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Wissenswertes über Erbschaft


Wissenswertes über Erbschaft

Todesfall in der Familie: Neben der Trauer gilt es auch den Nachlass zu verwalten
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Wenn es in der Familie einen Todesfall gibt, steht natürlich erst einmal die Phase des Trauerns im Vordergrund. Allerdings gilt es bald auch den Nachlass des Verstorbenen zu verwalten, besonders wenn der zu Lebzeiten keine Vorbereitungen getroffen hat.

Gibt es kein Testament oder Erbvertrag, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet, dass die nächsten Verwandten automatisch zu Erben werden. Zuerst Ehepartner und Kinder (ehelich, unehelich oder adoptiert). Danach geht es immer eine Ebene weiter: Eltern und Geschwister, danach Großeltern, Onkels und Tanten und gegebenenfalls deren direkte Nachkommen.
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Gibt es kein Testament oder Erbvertrag, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet, dass die nächsten Verwandten automatisch zu Erben werden. Zuerst Ehepartner und Kinder (ehelich, unehelich oder adoptiert). Danach geht es immer eine Ebene weiter: Eltern und Geschwister, danach Großeltern, Onkels und Tanten und gegebenenfalls deren direkte Nachkommen.

Auch wenn es unangenehm ist, sich zu Lebzeiten mit dem Thema Tod und der eigenen Sterblichkeit auseinanderzusetzen, macht es durchaus Sinn. Denn ein Testament kann im Todesfall den Hinterbliebenen viel Arbeit und Ärger ersparen und Sie können sich sicher sein, dass Ihre Wünsche berücksichtigt werden.
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Auch wenn es unangenehm ist, sich zu Lebzeiten mit dem Thema Tod und der eigenen Sterblichkeit auseinanderzusetzen, macht es durchaus Sinn. Denn ein Testament kann im Todesfall den Hinterbliebenen viel Arbeit und Ärger ersparen und Sie können sich sicher sein, dass Ihre Wünsche berücksichtigt werden.

Ein Erbvertrag ist nicht mit einem Testament zu verwechseln. Wird ein Erbvertrag zwischen mehreren Parteien geschlossen, kann dieser – im Gegensatz zum Testament – auch nur von allen Parteien gemeinsam aufgelöst oder geändert werden. Dabei müssen keine verwandtschaftlichen Beziehungen bestehen.
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Ein Erbvertrag ist nicht mit einem Testament zu verwechseln. Wird ein Erbvertrag zwischen mehreren Parteien geschlossen, kann dieser – im Gegensatz zum Testament – auch nur von allen Parteien gemeinsam aufgelöst oder geändert werden. Dabei müssen keine verwandtschaftlichen Beziehungen bestehen.

In den sogenannten "Berliner Testamenten" setzen sich Eheleute gegenseitig als Alleinerben ein. Das ist von Vorteil, wenn man absichern möchte, dass der Partner seinen Lebensstandard halten kann. Die Kinder werden erst nach dem Tod beider Eltern begünstigt. Achtung Steuerfalle: Der Fiskus kassiert so zweimal!
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In den sogenannten "Berliner Testamenten" setzen sich Eheleute gegenseitig als Alleinerben ein. Das ist von Vorteil, wenn man absichern möchte, dass der Partner seinen Lebensstandard halten kann. Die Kinder werden erst nach dem Tod beider Eltern begünstigt. Achtung Steuerfalle: Der Fiskus kassiert so zweimal!

Eine Erbengemeinschaft kann sinnvoll sein, führt aber auch schnell zu Streit. Wenn jeder Erbe auf sein Recht besteht, seinen Anteil ausgezahlt zu bekommen. So kann es beispielsweise dazu kommen, dass ein Haus verkauft werden muss, obwohl es einer der Erben bewohnt und die anderen nicht auszahlen kann.
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Eine Erbengemeinschaft kann sinnvoll sein, führt aber auch schnell zu Streit. Wenn jeder Erbe auf sein Recht besteht, seinen Anteil ausgezahlt zu bekommen. So kann es beispielsweise dazu kommen, dass ein Haus verkauft werden muss, obwohl es einer der Erben bewohnt und die anderen nicht auszahlen kann.

Auch beim Erbe fallen Steuern an. Für die Erbschaftsteuer, sieben (bis 52.000 Euro) bis maximal 50 Prozent (über 25,5 Mio.) des Erbes, gibt es allerdings auch Freibeträge für Familienmitglieder. Um Steuern zu sparen, könnten Sie beispielsweise rechtzeitig Schenkungen veranlassen. Nach zehn Jahren können Schenkungen nicht mehr als Erbe angerechnet werden.
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Auch beim Erbe fallen Steuern an. Für die Erbschaftsteuer, sieben (bis 52.000 Euro) bis maximal 50 Prozent (über 25,5 Mio.) des Erbes, gibt es allerdings auch Freibeträge für Familienmitglieder. Um Steuern zu sparen, könnten Sie beispielsweise rechtzeitig Schenkungen veranlassen. Nach zehn Jahren können Schenkungen nicht mehr als Erbe angerechnet werden.

Nicht nur Geld, Immobilien oder Wertgegenstände können vererbt werden, sondern auch Schulden. Wenn Sie ein Erbe antreten, kann es passieren, dass Sie auch dessen Verbindlichkeiten übernehmen. Deshalb gilt es hier besonders schnell zu handeln und das Erbe auszuschlagen, da Sie sonst automatisch das Erbe antreten.
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Nicht nur Geld, Immobilien oder Wertgegenstände können vererbt werden, sondern auch Schulden. Wenn Sie ein Erbe antreten, kann es passieren, dass Sie auch dessen Verbindlichkeiten übernehmen. Deshalb gilt es hier besonders schnell zu handeln und das Erbe auszuschlagen, da Sie sonst automatisch das Erbe antreten.


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