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Spektakuläre Enthüllungen: Hoeneß' Steuerschuld nimmt ungeahnte Ausmaße an


Spektakuläre Enthüllungen
Hoeneß' Steuerschuld: ungeahnte Ausmaße

Von t-online, afp, reuters, dpa
11.03.2014Lesedauer: 2 Min.
Nach den neuen Enthüllungen muss Hoeneß mehr denn je eine Gefängnisstrafe befürchten.Vergrößern des BildesNach den neuen Enthüllungen muss Hoeneß mehr denn je eine Gefängnisstrafe befürchten. (Quelle: Reuters-bilder)
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Prozess

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Grundlage für die von der Staatsanwaltschaft genannte Summe ist die Schätzung einer Rosenheimer Steuerfahnderin, die in dem Prozess als Zeugin gehört wurde. Nachdem diese mit einem roten Wäschekorb voller Akten den Saal 134 im Münchner Justizpalast betreten hatte, ließ sie bei ihrer Aussage die neueste Bombe in dem Prozess platzen.

Ihr zufolge schuldet Hoeneß dem Fiskus mindestens 23,7 Millionen Euro. Hinzu kommen laut Staatsanwaltschaft die 3,5 Millionen Euro aus der ursprünglichen Anklage gegen den 62-Jährigen, wodurch sich die Summe auf 27,2 Millionen Euro erhöht.

Den für Hoeneß günstigsten Fall angenommen

Allerdings handelt es sich selbst bei dem von der Fahnderin genannten Betrag zunächst nur um eine Schätzung, bei der nach Sichtung der neuesten Unterlagen ihrer Darstellung zufolge sogar der für Hoeneß günstigste Fall angenommen worden sei.

Unklar ist zudem noch, ob zu den von ihr genannten 23,7 Millionen Euro noch Kapitaleinkünfte aus den Jahren 2007 bis 2009 hinzukommen, die nicht mit den Vorjahren verrechnet werden können.

Grund für die deutlich höhere Schätzung der Fahnderin ist, dass bei den in der Anklage ursprünglich genannten 3,5 Millionen Euro diejenigen Unterlagen unbeachtet geblieben waren, die Hoeneß erst wenige Tage vor Prozessbeginn an die Fahnder übergeben hatte. Offenbar zeigen erst diese Dokumente, wie viel Hoeneß durch Wetten auf Währungen, sogenannte Devisengeschäfte, tatsächlich verdient hat.

Daten über ein Jahr zurückgehalten

Die Fahnderin belastete Hoeneß aber noch mit einem weiteren Detail. So habe er der 45-Jährigen zufolge eine schon im Januar 2013 erstellte Datei zu seinem geheimen Konto in der Schweiz erst kürzlich vorgelegt und damit über ein Jahr lang zurückgehalten.

Wie die Fahnderin sagte, übergaben die Verteidiger von Hoeneß USB-Sticks mit PDF-Dateien zu den Kontobewegungen erst am 27. Februar 2014, also erst knapp zwei Wochen vor dem Prozessbeginn.

Die übergebenen PDF-Dateien seien zwar erst am 24. Februar 2014 erstellt worden. "Die Grund-PDF-Dateien wurden allerdings schon am 18. Januar 2013 erstellt", so die Steuerfahnderin. Dies hätten die IT-Experten der Steuerfahndung festgestellt. Entsprechende Belege legte die Fahnderin dem Gericht vor.

Urteil doch am Donnerstag?

Das Gericht lud für Mittwoch einen weiteren Zeugen. Dennoch könnte das Urteil doch wie vorgesehen am Donnerstag fallen, sagte Gerichtssprecherin Andrea Titz. Sie änderte damit die Einschätzung, dass sich das Verfahren verlängern könnte.

Nach den neuen Enthüllungen muss Hoeneß mehr denn je eine Gefängnisstrafe befürchten. An einer Verurteilung geht nach Ansicht von Steuergewerkschafts-Chef Thomas Eigenthaler kein Weg mehr vorbei. "Eine Freiheitsstrafe ist für mich absolut zwingend", sagte er dem Bayerischen Rundfunk noch bevor die noch höhere Steuerschuld bekannt wurde.

Expertin hält Bewährung noch für möglich

Die Steuerstrafrechts-Expertin Christine Varga hält entgegen anderer Experten-Meinungen eine Bewährungsstrafe für Uli Hoeneß für möglich - trotz zurückgehaltener Unterlagen und einer weit höheren Steuerschuld als angenommen. Wegen seiner Selbstanzeige sei "eine Bewährungs- in Verbindung mit einer Geldstrafe durchaus möglich." Das könne "trotz der formalen Unregelmäßigkeiten von zurückgehaltenen Daten erheblich zu seinen Gunsten gewichtet werden", sagte Varga.

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