besser, da die Fahndung nach Ihrem Auto zeitnah beginnen kann. Geben Sie dabei auch die Kontaktdaten möglicher Zeugen an.

3. Bei der Versicherung melden

Die Kaskoversicherung benötigt das Diebstahlprotokoll der Polizei, um den Schaden zu regulieren. Informieren Sie Ihre Versicherung am besten direkt nach Ihrer Meldung bei der Polizei. Geben Sie dem Versicherer detaillierte Informationen zum Kilometerstand, zur Ausstattung und zur Anzahl der Zündschlüssel.

4. Zulassungsstelle legt Auto still

Besuchen Sie die Kfz-Zulassungsstelle, um Ihr Auto stillzulegen und die Abmeldung zu bestätigen. Bevor Sie Kopien von Zündschlüsseln, Kfz-Brief, Diebstahlprotokoll und Abmeldebestätigung bei Ihrer Versicherung einreichen, sollten Sie alle Dokumente sorgfältig kopieren und aufbewahren.

Nach einer erfolglosen Fahndung

Falls Ihr gestohlenes Fahrzeug nicht gefunden wird, geht es rechtlich in den Besitz der Versicherung über, normalerweise nach Ablauf der Monatsfrist. Erst dann erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert erstattet.

Wenn Ihr gestohlenes Fahrzeug geleast oder finanziert wurde, sollten Sie die Bank oder Leasingfirma rechtzeitig informieren.

Wertsachen nicht im Auto lassen

Oft wird nicht das Auto gestohlen, sondern die darin verstauten Wertsachen. Deshalb sollte man auch bei kurzen Tankstopps oder Pausen keine Wertgegenstände im Auto liegen lassen. Die Versicherung kommt für solche Verluste nicht auf. Besser ist es, Wertsachen am Körper zu tragen und das Auto mitsamt Fenstern immer gut zu verschließen. Wer eine Funkfernbedienung nutzt, sollte zudem immer prüfen, ob das Auto auch wirklich verriegelt ist – denn Täter können mit Funkblockern das Signal stören und so ein Verriegeln verhindern. Grundsätzlich sind belebte und gut beleuchtete Parkplätze die erste Wahl, auch um sich vor weiteren Gefahren zu schützen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
  • Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
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