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Steuerberechnung für Rentner: So geht's


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Steuerberechnung für Rentner: So geht's

nb (CF)

18.05.2012Lesedauer: 1 Min.
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Auch die Rente ist steuerpflichtig.Vergrößern des Bildes
Auch die Rente ist steuerpflichtig. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Die Rente zählt als Einkommen und ist steuerpflichtig. Allerdings erfolgt die Steuerberechnung für Rentner etwas anders, da nur ein festgelegter Prozentsatz des Einkommens versteuert werden muss. Zu beachten gilt hierbei auch, dass dieser Anteil in jedem Jahr steigt, sodass die Rente spätestens ab dem Jahr 2040 zu 100 Prozent versteuert wird. Sie haben allerdings die Möglichkeit, vorab über eine Steuerschätzung festzustellen, wie hoch Ihre eventuell zu zahlenden Steuern sind.

Die Steuerberechnung für Rentner

Im Jahr 2005 erfolgte eine Änderung im Steuergesetz. Die gesetzlichen Renten zählten bis dato nicht zum steuerpflichtigen Einkommen, und so musste auch keine Steuererklärung abgegeben werden. Mit der neuen gesetzlichen Grundlage änderte sich dieser Umstand. Seitdem gilt, dass 50 Prozent der Rente zu versteuern sind.

Die Steuerberechnung für Rentner erfolgt allerdings etwas anders als bei den anderen steuerpflichtigen Personen. Ausgangspunkt der Berechnung ist der zu versteuernde Rentenanteil. Von diesem wird der Rentenbetrag, der durch Freibeträge minimiert wird, abgezogen. Diese Differenz wird mit dem Steuersatz multipliziert.

Steuerschätzung: Berechnung der Steuer mit Tabellen

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen? Dann hilft Ihnen eventuell bei der Steuerschätzung der Finanztest-Rechner "Steuern für Rentner". Wenn Sie alleinstehend sind und Ihr Einkommen 18.000 Euro übersteigt, dann müssen Sie eine Steuererklärung abgeben. Bei Verheirateten erhöht sich dieser Wert auf 34.800 Euro.

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