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Verbraucherschutz: Kritik an Inkasso-Unternehmen


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Verbraucherschützer kritisieren Inkasso-Unternehmen

afp, dapd, t-online, AFP, dapd, cd, bv

Aktualisiert am 02.12.2011Lesedauer: 3 Min.
Immer Vorsicht bei Inkasso-UnternehmenVergrößern des BildesImmer Vorsicht bei Inkasso-Unternehmen (Quelle: dpa)
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Unseriöse Inkasso-Unternehmen werden nach Ansicht der Verbraucherzentralen zunehmend zur Plage. Mit Willkür und Phantasiegebühren würden unberechtigte Zahlungsforderungen in schwindelerregende Höhen getrieben, kritisierte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin.

99 Prozent aller Beschwerden sind berechtigt

Eine Auswertung von rund 4000 Verbraucherbeschwerden habe ergeben, dass 99 Prozent der Beschwerden über unseriöse Inkassopraktiken berechtigt waren. Bei 84 Prozent war bereits die Ausgangsforderung falsch. "Abzocke und Einschüchterung müssen endlich gestoppt werden", forderte vzbv-Vorstand Gerd Billen.

Meist stünden unberechtigte Inkassoforderungen im Zusammenhang mit untergeschobenen Verträgen, die durch Abofallen im Internet, unerlaubte Telefonwerbung oder Gewinnspielwerbung angebahnt wurden. "Viele Betroffene zahlen aus Unkenntnis und Angst selbst unberechtigte Forderungen", erklärte Olaf Weinel, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Verbraucher fühlten sich durch die Inkasso-Firmen bedroht und eingeschüchtert.

Gebühren nicht nachvollziehbar und zu hoch

In rund 50 Prozent der untersuchten Fälle waren die Gebühren, die die Inkasso-Unternehmen forderten, nicht nachvollziehbar. Insgesamt erhöhten sich dadurch die Forderungen von 490.000 Euro auf rund 750.000 Euro. 40 Prozent der Beschwerden bezogen sich auf die Deutsche Zentral Inkasso GmbH, 15 Prozent der Beschwerden betrafen nicht registrierte Unternehmen. Insgesamt waren rund 120 Unternehmen beteiligt.

"Inkasso braucht Regeln, gesetzliche Informationspflichten, verlässliche Gebührenvorgaben und eine schlagkräftige Aufsicht" lautete das Fazit der Studie. Hierbei sehen die Verbraucherschützer vor allem die Politik in der Pflicht. Konkret fordert der vzbv vom zuständigen Justizministerium in Berlin:

  • die gesetzliche Verankerung von Informationspflichten für Inkassodienstleister,
  • die angemessene Deckelung der Gebührensätze für Inkassodienstleistungen in Anlehnung an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),
  • die rechtliche Festschreibung der Verhältnismäßigkeit zwischen Haupt- und Nebenforderung (analog zu Österreich),
  • die Verhinderung von Phantasiegebühren und -zinsen durch klare Kostenvorgaben,
  • eine schlagkräftige Aufsicht mit lediglich einer zuständigen Aufsichtsbehörde pro Bundesland und
  • ein effektives Sanktionsregime, das von gestaffelten Geldbußen bis hin zum Entzug der Zulassung reicht.

Viele Betroffene beklagen sich über Einschüchterung

Das Vorgehen der dubiosen Firmen ist relativ einfach. Eine auf den ersten Blick kleine Forderung wird durch Phantasiegebühren und Zinsen leicht zu einer richtig hohen Forderung. Ein extremes Beispiel: Die Hauptforderung belief sich auf 20,84 Euro, am Ende sollte die Person rund 1200 Euro zahlen. "Angeschwollene Bagatellforderung" nennen das Fachleute.

Viele der Betroffenen beklagten sich bei den Verbraucherzentralen auch über Bedrohung und Einschüchterung. Zu den Drohungen gehörten die Ankündigung von Hausbesuchen, einen vermeintlichen Eintrag bei der Schufa oder Lohn- und Kontopfändung. In einem besonders schweren Fall wurde auch mit der Beauftragung einer Detektei gedroht, um die Vermögensverhältnisse des Schuldners auszukundschaften. Es ging um eine Forderung in Höhe von 15,87 Euro.

So wehren Sie sich gegen Geldforderungen

Dabei haben Verbraucher verschiedene Möglichkeiten, sich zu wehren - vorausgesetzt, die Forderungen sind unberechtigt. Das wichtigste sei, der Forderung des ursprünglichen Gläubigers zu widersprechen, am besten, noch bevor dieser ein Inkassobüro einschaltet, sagte Gabriele Emmrich, Rechtsexpertin des vzbv. Wenn die Geldeintreiber schon aktiv sind, empfiehlt sie, sich nicht sofort auf Ratenzahlungen einzulassen, denn das käme einer Anerkennung der Geldforderung gleich.

Grundsätzlich müssen Verbraucher auf Schreiben der Inkasso-Firmen nicht reagieren. Flattert dagegen ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus, wird es ernst. Dann hat der Schuldner nur zwei Wochen Zeit, schriftlich zu widersprechen. Verstreicht die Frist, erlässt das Gericht einen Vollstreckungsbescheid, mit dem die Zwangsvollstreckung vorgenommen werden kann. Auch dagegen ist allerdings noch ein Einspruch möglich.

Abzocker schrecken vor diesem letzten Mittel der Forderungseintreibung jedoch meist zurück. Denn wenn der Schuldner Widerspruch einlegt, landet der Fall am Ende vor Gericht und die Abzocker könnten mit ihrer Masche auffliegen. Allerdings sind beispielsweise Abofallen-Betreiber auch schon vor Gericht durchgekommen - die Regel ist dies jedoch nicht.

Nicht die Nerven verlieren

Bei berechtigten Forderungen sollten sich Verbraucher mit dem Gläubiger in Verbindung setzen, um die Kosten des Mahnverfahrens gering zu halten, wenn das Geld für die rechtzeitige Begleichung der Schuld fehlt. Bei unberechtigten Forderungen etwa aus einer Abofalle sollten Opfer dagegen die Nerven behalten und den Vorgang bis zu einem eventuellen Mahnbescheid aussitzen. Für alle Forderungen gilt eine dreijährige Verjährungsfrist, die am Ende des Jahres beginnt, indem die Forderung entstanden ist. Nur ein Mahnbescheid "hemmt" die Verjährung, wie Juristen sagen.

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