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Das ändert sich für Verbraucher im Dezember


Telefonverträge und Bahnfahren
Das ändert sich im Dezember für Verbraucher

  • Claudia Zehrfeld
Von Claudia Zehrfeld

Aktualisiert am 29.11.2017Lesedauer: 2 Min.
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Ab Dezember müssen Telefon- und Internetanbieter auf ihrer Rechnung die Kündigungsfrist angeben.Vergrößern des Bildes
Ab Dezember müssen Telefon- und Internetanbieter auf ihrer Rechnung die Kündigungsfrist angeben. (Quelle: Symbolbild/gpointstudio/Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Neue Fahrpläne bei der Bahn, mehr Transparenz bei Kündigungen von Telefonverträgen: Im Dezember ändern sich einige Dinge für Verbraucher. Lesen Sie hier, was Sie wissen sollten.

Mehr Transparenz bei Kündigung von Telefon und Internet

Internet- und Telefonanbieter sind ab dem 1. Dezember 2017 dazu verpflichtet, die Kündigungsfrist des jeweiligen Vertrages in der monatlichen Rechnung anzugeben. Das gilt für Verträge mit einer Laufzeit von über einem Monat. Die Anbieter müssen dabei darlegen, bis zu welchem Kalendertag eine Kündigung eingegangen sein muss, damit sich der Vertrag nicht automatisch verlängert.

Bahnfahren wird schneller – und teurer

Auch für Bahnfahrer stehen einige Neuerungen an. Ab dem 10. Dezember ändert die Deutsche Bahn ihre Fahrpläne. Pendler sollten also prüfen, ob ihre Züge zu anderen Zeiten abfahren.

Zudem geht die neue ICE-Trasse BerlinMünchen an den Start. Dann sollen die 623 Kilometer zwischen den beiden Städten in weniger als vier Stunden zurückgelegt werden können. Und auch auf anderen Strecken gelangen Fahrgäste künftig schneller an ihr Ziel: Von Leipzig nach München sparen sie etwa 90 Minuten, von Coburg nach Berlin zwei Stunden. Darüber hinaus soll es mehr Direktverbindungen geben – etwa von Erfurt nach Hamburg oder von Stuttgart nach Leipzig.

Für die Verbesserungen müssen Verbraucher ab Mitte Dezember aber auch tiefer in die Tasche greifen. Fahrscheine für die zweite Klasse werden durchschnittlich um 1,9 Prozent teurer; Tickets für die erste Klasse um 2,9 Prozent. Beliebte Einzelstrecken kosten auch mal fünf oder gar 14 Prozent mehr. Sparpreise und die Preise für Platzreservierungen bleiben unverändert. Auch BahnCard 25 und BahnCard 50 werden nicht teurer.

Wer bis einschließlich 9. Dezember sein Ticket für eine spätere Fahrt bucht, reist laut Bahn noch zum alten Preis.

AOL gibt Instant Messenger auf

Oath, das Nachfolgeunternehmen von AOL, stellt Mitte Dezember seinen Instant-Messenger-Dienst AIM ein. Dateien, Bilder und Texte, die Nutzer behalten möchten, sollten sie deshalb auf dem Rechner abspeichern. Bis zum 15. Dezember 2017 ist das noch möglich. Danach werden die Daten gelöscht und ein Zugang zum Dienst ist dann nicht mehr möglich. Den Messenger gibt es seit knapp 20 Jahren.

Mehr Möglichkeiten zur Energieberatung

Eine neue Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen für Wohngebäude tritt am 1. Dezember in Kraft. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ändert damit die Zulassungsvoraussetzungen für Energieberater. Künftig können qualifizierte Fachleute aus allen Branchen beraten – Verbraucher haben also eine größere Auswahl an Energieberatern. Die Anforderungen an deren Qualifikation sowie die Qualität der Beratung bleiben dabei laut Ministerium unverändert.

Abkommen zwischen Deutschland und Albanien über Soziale Sicherheit

Das gemeinsame Abkommen zwischen Deutschland und Albanien über Soziale Sicherheit tritt am 1. Dezember 2017 in Kraft. Es regelt den sozialen Schutz der Rentenversicherungssysteme, wenn sich Versicherte im jeweils anderen Staat aufhalten. Es wird sichergestellt, dass für Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber grundsätzlich die Rechtsvorschriften desjenigen Staates gelten, in dem die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird. Die Renten werden in voller Höhe auch in das jeweils andere Land gezahlt; dabei werden sie aber nur aus den im jeweiligen Vertragsstaat zurückgelegten Zeiten berechnet.

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