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Handwerkerleistungen von Einkommensteuer absetzen: So geht's


Steuern
Handwerkerleistungen von Einkommensteuer absetzen: So geht's

kl (CF)

18.05.2012Lesedauer: 1 Min.
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Nicht selten sind Handwerkerleistungen erforderlich, um etwas auszubessern, zu erneuern und zu renovieren, sei es innen oder außen am Haus oder an der Wohnung. In diesem Fall können Sie die anfallenden Arbeitskosten von der Steuer absetzen. Leistungen, die ein Handwerker in seiner Werkstatt durchführt, lassen sich nicht absetzen. Dies gilt auch für die Materialkosten.

Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen

Sie möchten in Ihrem Haushalt etwas renovieren, erhalten oder modernisieren? Dann sind die damit verbundenen Handwerkerleistungen von der Steuer absetzbar. Dazu zählen alle Arbeiten am Haus und in der Wohnung, zum Beispiel der Austausch von Fenstern oder Gebühren für den Schornsteinfeger. Sie können von den Lohn-Leistungen 20 Prozent bis zu einer Höhe von 6.000 Euro pro Jahr von der Steuer absetzen, das sind bis zu 1.200 Euro. (Freiwillige Steuererklärung: Diese Fristen gelten)

Handwerker nicht bar bezahlen

Sie sollten die Handwerker nicht bar bezahlen. Das wird vom Fiskus nicht anerkannt. Sie benötigen eine Rechnung, wobei Arbeitslohn und Mehrwertsteuer gesondert aufzuführen sind. Des Weiteren müssen Sie belegen, dass Sie die Rechnung beglichen haben, sei es durch eine Überweisung mit Stempel der Bank oder durch einen Kontoauszug. Wohnungseigentümer-Gemeinschaften benötigen für das Finanzamt eine qualifizierte Abrechnung, aus der hervorgeht, welcher Anteil auf den jeweiligen Eigentümer entfällt. Die Materialkosten müssen gesondert aufgelistet sein, denn diese können Sie nicht von der Steuer absetzen. (Steuererklärung 2012: Die wichtigsten Änderungen)

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