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Strategien für den Ruhestand - Wie alles begann


Strategien für den Ruhestand - Was Sie wissen müssen

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Aktualisiert am 15.09.2021Lesedauer: 4 Min.
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coremedia:///cap/resources/51450820/dataDas Thema Altersvorsorge wird oft als langweilig oder trocken oder undurchsichtig oder teuer bezeichnet und entsprechend stiefmütterlich von den Bürgern beachtet. Die Wirtschaftsredaktion von t-online.de hat dem vermeintlich unliebsamen Thema dennoch einen Finanzratgeber gewidmet. Dieser Ratgeber kann allerdings nur Impulsgeber sein. Informieren Sie sich bei Finanzberatern, löchern Sie die Initiatoren von Anlageprodukten und recherchieren Sie im Internet weiter. Sprechen Sie mit Freunden. "Quälen" Sie sich heute. Dann werden Sie in den "noch so fernen" Zeiten Ihres Ruhestands nicht von finanziellen Engpässen gequält.

Wir beginnen mit einer Zeitreise durch die Geschichte der Altersversorgung in Deutschland, die manchen aktuellen Rentenaspekt in einem neuen Licht erscheinen lässt.

Von Bismarck bis Rürup

Die "Rente" hat vieles überstanden: Kaisertum, Weltkriege, Börsen-Crashs, Wirtschafts- und Finanzkrisen. Seit über 120 Jahren sorgen die Deutschen dank der gesetzlichen Rentenversicherung für ihr Alter vor. Und seit zehn Jahren fördert der Staat zusätzlich die private Altersvorsorge. Werfen Sie einen Blick auf die bedeutendsten Etappen der staatlichen und privaten Altersvorsorge in Deutschland.

1889: Bismarck führt die Rentenversicherung ein

Im Mai 1889 verabschiedet der Reichstag des Deutschen Reiches unter Führung Otto von Bismarcks das Gesetz zur Alters- und Invaliditätsversicherung. Alle Arbeiter zwischen 16 und 70 Jahren müssen nun in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Der Beitragssatz beträgt 1,7 Prozent und wird jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Das Gesetz sieht eine Rente ab 70 Jahren vor, wenn zuvor 30 Jahre lang Beiträge eingezahlt wurden. Die durchschnittliche Lebenserwartung liegt zu Bismarcks Zeiten allerdings bei gut 40 Jahren.

1911: Die Hinterbliebenenrente kommt

1911 werden in der Reichsversicherungsordnung die Renten-, Kranken- und Unfallversicherungen gebündelt. Hinterbliebene haben zum ersten Mal einen Anspruch auf Rentenzahlungen. Außerdem wird im selben Jahr die Reichsversicherungsanstalt für Angestellte gegründet, die für die Renten der privilegierten Beschäftigten zuständig ist.

1916: Früher in Rente

Das Renteneintrittsalter wird 1916 unter Kaiser Wilhelm II. für Arbeitnehmer auf 65 Jahre gesenkt. Dadurch verdoppelt sich bis zum Jahresende die Zahl der Rentner.

1921: Erste Rentenkrise

Der Rentenversicherung droht 1921 der Kollaps. Die massive Geldentwertung führt zu riesigen Renten, aber auch Beiträgen in horrenden Höhen. Zwischenzeitlich muss die Rentenversicherung das (auch heute praktizierte) Umlageverfahren einführen: Für kurze Zeit werden die Rentenansprüche aus laufenden Einnahmen bedient. Danach bauen die Einzahler wieder einen Kapitalstock auf, aus dem ihre Altersbezüge gezahlt werden.

1941: Krankenversicherung für Rentner

Zur Zeit des Nationalsozialismus werden einige Anpassungen vorgenommen, aber die Grundzüge der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben unangetastet. Im Jahre 1941 wird die Krankenversicherung für Rentner eingeführt. Ein Jahr darauf haben zum ersten Mal auch geschiedene Frauen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente.

1957: Adenauer ändert die Finanzierung

Unter Führung des Bundeskanzlers Konrad Adenauer stellt der Bundestag im Januar 1957 die Rentenfinanzierung um: Zuvor war das angesparte Kapital für die Höhe der Ruhestandsbezüge entscheidend. Beim neuen Umlageverfahren zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit den Rentenversicherungsbeiträgen die Bezüge der Rentner. Über die Höhe der Renten entscheidet der Bundestag. Außerdem werden noch im selben Jahr Arbeiter und Angestellte bei der Rente gleichgestellt.

1972: Die Altersgrenze wird flexibel

Auch Hausfrauen und Selbständige bekommen 1972 durch das Rentenreformgesetz Anspruch auf eine Rente. Der Gesetzgeber ermöglicht großzügige Nachzahlungen, mit denen Interessierte auch nachträglich Ansprüche erwerben können. Frauen und langjährige Versicherte können mit 63 in Rente gehen, Schwerbehinderte sogar schon mit 60 Jahren.

1986: "Die Rente ist sicher"

Bundesarbeitsminister Norbert Blüm startet 1986 seine Kampagne zur Rente und spricht erstmals die berühmten Worte: "Die Rente ist sicher!". Männer und Frauen werden noch im selben Jahr bei der Hinterbliebenenrente gleichgestellt.

1992: Zweite Rentenkrise

Nach der deutschen Einheit gerät das Rentensystem 1992 in die Krise. Die Renten sinken, denn künftige Rentenerhöhungen beziehen sich nicht mehr auf Brutto-, sondern auf Nettolöhne. Das Renteneintrittsalter steigt wieder auf 65 Jahre. Wer früher in den Ruhestand gehen möchte, muss für jedes Jahr einen Abschlag von 3,6 Prozent in Kauf nehmen.

2001: Die Riesterrente kommt

Die gesetzliche Rente bleibt ein Sorgenkind. Die Bundesregierung beschließt eine weitere Absenkung des Rentenniveaus. Der Staat fördert aber von nun an die private Altersvorsorge. Mit staatlichen Zulagen und Steuervorteilen wird die - nach dem Arbeitsminister Walter Riester benannte - Riesterrente im Jahr 2001 eingeführt.

2002: Die betriebliche Altersvorsorge wird erneuert

Im Jahr 2002 bekommen Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Die Betriebsrente finanzieren die Beschäftigten allerdings meistens allein mittels einer sogenannten Entgeltumwandlung. Arbeitgeber können sich über fünf verschiedene Durchführungswege an der betrieblichen Altersvorsorge ihrer Arbeitnehmer beteiligen.

2005: Rüruprente für Selbständige

2005 kommen auch Selbständige und Freiberufler in den Genuss einer staatlich geförderten Altersvorsorge. Die Rüruprente, nach dem Ökonomen Bert Rürup benannt, beruht auf einem Rentenversicherungsbeitrag und wird mit hohen Beträgen steuerlich gefördert. Sie funktioniert im Wesentlichen wie die gesetzliche Rente (Leistungen und steuerliche Behandlung), ist aber nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt. Versicherte können sich ihren Sparbetrag allerdings nicht einmalig auszahlen lassen, sondern bekommen einen lebenslange Rente.

2006: Die Rente mit 67 kommt

Die Große Koalition beschließt 2006 die Verlängerung der Lebensarbeitszeit - die Rente mit 67 kommt. Die neue Ruhestandsgrenze betrifft alle, die 1964 oder später geboren wurden. Wer allerdings 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann dennoch mit 65 Jahren abschlagsfrei seinen Ruhestand genießen.

2009: Rentengarantie

Die Große Koalition beschließt im Juni 2009 eine Schutzklausel vor Rentenkürzungen. Mit dem Eingriff in die Rentenformel werden Rentenkürzungen, die bisher vor allem in Wirtschaftskrisen theoretisch möglich waren, per Gesetz verboten. Die ausbleibenden Kürzungen sollen allerdings in wirtschaftlich besseren Zeiten mit Rentensteigerungen verrechnet werden. In dem Fall drohen den Rentnern Nullrunden.

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